Absage an die Bürokratie
CITES: Das Datum für die Rückkehr des Palisander steht fest
Gibson Les Paul E-Gitarren in einem Ausstellungsraum. © Urheber: fabiopagani / 123RF Standard-Bild
Aus der CITES-Erklärung vom 3. Oktober 2019 (pdf) geht hervor, dass die neuen CITES-Bestimmungen bezüglich Palisander im Instrumentenbau am 26. November 2019 völkerrechtlich in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird es wieder möglich sein, auch ohne CITES-Nachweis mit fertiggestellten Instrumenten und Ersatzteilen aus Palisander zu handeln.
Einige Ausnahme ist Rio Palisander: Dieser Werkstoff unterliegt aufgrund seiner starken Gefährdung noch immer der 2017 beschlossenen, vollumfänglichen Dokumentationspflicht.
EU zieht nach
In der EU wird die Richtlinie erst mit der Veröffentlichung der geänderten Anhänge der "Verordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels" (VO(EG) 338/97) geändert – erfahrungsgemäß dauert dies ab dem völkerrechtlichen Inkrafttreten ca. 6-8 Wochen; das Bundesamt für Naturschutz erwartet eine Umsetzung gegen Ende des Jahres. Bis dahin gelten die aktuellen EU-Bestimmungen weiter.
Die 2017 verabschiedeten CITES-Regularien, nach der sämtliche aus Palisander gefertigten Instrumente einer Dokumentationspflicht unterlagen, stießen bei Musikerinnen und Musikern sowie innerhalb der MI-Branche auf starke Ablehnung. Beklagt wurde insbesondere der ungemein höhere bürokratische Aufwand für Privatpersonen, die ihre Instrumente verkaufen oder mit diesen eine Grenze passieren wollten.
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