Interessante Einblicke
GEMA veröffentlicht Zahlen zur Kulturförderung und bekräftigt Reformbedarf
© Sebastian Riepp
Nachdem ein erster Reformversuch im Mai 2025 knapp gescheitert ist, arbeitet die GEMA nun an einem überarbeiteten Konzept, das 2026 erneut zur Abstimmung gebracht werden soll.
Hintergrund ist die seit Jahren anhaltende Kritik am bestehenden Fördersystem, das E-Musik gegenüber U-Musik deutlich bevorzugt.
Die aktuelle Verteilung der Förderung im Überblick
Im Rahmen der Kulturförderung verteilte die GEMA im vergangenen Jahr insgesamt 49 Millionen Euro an ihre Mitglieder. Dabei zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen den beiden Sparten E und U.

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Während in der Sparte E-Musik 14,1 Millionen Euro an 2.479 Mitglieder ausgeschüttet wurden, entfielen auf die Sparte der U-Musik 34,9 Millionen Euro, die auf 12.570 Mitglieder verteilt wurden.
Die Unterhaltungsmusik erreicht zwar eine deutlich größere Zahl an Urheberinnen und Urhebern, während die Sparte der Ernsten Musik im Verhältnis weniger Mitglieder, aber höhere individuelle Fördersummen aufweist.

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Die durchschnittliche Förderung pro Urheberin und Urheber in der Sparte U lag bei 2.028 Euro, während sie in der Sparte E mit 4.236 Euro mehr als doppelt so hoch ausfiel.
Einseitige Geldflüsse: Umverteilung zwischen den Sparten
Die Verteilung der GEMA-Kulturfördermittel zeigt nicht nur Unterschiede in der Höhe der individuellen Ausschüttungen, sondern auch eine deutliche Umverteilung zwischen den Sparten.

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So trägt die Sparte E lediglich 3 Prozent zur gesamten Fördersumme bei, erhält jedoch 30 Prozent der Fördermittel
Umgekehrt generiert die Sparte U rund 97 Prozent der Einnahmen, bekommt aber nur 70 Prozent der Fördergelder zugewiesen.
Das bedeutet konkret, dass etwa 13,7 Millionen Euro, die in der Sparte U erwirtschaftet wurden, für die Förderung der Sparte E verwendet werden.
Entwicklung der Förderung und Beteiligten-Zahlen über 10 Jahre
Ein Blick auf die Entwicklung der GEMA-Kulturförderung zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Sparte E-Musik und U-Musik:

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Der durchschnittliche Förderbetrag pro Beteiligtem ist zwischen 2014 und 2024 in beiden Sparten gestiegen, jedoch mit unterschiedlicher Dynamik:
Während die Förderung der Sparte U um 15 Prozent von 1.768 Euro auf 2.028 Euro zunahm, stieg sie in der Sparte E deutlich stärker von 2.995 Euro auf 4.236 Euro – ein Plus von 43 Prozent.
Bei der Anzahl der Förderbeteiligten zeigt sich ein gegensätzlicher Trend: In der Sparte U ist die Zahl der geförderten Urheberinnen und Urheber von 7.652 im Jahr 2014 auf 10.795 im Jahr 2024 gestiegen, eine Zunahme von 41 Prozent.
Die Sparte E währenddessen verzeichnete einen Rückgang von 14 Prozent – von 2.356 auf 2.029 Geförderte.
Altersstruktur der Förderbeteiligten in der E-Musik
Die Altersstruktur der 2.029 Förderbeteiligten in der Sparte E zeigt eine deutliche Dominanz älterer Urheber und Rechtsnachfolger. Insgesamt entfällt rund zwei Drittel der Förderbeteiligten auf ältere Urheber und Rechtsnachfolgende.

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Über die Hälfte (52 Prozent) der Beteiligten, also 1.051 Personen sind älter als 60 Jahre, weitere 572 Beteiligte (28 Prozent) fallen in die Altersgruppe von 40 bis 60 Jahren.
Besonders auffällig ist, dass nur sechs Prozent der Förderbeteiligten, also 124 Personen, jünger als 40 Jahre sind. Hinzu kommen 282 Rechtsnachfolger (14 Prozent).
Dass Personen von dieser Kulturförderung nur deshalb profitieren, weil sie Erben eines Urhebers oder einer Urheberin sind, ist nach wie vor der erstaunlichste Aspekt des bisherigen Systems.
Ungleiche Verteilung in Sparte E: Förderkonzentration auf die Top 50
Die Verteilung der Fördermittel in dieser Sparte weisen erhebliche Ungleichgewichte auf.
So erhalten die 543 Beteiligten mit einer Förderung von bis zu 100 Euro zusammen nur 0,2 Prozent der gesamten Fördermittel.
Die 1.113 Beteiligten mit Förderbeiträgen zwischen 100 und 5.000 Euro kommen auf 16,1 Prozent der Mittel, während die 354 Urheber mit 5.000 bis 50.000 Euro durchschnittlich 66,5 Prozent der Fördergelder erhalten.
Besonders auffällig ist die Spitze: 19 Beteiligte werden mit zwischen 50.000 und 160.000 Euro unterstützt, was 17,2 Prozent der gesamten Förderung ausmacht.
In der Sparte E zeigt sich daher eine deutliche Konzentration der Fördermittel auf eine zahlenmäßig sehr kleine Gruppe von Urhebern:

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Die Top-50 Beteiligten erhalten insgesamt 2,8 Millionen Euro, was einem durchschnittlichen Förderbetrag von rund 56.000 Euro pro Person entspricht.
Im Vergleich dazu erhalten die übrigen 1.979 Beteiligten zusammen 5,8 Millionen Euro, also durchschnittlich nur etwa 2.900 Euro pro Urheber.
Die Zahlen verdeutlichen, dass ein relativ kleiner Anteil von Förderbeteiligten einen erheblichen Anteil der Mittel erhält, während die Mehrheit deutlich geringere Beiträge bekommt.
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