Wenig mehr als ein erster Schritt
Deutsche Veranstaltungswirtschaft fordert Überarbeitung der vom Bund beschlossenen Finanzhilfen
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© Tuur Tisseghem via Pexels
In ihrer gemeinsamen Pressemitteilung bezeichnen die Verbände der deutschen Veranstaltungswirtschaft die im Beschluss zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund der bevorstehenden Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARSCov2-Pandemie beschriebenen Hilfen als "weitgehend missverständlich" und zu kurz greifend.
Ein erster Schritt
So sei der angekündigte Erstattungsbetrag von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats bzw. der Obergrenze der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben wenig mehr als ein erster Schritt – die Politik habe die existenzielle Not des Wirtschaftszweiges endlich anerkannt, heißt es in der Erklärung.
Damit die Hilfe jedoch auch dort ankomme, wo sie dringend benötigt werde, bedürfe es einer umsichtigen und praxisorientierten Ausgestaltung des Hilfsprogramms, wie bereits von den Wirtschaftsverbänden in einer Stellungsnahme an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz unterbreitet.
Zu den Forderungen zählt u.a, dass sichergestellt werden muss, dass die Entschädigung tatsächlich alle von den aktuellen Maßnahmen betroffenen Unternehmen erfasst. Weiterhin gefordert sind etwa die Anpassung der Berechnungsgrundlage, eine Übernahme der Obergrenze des aktuellen EU-Beihilferahmens von 3 Millionen Euro sowie weitere Veränderungen in den Formulierungen des Beschlusses.
Hauptforderung: Sonderhilfen
Die Hauptforderung von BDKV, BSM, BVD, EVVC, FAMAB, isdv, LiveKomm und VPLT besteht weiterhin darin, dass die Bundesregierung vollumfänglich das geforderte branchenspezifische Sonderhilfeprogramm umsetzt. Das von den Verbänden ausgearbeitete Konzept läge der Regierung bereits vor, sie warteten jedoch noch immer auf die zugesagte Antwort.
Die Verbände geben weiterhin an, dass die Entscheidung zu einem neuerlichen Lockdown seitens des Bundes zwar verständlich, die Beschränkung der Freizeit- und Unterhaltungsbranche in ihrer Berufsausübung jedoch nicht ohne weiteres nachvollziehbar sei – insbesondere vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Unternehmen professionelle Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt haben.
Ist der Lockdown notwendig?
Vor diesem Hintergrund seien auch bereits neue Veranstaltungen geplant und Investitionen getätigt worden, um zumindest ein kleines Stück aus der Krise herauszuommen. Die Verbände zweifeln die Notwendigkeit eines pauschalen Lockdowns an und geben zu bedenken, dass auch viele Unternehmen die Maßnahmen auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen werden.
Weiterhin geben die Verbände an, dass die Situation für Unternehmen der Veranstaltungsbranche dadurch noch weiter erschwert werde, dass die Umsetzung der Maßnahmeempfehlungen des Bundes durch die Länder noch nicht erfolgt ist. Aufgrund des Föderalismus sei erneut damit zu rechnen, dass die Ausgestaltung der Empfehlungen des Bundes sich von Land zu Land unterscheidet, und damit eine bundesweite Veranstaltungsplanung erneut verunmöglicht wird.
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