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Große Veränderungen

Abschied von E- und U-Musik? GEMA-Reformpläne zur Kulturförderung treffen auf Zustimmung – und ernten Kritik

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 28.04.2025

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Abschied von E- und U-Musik? GEMA-Reformpläne zur Kulturförderung treffen auf Zustimmung – und ernten Kritik

© Michel Catalisano via Unsplash

Die geplante GEMA-Reform der Kulturförderung erfährt viel Zustimmung, aber auch Ablehnung: Während Vertreter der U-Musik positiv reagieren, kommt aus dem E-Bereich Kritik. Über das Schicksal der Reform werden die GEMA-Mitglieder entscheiden.

Bisher stand bei der Kulturförderung durch die GEMA vor allem Ernste Musik, also Kunstmusik und Klassik, im Vordergrund. 

Die geplante Reform soll das ändern: In Zukunft will die GEMA Komponisten aller Genres unterstützen. Das hätte für alle Musikschaffenden Folgen – positive wie negative. Daher fallen die Reaktionen unterschiedlich aus.

Befürwortung einerseits

In den Kreisen der Unterhaltungsmusik sorgt die vorgesehene Reform nicht nur für Zustimmung, sondern nahezu für Begeisterung. Der Verband Pro Musik beispielsweise spricht sich für eine "zukunftsfähige und gerechtere Verteilungspraxis" der Fördermittel aus. 

Eine klare Trennung zwischen U- und E-Musik sei "nicht mehr zeitgemäß" und führe lediglich zu einer Benachteiligung spezieller Genres. Weiter spricht sich der Verband aus:

"Die Zusammenführung in einer allgemeinen Wertung und der genreneutrale Zugang zur Förderung sind zentrale Schritte zu mehr Chancengleichheit innerhalb der GEMA."

Auch die beiden Interessenvertretungen für Songwriter Verso und Song e.V. teilen diese Meinung. Über das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) betonen sie, dass die zukünftige Änderung auch dem Nachwuchs Möglichkeiten biete. Des Weiteren habe auch die U-Musik eine Förderung verdient, wie sie auf der Internetseite des miz klarstellen:

"Auch hier wird nämlich kulturell wertvolles Repertoire geschaffen, das den Urheberinnen und Urhebern jedoch in der aktuellen Musiklandschaft oft keine auskömmlichen Erlöse bringt. Davon unbenommen sieht die aktuelle Planung ja vor, dass ein Fokus auf der zeitgenössischen Kunstmusik erhalten bleibt. Keineswegs geht die sogenannte 'E-Musik' also künftig leer aus."

Auch das PopBoard NRW spricht sich für die Umsetzung der geplanten Reform aus und unterstreicht die Rolle der Pop-Szene für die Musikwelt. So gebe Pop "durch seine Vielfalt Raum für unterschiedliche Identitäten, demokratische Teilhabe und kulturellen Austausch", heißt es in der Musikwoche.

Gesellschaftliche Relevanz der Popkultur

Dass Befürwortung und Gegenspruch zur Reform vom jeweils persönlichen Hintergrund abhängt, zeigt sich anhand zweier Kommentare auf der Website des Deutschen Musikrats.

Udo Dahmen, Vizepräsident des Musikrats und ehemaliger künstlerischer Leiter der Popakademie in Mannheim erklärt, es habe sich schon seit den 1960er-Jahren abgezeichnet, dass sich die Trennung zwischen E- und U-Musik nicht mehr aufrechterhalten lasse.

Angesichts der Zahl der Werke, die "grenzüberschreitend und genreübergreifend sind, die sich Inspirationsfelder in allen Bereichen der Musik erschließen und die gleichermaßen experimentell und wagemutig, aber auch populär sein können", sei eine Reform "überfällig".

In Zukunft solle der "Reichtum an unterschiedlichen Ausdrucksformen" gewürdigt werden. Der Newcomerförderung spricht Dahmen eine besondere Bedeutung zu:

"Vor allem junge Künstlerinnen und Künstler – Newcomer – sollten im Fokus der Förderung stehen, damit sich auch zukünftig wagemutige, experimentelle, stilbildende Strömungen entwickeln und etablieren können."

Nachteile für die Ernste Musik

E-Musik-Komponistin Charlotte Seither, Mitglied im GEMA-Aufsichtsrat und im Präsidium des Deutschen Musikrats macht hingegen auf die negativen Folgen der vorgesehenen Reform aufmerksam.

Seithers Berechnungen nach würden "70 bis 90 Prozent" des Einkommens von E-Komponisten mit Umsetzung der Reform wegfallen. Sie begründet dies damit, dass die GEMA in Zukunft statt dem Werk selbst nur noch dessen Nutzung bewerten will. 

Bei Konzerten gelte das "Inkasso-Prinzip". Die Tantiemen, die an den Autoren ausgeschüttet werden, belaufen sich auf die Einnahmen bei der entsprechenden Aufführung. Vor allem bei Veranstaltungen in kleinem Rahmen bedeutet das eine extrem niedrige Auszahlung.

Die zukünftige Förderung aller Genres durch die GEMA bedeute eine Benachteiligung für die Ernste Musik, da dieser in Folge "etwa zwei Drittel" der Fördergelder gestrichen würden, sagt Seither:

"Eine Nutzung nach U erhält nur etwa 15 Prozent des Wertungsmittelzuschlags wie dies bisher in der Wertung E der Fall war. An diesem Beispiel zeigt sich, dass viele kleine Stellschrauben der Reform zu einer kumulativ fortschreitenden Entwertung der E-Musik führen."

Die vorgesehenen Änderungen seien nicht nur "eine historische Zeitenwende" innerhalb der GEMA, sie bedeuteten auch das Aus für den Beruf des E-Komponisten:

"Dass das Konzept des "E-Komponisten" als Säule nicht nur des Regelwerks, sondern auch ihres innersten Selbstverständnisses als Verwertungsgesellschaft je abgeschafft wird, dies hätten ihre Gründerväter niemals für möglich gehalten."

Keine Privilegien für E-Musik

Die GEMA verweist auf ihrer Facebook-Seite hingegen darauf, dass E-Musik bisher privilegiert gefördert wurde, da dieser Sparte 30 Prozent der Fördermittel zugutekamen.

E-Komponisten erhielten bei Verteilungseinnahmen zwischen 3.500 und 4.500 Euro eine durchschnittliche Förderung von 32.500 Euro. Somit ist es laut GEMA aktuell die U-Musik, die die E-Musik jährlich mit 15 Millionen Euro subventioniert.

Nachwuchs fördern

Das soll sich nun durch eine Umverteilung ändern. Förderungen sollen allgemein leichter zugänglich werden und darüber hinaus ausschließlich lebenden Autoren zustehen. Bisher erhalten Erben, aber auch Urheber über 70 Jahren, mehr als 35 Prozent der E-Förderung.

Außerdem sollen junge Komponisten unter 35 Jahren Anspruch auf die doppelte Förderung für zeitgenössische Kunstmusik erhalten. Darüber hinaus ist die Nachwuchsförderung zusätzlich in der neuen Reform verankert.

Über die Reform werden die GEMA-Mitglieder auf der nächsten Mitgliederversammlung entscheiden. 

Unternehmen

GEMA

Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik

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