Schutz menschlicher Kreativität im Fokus
GEMA veröffentlicht KI-Charta für verantwortungsvollen Umgang mit generativer Kl
Dr. Tobias Holzmüller (2024). © Manuel Vescoli
Die GEMA begründet die Notwendigkeit einer KI-Charta damit, dass zahlreiche Unternehmen in der Vergangenheit ungefragt die Werke von Künstlern verwendet haben, um ihre KI zu trainieren. Gleichzeitig würden sie nicht an der Wertschöpfung beteiligt, obwohl kreative menschliche Leistung die Basis jeder generativen KI sei. Die gesamte KI-Charta gibt es auch hier als PDF.
Daher soll die Charta unter anderem eine Diskussion über den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie und eine faire Beteiligung der Kreativschaffenden anregen. Ein weiteres Anliegen der GEMA ist es, ein Miteinander von generativer KI und menschlicher Kreativität zu fördern, um die Potenziale von KI im Sinne aller voll auszuschöpfen.
Mensch steht im Mittelpunkt
Der erste Grundsatz besagt, dass generative KI dem Wohl des Menschen verpflichtet sein sollte. Sie dürfe die menschliche Kreativität nicht ersetzen, sondern solle sie erweitern. Die Entwicklung und der Einsatz von KI müsse mit Vorteilen für möglichst viele Menschen einhergehen.
Weiterhin fordert die GEMA in ihrer Charta, dass geistige Eigentumsrechte geschützt (#2) und Persönlichkeitsrechte respektiert werden (#6). Geistige Eigentumsrechte würden nicht nur zur Förderung von Kreativität, kultureller Vielfalt und Innovation beitragen, sondern die Kreativschaffenden auch vor kommerzieller Ausbeutung und dem Missbrauch ihrer Werke schützen. Das Prinzip, dass der schöpferisch aktive Mensch das alleinige Recht besitzt, über die Nutzung seiner Werke zu bestimmen, müsse auch im Kontext der generativen KI gelten.
Persönlichkeitsrechte seien in diesem Zusammenhang relevant, da KI potenziell dazu verwendet werden könne, diese Rechte zu verletzen, etwa durch die unerlaubte Erstellung von Deep Fakes. In solchen Fällen müsse jeder Mensch die Möglichkeit haben, dagegen vorzugehen und darüber zu entscheiden, welche Inhalte in die Öffentlichkeit gelangen.
Gerechtes Vergütungssystem
Der dritte Grundsatz bezieht sich darauf, dass alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette auf faire Weise an den Erträgen beteiligt werden. Da KI auf der Kreativität von Menschen aufbaue, müssten die Urheber dieser Werke ebenfalls entlohnt werden. Bei der Höhe dieser Vergütung dürfe nicht nur das Training berücksichtigt werden.
Vielmehr müssten die wirtschaftlichen Vorteile berücksichtigt werden, die durch die Generierung von KI-Inhalten entstehen (z.B. Einnahmen durch Abonnements) und durch die weitere Nutzung (z.B. als Hintergrundmusik oder als KI-generierte Musik auf Musikplattformen im Internet) erzielt werden. Darüber hinaus müsse beachtet werden, dass derartige Inhalte in Konkurrenz zu menschlichen Werken stünden, jedoch auf diesen beruhten.
Weitreichende Transparenzforderungen
Wichtig sei auch, dass KI-Anbieter Transparenz schaffen (#4). Dazu zähle, dass die Unternehmen über die verwendeten Trainingsdaten sowie ergriffene Maßnahmen zur Einhaltung der bestehenden Gesetze informieren.
So müssten die Anbieter sicherstellen, dass nur für Trainingszwecke freigegebene Inhalte verwendet werden. Andernfalls müssten Lizenzen bei den Verwertungsgesellschaften eingeholt werden. Auch Nutzer von KI-Anwendungen sollen darüber informiert werden, auf welche Art und Weise KI eingesetzt werde.
Kein Machtgefälle
Die GEMA spricht sich zudem für Verhandlungen auf Augenhöhe aus (#5). Die Macht großer Digitalkonzerne, die aktuell den Markt für generative KI dominieren, sei für kleineren Akteuren und Einzelpersonen nachteilig. Um dem entgegenzuwirken, seien klare Vorgaben und wettbewerbsrechtliche Instrumente nötig. Vor allem aber müssten kollektive Verhandlungen vorangetrieben werden, damit die Betroffenen ihre Interessen den großen Digitalkonzernen gegenüber gebündelt vortragen können.
Ein weiterer Grundsatz ist die Achtung kultureller Vielfalt (#7). Die Trainingsdaten, mit denen KI-Modelle trainiert werden, müssten auch kulturelle Inhalte einbeziehen, die weniger populär sind, um der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa gerecht zu werden und zu ihrem Erhalt beizutragen.
Mehr Nachhaltigkeit und klare Rechtslage
Weiterhin fordert die GEMA, dass EU-Gesetze nicht dadurch umgangen werden dürften, dass Anbieter ihre KI-Modelle außerhalb der EU trainieren (#8). Stattdessen müsse sichergestellt sein, dass europäische Regelungen gelten, sobald die KI in der EU eingesetzt werde oder Menschen betreffe, die in der EU leben.
Prinzip der Nachhaltigkeit
Der neunte Grundsatz besagt, dass KI-Systeme nachhaltig entwickelt und betrieben werden sollen. Der Begriff Nachhaltigkeit ist sehr weit gefasst und bezieht sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Aspekte ein. Dennoch liege der Fokus vor allem auf den enormen Rechenkapazitäten, die für das Training und die Nutzung generativer KI nötig seien. Um dem entgegenzuwirken, müssten Anbieter Energiesparmaßnahmen umsetzen und die Effizienz steigern.
Abschließend wird in der Charta festgehalten, dass KI-Unternehmen eine große Verantwortung tragen. Sie müssten die Einhaltung ethischer Grundsätze sowie rechtlicher Verpflichtungen garantieren. Zudem müssten sie sich darüber bewusst sein, welche Auswirkungen ihre Technologie habe und für diese einstehen. Die Verantwortung dürfe nicht auf Nutzer abgeschoben werden.
Menschliche Kreativität im Mittelpunkt
GEMA-CEO Tobias Holzmüller kommentiert die Charta mit folgenden Worten:
"Generative Kl bietet Chancen, zugleich aber auch erhebliche Risiken für die Rechte und Existenzgrundlagen von Urheberinnen und Urhebern. Unser Selbstverständnis ist, dass die menschliche Kreativität im Mittelpunkt steht und dass die Nutzung von menschlich geschaffenen Musikwerken im Kontext von generativer Kl transparent behandelt und fair vergütet werden muss. Das machen wir in der KI-Charta deutlich."
Unternehmen
GEMA
Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik
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