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Neue Orientierung

Jetzt für alle Genres: GEMA stellt Kulturförderungs-Reform vor

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 15.04.2025

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Jetzt für alle Genres: GEMA stellt Kulturförderungs-Reform vor

© Yan Krukau

Vorstand und Aufsichtsrat der Verwertungsgesellschaft haben einen Antrag entwickelt, der die Kulturförderung grundlegend verändern soll. Mitte Mai wird bei der Mitgliederversammlung darüber abgestimmt, ob die bisher auf E-Musik beschränkte Förderung künftig Musik aus allen Genres offenstehen wird.

Bis jetzt förderte die GEMA im Rahmen der Kulturförderung nur Werke der sog. "Ernsten Musik" (E-Musik), also das "zeitgenössische klassische Repertoire". Mit der Reform soll aber auch die sogenannte "Unterhaltungsmusik" wie Filmmusik, Chanson, Jazz, Punk oder Metal der Förderung offenstehen.

Die bisherige "Sparte E" wird durch eine neue "Sparte KUK" ersetzt, wobei KUK für Kunstmusik-Konzerte steht.

Ziele der Reform

Das Ziel der GEMA ist es, die bisherige Kulturförderung an die gegenwärtige Situation in der Musikbranche anzupassen und entsprechend zu erneuern. Die Bedeutung der E-Musik schwindet zusehends, die Genregrenzen verschwimmen und international ist die Unterscheidung zwischen E- und U-Musik ohne Belang.

Bereits seit der Mitgliederversammlung im Jahr 2024 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat deshalb mit der Reform auseinandergesetzt. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, betont:

"Diese Reform ist überfällig. Sie bewahrt nicht nur die Legitimität der Kulturförderung, sondern sorgt auch dafür, dass sie dort wirkt, wo sie gebraucht wird – offen, solidarisch und zukunftsfähig."

Das soll sich ändern

In Zukunft soll es feste und nachvollziehbare Kriterien geben, die eine faire Förderung für alle Genres voraussetzen, teilt die GEMA in einer Pressemeldung mit.

Eine weitere wichtige Veränderung soll es außerdem für Erben verstorbener Künstler geben: Sie sollen nicht mehr in die Förderung einbezogen werden. Vielmehr will sich die GEMA dafür einsetzen, dass die Mittel bei den aktiv Musikschaffenden ankommen.

Entscheidung fällt im Mai

Über den vom Aufsichtsrat und Vorstand vorgelegten Antrag soll auf der Mitgliederversammlung am 14. und 15. Mai abgestimmt werden. Ob und wie die Reform umgesetzt wird, bestimmen die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft.

Unternehmen

GEMA

Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik

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