Grundlegende Weichenstellung
GEMA-Mitgliederversammlung entscheidet im Mai 2026 über Reform der Kulturförderung
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA. © Sebastian Linder
Hintergrund der geplanten Reform ist eine zunehmend in der Kritik stehende Ungleichbehandlung von Mitgliedern bei der Vergabe kultureller Fördermittel. Künftig sollen diese nach klar definierten und transparenten Kriterien vergeben werden.
Update: In einer früheren Version des Artikels befand sich ein Link zum einem Antrag. Dabei handelte es sich laut GEMA aber um eine veraltete Version. Die neue Version, die bei der Mitgliederversammlung zur Abstimmung kommen soll, wird im Januar 2026 veröffentlicht werden.
Genreunabhängige Förderung
Der Reformvorschlag sieht ein genreunabhängiges Fördermodell vor, das musikalische Vielfalt und Chancengleichheit miteinander verbindet. Die historisch gewachsene Bevorzugung der sogenannten "ernsten Musik" (E-Musik) soll damit abgelöst werden, wobei die zeitgenössische Kunstmusik weiterhin Teil der Förderung bleibt.
Die Mittel für die kulturelle und soziale Förderung stammen aus einem zehnprozentigen Abzug der Einnahmen aus dem Live-Geschäft. Dieser Abzug soll durch die Reform ausdrücklich gesichert werden. Eine nachvollziehbare Mittelvergabe gilt dabei auch als Voraussetzung für die Akzeptanz innerhalb der Mitgliedschaft sowie bei internationalen Partnern der GEMA.
Aktive Musikschaffende im Fokus
Ein weiterer zentraler Punkt der Neuausrichtung ist die stärkere Fokussierung auf aktives Musikschaffen. Fördermittel sollen künftig vorrangig dort ankommen, wo aktuell künstlerisch gearbeitet wird. Die bisherige Einbeziehung von Werken verstorbener Mitglieder in die Förderlogik soll entfallen.
Zudem sollen Höchstbeträge und Deckelungen eine möglichst große Breitenwirkung der neuen Kulturförderung sichern.
Der Reformvorschlag ist das Ergebnis intensiver Beratungen im Aufsichtsrat seit der Mitgliederversammlung 2024, als die Reform der Kulturförderung knapp abgelehnt wurde. Anregungen aus der Mitgliedschaft wurden laut GEMA bereits in die Ausgestaltung des Antrags einbezogen. Die finale Entscheidung liegt nun bei den Mitgliedern.
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