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Reformvorhaben mit umfassenden Auswirkungen

GEMA vor Richtungsentscheidung: Reform der Kulturförderung könnte viel Geld für die U-Musik bereitstellen

Spezial/Schwerpunkt von Daniel Nagel
veröffentlicht am 30.04.2026

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GEMA vor Richtungsentscheidung: Reform der Kulturförderung könnte viel Geld für die U-Musik bereitstellen

Bei der GEMA-Mitgliederversammlung 2025 scheiterte ein Antrag zur Reform der Kulturförderung knapp. © Manuel Vescoli

Bei ihrer bevorstehenden Mitgliederversammlung in Berlin (5. bis 7. Mai 2026) steht die GEMA vor einer weitreichenden Entscheidung. Die Mitglieder stimmen über die Reform der Kulturförderung ab. Stimmen sie zu, eröffnen sich für Songwriter, Komponisten und Textdichter aus dem Bereich der populären Musik völlig neue Fördermöglichkeiten.

Update, 7. Mai: Die GEMA Mitgliederversammlung hat der Reform der Kulturförderung zugestimmt.

Bei der Reform geht es nicht um eine Änderung des Verteilungsplans, sondern um die Anpassung der sogenannten Kulturförderung, in der Sprache der GEMA auch "Wertung" genannt. Die Kulturförderung wird finanziert, indem 10 Prozent der Einnahmen aus dem Aufführungsrecht einbehalten und nach gewissen Kriterien als Förderung an die Mitglieder ausgeschüttet werden. 

Hohe Fördersummen

Diese Fördersummen sind beträchtlich und erreichen jährlich Beträge von bis zu 50 Millionen Euro. Das ist weitaus mehr als das Förderbudget der Initiative Musik oder anderer Förderinstitutionen. Die Gesamthöhe der Kulturförderung soll durch die Reform nicht sinken, die Gelder sollen aber anders verteilt werden. Aus historischen Gründen unterscheidet die Kulturförderung zwischen E- und U-Musik – und das wird immer mehr zum Problem. 

Der Bedeutungsverlust aktueller, urheberrechtlich geschützter E-Musik (Bach, Mozart und Beethoven sind nicht relevant) und der massive Rückgang der Zahl der Berechtigten hat dazu geführt, dass die Kulturförderung der E-Musik einer stetig sinkenden Zahl von Komponisten zugute kommt, während die breite Masse der Mitglieder wenig Zugang zu Fördermitteln hat.

Begrenzte Nachwuchsförderung im bisherigen System

Die Top-50 der E-Musik-Komponisten erhalten insgesamt 2,8 Millionen Euro, was einem durchschnittlichen Förderbetrag von rund 56.000 Euro pro Person entspricht. Hinsichtlich der Altersstruktur ist auffallend, dass 50 Prozent über 60 Jahre alt sind. 

Dies deutet darauf hin, dass die bestehende Ausgestaltung der E-Musik-Kulturförderung kaum zur Nachwuchsförderung beiträgt. Vielmehr profitieren vor allem etablierte Komponisten. Das sorgt in der Mitgliedschaft der GEMA für zunehmende Kritik sorgt.

Der Reformvorschlag der GEMA, der vom Aufsichtsrat und von ehemaligen Aufsichtsräten unterstützt wird, sieht daher folgendes vor:

Die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Reform

  • Abschaffung der E-/U-Trennung: Die bisherige Unterscheidung zwischen ernster (E) und Unterhaltungsmusik (U) soll entfallen
  • Zwei Fördersäulen: Allgemeine Förderung (70 Prozent der Mittel) für alle Mitglieder und Fokusförderung (30 Prozente) für gezielte Projekte und Repertoires
  • Drei Fördermodule in der Fokusförderung: Contemporary Classic (CCL), Repertoire-Förderung, Projektförderung (jeweils 10 Prozent der Fördersumme)
  • Übergangsphase bis 2030: Schrittweise Umstellung mit Evaluation und Ausgleichsmechanismen
  • Neue Gremienstruktur: Förderkommission entscheidet über Details
  • Verstärkter Fokus auf Nachwuchsförderung

Neue Struktur soll Gelder breiter verteilen

Künftig sollen die Mittel weiterhin in zwei Säulen vergeben werden: eine "Allgemeine Förderung", die allen Mitgliedern offensteht, und eine "Fokusförderung", die gezielt besondere Repertoires und Projekte unterstützt.

Die Allgemeine Förderung ersetzt die bisherige U-Wertung und wird als breiter, zugänglicher Aufkommenszuschlag ausgestaltet.

Die Fokusförderung bündelt weiterhin 30 Prozent der Mittel, wird jedoch inhaltlich neu aufgestellt. Sie gliedert sich in folgende Module:

  • Fokus CCL (10 Prozent) richtet sich gezielt an den Bereich Contemporary Classic und fördert vor allem live aufgeführte Werke zeitgenössischer Kunstmusik. Die Mittel sind hier teilweise garantiert und orientieren sich unter anderem an Aufführungsdauer, Besetzung und Spielstätte. Nachwuchskomponisten erhalten zusätzliche Anreize durch erhöhte Fördersätze.
  • Fokus Repertoire (10 Prozent) ist als werkbezogene Förderung für alle Genres angelegt. Hier entscheidet ein digitales Bewertungssystem ("Mischpult") über die Förderfähigkeit. Dieses analysiert Werke anhand festgelegter Kriterien innerhalb ihrer jeweiligen musikalischen Teilkultur (z. B. Hip-Hop, Jazz oder Pop) und berechnet daraus einen Score, der über die Teilnahme an der Förderung entscheidet. Ziel ist eine möglichst neutrale und nachvollziehbare Verteilung.
  • Fokus Impuls (10 Prozent) umfasst eine klassische Projektförderung für innovative Vorhaben – etwa neue Konzertformate, genreübergreifende Kooperationen oder gesellschaftlich relevante Projekte. Dieser Bereich soll gezielt neue kreative Entwicklungen anstoßen und Sichtbarkeit für experimentelle Ansätze schaffen.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Module liegt künftig bei einer neu geschaffenen Förderkommission. 

Ziel: Mehr Fairness und Vielfalt

Die GEMA betont, dass die Reform auf eine gerechtere Verteilung der Mittel abzielt. Mehr Mitglieder – insbesondere aus bislang weniger berücksichtigten Bereichen – sollen Zugang zur Förderung erhalten. Gleichzeitig bleibt eine spezifische Unterstützung für zeitgenössische Kunstmusik bestehen.

Die Umstellung soll schrittweise bis 2030 erfolgen, inklusive Übergangsregelungen und zusätzlicher Mittel zur Abfederung individueller Belastungen.

Für viele Komponisten und Songwriter aus dem Bereich der U-Musik könnten sich dadurch zusätzliche Fördermöglichkeiten in erheblichem Umfang ergeben.

Eine komplizierte Lösung

Das neue System bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Beispielsweise ist die Förderung "Fokus Repertoire" sehr komplex und hängt von der Festlegung bestimmter Parameter durch Förderkommissionen und dem Funktionieren des digitalen Bewertungssystems ab.

Die GEMA hat aber bereits angekündigt, das neue Bewertungsverfahren in den Jahren 2027 und 2028 zunächst in einer Pilotphase zu testen. Die grundlegenden Strukturen sollen in dieser Zeit konkretisiert werden. Im Jahr 2030 soll die Mitgliederversammlung nach einer Evaluation über mögliche Anpassungen der Geschäftsordnung entscheiden.

Unterstützung – aber auch heftige Kritik

Befürworter und Gegner der Reform teilen sich in zwei Lager: E-Musik-Komponisten, die von dem bisherigen System profitieren, sind teils erbitterte Gegner der Reform, während sie bei Vertretern der U-Musik auf grundsätzliche Zustimmung trifft.

PRO MUSIK, der Verband freier Musikschaffender, befürwortet die Reform ebenso wie der Composers Club. Sie sehen darin einen notwendigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen, genreoffenen Förderung.

Die Vertreter der E-Musik lehnen die Reform ab. Die Initiative FEM+ (Fachgruppe E-Musik im Deutschen Komponist-innenverband) wirft der GEMA vor, die Auswirkungen der Reform unzureichend darzustellen. Insbesondere die vorgelegten Einkommenssimulationen seien lückenhaft und würden die tatsächlichen finanziellen Einbußen "systematisch beschönigen".         

Sorge vor Einkommensverlusten

Die Initiative FEM+ geht davon aus, dass die tatsächlichen Einkommensverluste für viele Komponistinnen und Komponisten höher ausfallen könnten als von der GEMA dargestellt. In einzelnen Fällen werden Rückgänge von 60 bis 70 Prozent prognostiziert.

Gleichzeitig ist ein zentrales Ziel der Reform, die bislang vergleichsweise starke Konzentration der Fördermittel auf eine kleine Gruppe von Berechtigten zu verringern und den Zugang zur Förderung für mehr Mitglieder zu öffnen. Innerhalb der GEMA stehen rund 100.000 Mitgliedern etwa 2.000 E-Musik-Komponisten gegenüber, auf die derzeit ein erheblicher Anteil der Fördermittel entfällt.

Auch die von FEM+ vorgelegten Modellrechnungen verdeutlichen die Größenordnung der möglichen Veränderungen: In einem Beispiel sinkt die jährliche Förderung eines Komponisten im Alter von 60 bis 65 Jahren von über 50.000 Euro auf unter 15.000 Euro. Damit würden weiterhin Förderbeträge in relevanter Höhe bestehen bleiben, wenn auch auf deutlich niedrigerem Niveau.

Zugleich ist vorgesehen, die Umstellung schrittweise bis zum Ende des Jahrzehnts umzusetzen, sodass sich mögliche Einkommensveränderungen über mehrere Jahre verteilen.

Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Die Diskussion um die Reform verdeutlicht die unterschiedlichen Interessen innerhalb der Mitgliedschaft. Während ein Teil der Mitglieder eine breitere Streuung der Fördermittel als notwendig erachtet, befürchten andere spürbare Einschnitte in bestehende Einkommensstrukturen.

Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung dürfte die Frage der Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der GEMA weiter an Bedeutung gewinnen. Hintergrund ist unter anderem die langfristig veränderte Mitgliederstruktur sowie die unterschiedliche Entwicklung einzelner musikalischer Bereiche.

Ein ähnlicher Reformvorschlag hatte im vergangenen Jahr trotz deutlicher Zustimmung die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt. Die Abstimmung auf der Mitgliederversammlung Anfang Mai 2026 gilt daher als richtungsweisend.

Sollte die Reform angenommen werden, ist davon auszugehen, dass Fördermittel in größerem Umfang neu verteilt werden. Davon könnten insbesondere bislang weniger berücksichtigte Gruppen innerhalb der Mitgliedschaft profitieren.

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