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Genreneutraler Ansatz

GEMA plant Abschaffung der Unterteilung in E- und U-Musik

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 30.09.2024

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GEMA plant Abschaffung der Unterteilung in E- und U-Musik

Blick in den Saal bei der GEMA Mitgliederversammlung 2024 (2024). © Manuel Vescoli

Die GEMA steht vor einer grundlegenden Reform ihrer Tantiemenverteilung im Live-Sektor: Die bislang kategorische Unterscheidung zwischen "E-Musik" und "U-Musik" soll aufgelöst werden. Ziel ist eine genreneutrale Verteilung, die der Vielfalt des zeitgenössischen Musikschaffens gerecht wird.

Bisher hat die GEMA Musikwerke in zwei Hauptkategorien eingeteilt: E-Musik (Ernste Musik) und U-Musik (Unterhaltungsmusik).

Bisherige Kategorisierung überholt

Wie die GEMA nun auf ihrer Webseite mitteilt, hält sie diese Unterscheidung, die in der Vergangenheit einen zentralen Parameter für die Verteilung und Förderung der Tantiemen im Live-Bereich gespielt hat, inzwischen für überholt. Sie werde der Vielfalt des gegenwärtigen Musikschaffens nicht mehr gerecht:

"Viele Werke lassen sich nicht mehr eindeutig einer dieser Kategorien zuordnen. Hinzu kommt, dass das Inkasso für klassische E-Werke insgesamt kontinuierlich zurückgeht, u.a. durch das Auslaufen von Schutzfristen von aufkommensstarken Werken des klassischen Repertoires."

Genreneutraler Ansatz soll gemeinsam erarbeitet werden

Es sei nun an der GEMA dem sich veränderten Marktumfeld Rechnung zu tragen. Geschehen soll dies durch die Auflösung der kategorischen Unterscheidung nach E- und U-Musik und die genreneutrale Gestaltung der Verteilung und kulturellen Förderung. Bekannt geworden waren die Pläne des Aufsichtsrat und Vorstands der GEMA auf der letzten Mitgliederversammlung im Mai 2024. 

Noch steht nicht fest, wie genau die neuen Regelungen ausfallen werden. Dass die Änderungen auch für Besorgnis bei einzelnen Mitgliedern führen könnte, scheint der GEMA bewusst zu sein.

Die Verwertungsgesellschaft betont ihre Mitglieder im Rahmen der Reform aktiv mit einbeziehen zu wollen. So können etwa Ideen, Anregungen und Bedenken an die E-Mail-Adresse [email protected] geschrieben werden. Eine Mitgliederversammlung soll dann über die neuen Verteilungsregelungen entscheiden.

Unternehmen

GEMA

Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik

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