Technische Problemen machen Anträge unmöglich
Holpriger Start für US-Förderprogramm für die Kultur- und Veranstaltungsbranche
© Tim Mossholder via Pexels
Als Starttermin für das Unterstützungsprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungsbranche in den USA war der 8. April 2021 angedacht.
Die zuständige Bundesbehörde SBA (Small Business Administration) wollte ab dann Anträge für Hilfsgelder aus dem 16, 2 Milliarden US-Dollar schweren Unterstützungsfonds "Shuttered Venues Operators Grant" (kurz SVOG) annehmen. Doch der Start fiel sehr holprig aus, wie Billboard berichtet.
Enorme technische Schwierigkeiten
Antragsberechtigt sollten neben Hallen- und Clubbetreiber auch Kinos, Theaterhäuser und Museen sein. Trotz mehrerer Testläufe machten enorme technische Probleme es jedoch teils unmöglich, Anträge zu stellen.
So war die Seite zum Einreichen der Anträge schlecht bzw. gar nicht zu erreichen, oder das Hochladen der zur Überprüfung der Berechtigung erforderlichen Dokumente funktionierte nicht. Nach nur etwa vier Stunden wurde das Antragsportal vom Netz genommen – nun heißt es von Seiten der SBA, dass diese mit Hochdruck daran arbeiteten, sie schnellstmöglich wieder online zu stellen.
Informationen, wann dies geschieht, sollen so bald wie möglich mitgeteilt werden, damit für alle Antragssteller eine Chancengleichheit herrsche.
Große Sorge unter den Antragsstellern
Die Probleme auf der Antragsseite hätten für enorme Verunsicherung gesorgt, teilte ein Veranstaltungsstätten-Besitzer gegenüber Billboard mit. Bewerber hätten große Sorge gehabt, einen Fehler im Antragsprozess zu machen und dadurch abgelehnt zu werden, was eine mögliche Schließung ihres Unternehmens zur Folge gehabt hätte.
Veranstaltungsbetreiber versuchen sich indes gegenseitig zu unterstützen. "Der Fonds umfasst 16 Milliarden US-Dollar. Der wird schon nicht in den ersten paar Stunden aufgebraucht sein.", so einer von ihnen.
Ausschüttung des SVOG folgt striktem Plan
Der SVOG-Fonds soll zunächst den Unternehmen helfen, die mit den schwerwiegendsten finanziellen Problemen zu kämpfen haben: Unternehmen, die im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr 90 Prozent ihres Umsatzes einbüßen mussten, sollen innerhalb der ersten 14 Tage nach Antragsstellung finanzielle Unterstützung erhalten.
In einer zweiten Runde sollen Unternehmen unterstützt werden, die Einbußen von mehr als 70 Prozent zu verzeichnen hatten. In einer dritten Runde sollen auch Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 25 Prozent eine Ausschüttung der Hilfsgelder erhalten.
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