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Streit um die Verwendung in Kundgebungen

Gericht verweigert Abweisung der Urheberrechtsklage der Erben von Isaac Hayes gegen Donald Trump

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 11.04.2025

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Gericht verweigert Abweisung der Urheberrechtsklage der Erben von Isaac Hayes gegen Donald Trump

Symbolfoto. © Brett Sayles via Pexels

Der US-Präsident muss sich einer Urheberrechtsklage wegen der Verwendung von "Hold On, I'm Comin'" durch seine Kampagne stellen, nachdem ein Gericht seinen Antrag auf Abweisung der Klage abgelehnt hat.

Richter Thomas Thrash Jr. vom US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Georgia hat einen Antrag auf Abweisung der Klage der Erben von Isaac Hayes abgelehnt, der von Trumps Anwälten eingebracht worden war. Diese hatten argumentiert, dass die Kläger nicht bewiesen hätten, dass sie tatsächlich Eigentümer des Liedes seien.

In einer Anhörung vom gleichen Tag erklärte der Richter, dass er denkt, dass "die zweite geänderte Klage – trotz aller Probleme, von denen es eine ganze Reihe gibt – das Eigentum an dem Werk angemessen geltend macht".

Über 100 unerlaubte Verwendungen

Im August vergangenen Jahres reichten Hayes' Erben und das Unternehmen Isaac Hayes Enterprises eine Klage ein, in der sie behaupteten, Trump habe das von Hayes mitgeschriebene "Hold On, I'm Comin'" von Sam & Dave aus dem Jahr 1966 bei seinen politischen Kundgebungen unerlaubt als Begleitmusik gespielt. Mindestens 133 Mal zwischen 2020 und 2024 soll das Lied verwendet worden sein.

Eigentum der Erben wird infrage gestellt

Trumps Anwälte bestritten, dass Hayes' Erben die tatsächlichen Eigentümer des Liedes seien, da Isaac Hayes Enterprises die Rechte an dem Lied an das Musikverlagsunternehmen Primary Wave verkauft habe.

Hayes' Erben behaupteten hingegen, sie hätten die Kontrolle über ihren Anteil an den Rechten im Rahmen des "Kündigungsrechts" der USA übernommen und hre Rechte von Warner Chappell Music im Jahr 2022 zurückerhalten. Damit besäßen siet die volle Kontrolle über ihre Hälfte des Liedes. 

Sie erklärten auch, dass sie 2023 die Hälfte dieses Anteils an Primary Wave verkauften, sodass Primary Wave und Hayes' Erben jeweils einen Anteil von 25 Prozent an "Hold On, I'm Comin'" hielten.

Trumps Anwälte argumentierten in ihrem im Januar eingereichten Antrag auf Klageabweisung:

"Das Problem ist, dass keines dieser wichtigen rechtlichen Ereignisse – die angebliche Beendigung der Urheberrechtslizenz auf der Grundlage der Hälfte der Eigentumsrechte an dem Werk, die angebliche Übertragung der Rechte von Isaac Hayes auf Hayes Enterprises oder die Vereinbarung zwischen letzterem und Primary Wave – dokumentiert ist."

Widerspruch ignoriert

Zu Beginn des Verfahrens argumentierten Trumps Anwälte auch, dass sie eine Lizenz für die Verwendung des Liedes hätten, da sie von der Verwertungsgesellschaft Broadcast Music Inc. (BMI) eine Pauschallizenz für politische Organisationen erworben hätten. Bei ihrem Antrag auf Klageabweisung ließen sie dieses Argument fallen.

Das Gericht stellte fest, dass BMI die Trump-Kampagne im Juni letzten Jahres per E-Mail darüber informierte, dass die Eigentümer von "Hold On, I'm Comin'" gegen die Verwendung Einspruch erhoben, sodass das Lied "mit sofortiger Wirkung von der Vereinbarung ausgeschlossen wurde".

Diesen Weg sieht die BMI-Richtlinie vor, die es den Rechteinhabern erlaubt, ihre Musik aus den Rahmenlizenzen zu entfernen, wenn sie gegen ihre Verwendung Einspruch erheben.

Daher befand das Gericht, dass die Kläger wahrscheinlich in der Lage sein würden zu beweisen, dass die Verwendung des Liedes durch die Trump-Kampagne über Juni 2024 hinaus ohne Lizenz erfolgte und gegen das Urheberrecht verstieß.

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