Komplizierte Sache
Hilfe für Unternehmen: BDKV veröffentlicht Leitfaden zur Orientierung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Der Vorstand des BDKV mit Geschäftsführer und Justiziaren (v.l.): Daniel Domdey, Christian Gerlach, Verena Krämer, Sonia Simmenauer, Johannes Everke, Götz Schneider-Rothhaar, Michaela Russ, Dr. Johannes Ulbricht, Christian Doll und Stephan Thanscheidt. © Christoph Mangler/BDKV
Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) verpflichtet Firmen, ihr nachhaltiges Wirtschaften nachvollziehbar zu dokumentieren. Das stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, auch wenn die Umsetzung in deutsches Recht noch aussteht und auf EU-Ebene bereits Vereinfachungen diskutiert werden.
Vielen Firmen ist unklar, welche Anforderungen an die Dokumentation gelten, worauf bei der Erstellung zu achten ist und wie sie sich diesbezüglich informieren können. Das Guidebook des BDKV soll das nun ändern.
Entlastung bei der Bürokratie
In Kooperation mit Sustainable Venue und der Nachhaltigkeitsagentur The Changency haben die Mitglieder des Verbands einen praxisnahen Leitfaden zusammengestellt, der eine Übersicht des CSRD-Gesetzes bietet.
Unter dem Titel "How To Report" gibt das Handbuch Antworten auf mögliche Fragen und soll die Firmen bei der Bürokratie entlasten. Es geht nicht nur darum, rechtliche Dinge zu verstehen, sondern auch um die eigene Unternehmensstrategie professionell weiterzuentwickeln.
Mike Keller, Gründer von Sustainable Venue und Projektleiter des Guidebooks und der BDKV-AG zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, betont die Rolle des praxisnahen Handbuchs:
"Die Veranstaltungswirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Dieser Leitfaden zur CSRD zeigt, wie Unternehmen mit Transparenz überzeugen und die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitgestalten können. Es geht um mehr als Kennzahlen. Es geht um eine Haltung."
Infos für alle
Der Leitfaden bezieht sich auf Unternehmen jeder Größe und informiert so, dass auch Firmen mit wenig Wissen verstehen, worauf es ankommt. Neben allgemeinen Informationen enthält das Dokument auch Step-to-Step-Anweisungen, beispielsweise wenn es um das Ausfüllen bestimmter Unterlagen geht.
"How To Report" bezieht sich dabei auf den Voluntary Standard for non-listed SMEs (VSME-Standard), der speziell für kleinere Unternehmen entwickelt wurde.
Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV, sagt dazu:
"Mit diesem Leitfaden nehmen wir im Sinne der Mitglieder eine weitere Herausforderung dieser Zeit an. Aus der Branche, für die Branche: das Papier zeigt, wie effektiv unser Netzwerk ist und führt die Stärken unseres Zusammenschlusses deutlich vor Augen."
Dennoch ersetzt das Handbuch keine Rechtsberatung – es dient lediglich zur Orientierung. Im Zweifelsfall sollten Unternehmen auf professionelle Hilfe setzen.
Der BDKV setzt sich neben diesem Leitfaden auch mit regelmäßigen Informationsveranstaltungen für Nachhaltigkeit ein. Im vergangenen Jahr hat der Verband eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt.
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