Online-Anmeldung für Musikwerke wird umgestellt
GEMA: ICE-Umstellung bringt Änderungen für Musikschaffende und Verlage
gema verwertungsgesellschaften
© Sebastian Riepp
Ab Mitte Dezember 2026 wird die GEMA ihre Werk- und Vereinbarungsdaten über die internationale Plattform ICE Cube verwalten. Die bisherige eigenständige Werkdokumentation wird damit durch eine gemeinsame Datenbasis mit anderen europäischen Verwertungsgesellschaften ersetzt.
ICE (International Copyright Enterprise) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der GEMA, der britischen PRS for Music und der schwedischen STIM. Die zentrale Datenbank umfasst mehr als 50 Millionen Musikwerke. Auch weitere europäische Verwertungsgesellschaften nutzen die Infrastruktur.
Mit der Umstellung will die GEMA die internationale Verwaltung von Musikrechten vereinfachen, doppelte Datenbestände vermeiden und die Bearbeitung widersprüchlicher Rechteansprüche verbessern.
Werkanmeldungen mehrere Wochen nicht möglich
Für GEMA-Mitglieder hat die Umstellung zunächst praktische Konsequenzen. Vom 02.11. bis zum 10.12.26 sind über das Onlineportal keine Werkanmeldungen möglich. Auch die Verwaltung von Subverlagsverträgen und die Repertoiresuche sind in diesem Zeitraum eingeschränkt. Eine erweiterte Repertoiresuche mit dem Datenstand vom 02.11.26 bleibt verfügbar.
Einige weitere Funktionen, darunter die Online-Werkänderung, stehen bereits ab dem 02.11.26 bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Manuelle Änderungsaufträge, die zwischen dem 02.11. und 31.12.26 eingehen, werden erst ab Januar 2027 bearbeitet.
Ab dem 10.12.26 sollen Werke wieder wie gewohnt über das GEMA-Portal angemeldet werden können. Die Daten werden dann im Hintergrund an ICE übermittelt und dort verarbeitet. Die GEMA bleibt weiterhin Ansprechpartnerin ihrer Mitglieder.
Neue Grundlage für die Zuordnung von Rechteanteilen
Über die vorübergehenden Einschränkungen hinaus verändert sich die technische Verwaltung der Musikrechte. Künftig werden die Beteiligungsverhältnisse an Werken nach den Regeln der ICE Data Policy dokumentiert.
Dabei kommt das sogenannte Share-Picture-Prinzip zum Einsatz. Die beteiligten Verwertungsgesellschaften führen ihre Informationen über die Rechteinhaber und deren Anteile in einer gemeinsamen Werkdokumentation zusammen.
Bei internationalen Werken, an denen Urheber oder Verlage aus verschiedenen Ländern beteiligt sind, können sich dadurch Abweichungen gegenüber den bisher bei der GEMA dokumentierten Anteilsbildern ergeben. Die GEMA weist darauf hin, dass künftig die Meldungen der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft maßgeblich sind.
Das bedeutet nicht, dass sich die urheberrechtlichen Beteiligungen automatisch ändern. Die neue Dokumentation kann jedoch beeinflussen, welche Rechteanteile bei der Zuordnung und Ausschüttung von Tantiemen zugrunde gelegt werden. Die geltenden Verteilungsregeln der GEMA bleiben unverändert.
Änderungen für Musikverlage
Besonders für Musikverlage bringt die Umstellung neue technische Anforderungen mit sich. Künftig dient der sogenannte ICE Work Key als maßgebliche Kennung eines Musikwerks. Bestehende GEMA-Werknummern werden mit den neuen Identifikatoren verknüpft.
Verlage, die ihre Werke über das standardisierte CWR-Verfahren anmelden, müssen ihre Meldungen ab dem 02.11.26 direkt an ICE übermitteln. Die Verarbeitung dieser Meldungen erfolgt nach Abschluss der Datenmigration.
Auch die Verwaltung von Katalogen verändert sich. Bisher mögliche pauschale Katalogumstellungen entfallen; die betreffenden Werke müssen künftig einzeln gemeldet werden.
Die erste Ausschüttung auf Grundlage der neuen ICE-Daten ist für den 01.04.27 vorgesehen. Langfristig soll die gemeinsame Datenbasis insbesondere die Verarbeitung internationaler Musiknutzungen und die Zuordnung der entsprechenden Vergütungen effizienter machen.
Unternehmen
GEMA
Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik
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