Notwendige Hilfe
Corona-Krise: Bundesregierung ermöglicht Ausfallhonorare für MusikerInnen und KünstlerInnen
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Kulturstaatsministerin Monika Grütters. © Christof Rieken
Die von Kulturstaatsministerin Monika Grütters eingesetzte Regelung gilt für alle Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden und ermöglicht Ausfallhonorare, auch wenn diese im Vorfeld nicht vertraglich festgelegt wurden. Einzige Voraussetzung für die Zahlung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde.
Für Veranstaltungen mit einer Gage von bis zu 1.000 Euro kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts geltend gemacht werden; bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstler/innen maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten. Die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro.
Grütters: "Alle Möglichkeiten ausschöpfen"
Kulturstaatsministerin Grütters weist auf die existenzielle Notwendigkeit solcher Regelungen während der Coronakrise hin:
"Viele Künstlerinnen und Künstler hatten durch Honorare ein regelmäßiges Einkommen, das jetzt weggebrochen ist. Dadurch hat sich eine teilweise existentielle Notlage ergeben. Mir ist es ein Herzensanliegen, dass wir hier helfen und dafür alle Möglichkeiten ausschöpfen."
Gleichzeitig sieht Grütters nun die Länder in der Verantwortung, mit vergleichbaren Regelungen nachzuziehen: "Im Interesse der Künstlerinnen und Künstler brauchen wir eine möglichst einheitliche Regelung bei Bund, Ländern und Kommunen."
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