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Coronakrise: Bundeskabinett beschließt Hilfspakete in Milliardenhöhe – auch für Kreative
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Zu den vom Kabinett geplanten Rettungspaketen gehören u.a. ein "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" in Höhe von 600 Milliarden Euro. Dieser enthält Kreditgarantien in Höhe von 400 Milliarden Euro, 100 Milliarden Euro, mit denen der Bund sich im Notfall an Unternehmen beteiligen will und weitere 100 Milliarden, die der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Kredite bereitgestellt wird.
Die Finanzierung der Hilfsmaßnahmen wird ermöglicht durch einen Nachtragshaushalt, der mit einer Neuverschuldung in Höhe von rund 156 Milliarden Euro einhergeht.
Hilfe für den Kulturbereich
Für kleine Firmen und Solo-Selbstständige stehen bis zu 50 Milliarden Euro Fördergelder zur Verfügung, mit denen diese über drei Monate mit direkten Zuschüssen in Höhe von bis zu 15.000 Euro unterstützt werden sollen.
Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.
Diese Hilfen richten sich nicht zuletzt auch an den Kultur- und Kreativsektor, der mit beinahe 80.000 abgesagten Veranstaltungen zwischen März und Mai besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen ist. Kulturstaatsministerin Monika Grütters schätzt den Schaden für die Branche bisher auf gut 1,25 Milliarden Euro und stellt fest:
"Aufgrund geringer Rücklagen, die Folge niedriger Durchschnittseinkommen sind, ist die Lage für viele schnell existenzbedrohend. Wir lassen niemanden im Stich. Die Bundesregierung ist zu allem entschlossen – koste es, was es wolle“
Weitere Schutzmaßnahmen
Zu den weiteren Schutzmaßnhamen, von denen Kunst- und Kulturschaffende profitieren können, gehören u.a. die Aussetzung der Vermögensprüfung bei Anträgen auf Hartz IV sowie der Wegfall der Prüfung der Miethöhe. Damit sollen die Hürden für die Inanspruchnahme des Arbeitslosengeld II abgebaut werden.
Betreiber/innen von Spielstätten profitieren wiederum von einem befristeten Verbot von durch Mietrückstände bedingten Kündigungen. Auch Vorschriften des Insolvenzrechts wurden gelockert.
"Ein wichtiges Signal"
Die Hilfspakete sollen im Eilverfahren vom Parlament verabschiedet werden: Bereits am Mittwoch, den 25. März soll der Entwurf im Bundestag verabschiedet werden, zwei Tage spter im Bundesrat. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, begrüßt das Vorgehen:
"Ich bin sehr froh, dass die Bundesregierung schnell handelt und dass sie die Solo-Selbständigen, also auch freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler, sowie die kleinen kulturwirtschaftlichen Unternehmen im Blick hat. Zusammen mit den Maßnahmen der Länder wird hier ein wichtiges Signal gesetzt. Nach wie vor auf der Tagesordnung ist eine Anhebung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse auf 50%.
Ohne die kreativen Impulse von Künstlerinnen und Künstlern und aus der gesamten Kulturszene, werden wir die Krise als Gesellschaft nicht durchstehen können. Ich bin froh, dass die Bundesregierung dies auch so sieht. Deshalb muss jetzt, nachden die Nothilfe auf den Weg gebracht wurde, über ein spezielles Kulturförderprogramm in Zeiten der Krise gesprochen werden."
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