×

Ein großer Schritt?

Bund erweitert Hilfsmaßnahmen für Kulturschaffende und Veranstalter im Rahmen der Überbrückungshilfe III

Spezial/Schwerpunkt von Daniel Nagel
veröffentlicht am 09.04.2021

coronakrise kulturpolitik bdkv

Bund erweitert Hilfsmaßnahmen für Kulturschaffende und Veranstalter im Rahmen der Überbrückungshilfe III

Olaf Scholz. © picture alliance / Photoshot

Das Bundesfinanzministerium hat weitere Hilfsmaßnahmen für Veranstalter und Kulturschaffende bekanntgegeben. Dazu zählen ein Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, eine Anschubhilfe für Veranstalter und Erleichterungen bei der Neustarthilfe.

Viele Hoffnungen auf effektive Hilfen für Veranstalter und Kulturschaffende wurden bisher enttäuscht. 

Die neuen Hilfen lohnen aber eine nähere Betrachtung, denn sie könnten einen deutlichen Fortschritt für die Betroffenen bedeuten, da sie offensichtlich besser auf die spezifischen Probleme der Veranstaltungswirtschaft eingehen und die Probleme der Überbrückungshilfe abfedern oder vermeiden. 

Überbrückungshilfe mit Nachteilen

Der Konstruktionsfehler der Überbrückungshilfe bestand und besteht darin, dass sie lediglich für Fixkosten verwendet werden darf. Dazu zählen Miete und Nebenkosten sowie Zins- und Leasingraten, aber nicht etwa der Lebensunterhalt des Unternehmers oder Soloselbständigen.

Dadurch waren Unternehmen und Soloselbständige in der Lage, ihre Mieten pünktlich zu zahlen, aber ihr Eigenkapital schmolz immer weiter zusammen je länger die Krise andauerte.

Starre Ausrichtung an Fixkosten

Gabriel Felbermayr, der Präsident des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel, erklärte kürzlich, die Überbrückungshilfen hätten aufgrund ihrer Ausrichtung an den Fixkosten "Vermietern, Banken und Leasinggesellschaften faktisch mehr geholfen als den vom Lockdown direkt getroffenen Unternehmern".

Felbermayr forderte die Ausrichtung des Hilfen an den Betriebsgewinnen und Maßnahmen zur Sicherung des Eigenkapitals der betroffenen Unternehmen, damit diese nicht ihre Kreditwürdigkeit verlören oder gar zahlungsunfähig würden. 

Neuer Zuschuss für Eigenkapital

Der Bund hat auf diese Kritik offensichtlich reagiert und einen Eigenkapitalzuschuss ins Leben gerufen. Unternehmen, die in mindestens drei Monaten zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent erlitten haben, können einen Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zur Überbrückungshilfe III erhalten.

Die Höhe des Eigenkapitalzuschusses beträgt maximal 40% des Fixkostenzuschusses, die der Unternehmer oder Soloselbständige im Rahmen der Überbrückungshilfe erhalten hat. Die Bedingungen sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 ProzentHöhe des Zuschlags
1. und 2. MonatKein Zuschlag
3. Monat25 Prozent
4. Monat35 Prozent
5. und jeder weitere Monat40 Prozent

 

Da die Überbrückungshilfe III pro Monat 1,5 Millionen Euro betragen kann, beträgt die maximale Fördersumme pro Monat 600.000 Euro. Nur bei den wenigsten Unternehmen dürfte die Hilfe allerdings diese Höhe tatsächlich erreichen.

Bis zu 2 Millionen Euro Anschubhilfe

Darüber hinaus sieht die Bekanntmachung des Finanzministeriums auch eine neue Anschubhilfe in Höhe von 20% der Lohnsumme vor, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisebranche. Die Anschubhilfe wird zusätzlich zu der allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat gewährt.

Die allgemeine Personalkostenpauschale sieht vor, dass Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt sind (beispielsweise geringfügig Beschäftigte oder temporäre Arbeitskräfte) pauschal mit 20% der förderfähigen Fixkosten berücksichtigt werden (zur Personalkostenpauschale siehe Punkt 2.12. der FAQ).

Die Anschubhilfe dürfte der Veranstaltungsbranche vor allem deshalb helfen, weil in der gesamten Branche zahlreiche Menschen beschäftigt sind, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wie etwa temporäre oder saisonale Arbeitskräfte oder geringfügig Beschäftigte.

Förderung von Vorbereitungskosten

Zudem setzt der Bund seine Ankündigung um und ermöglicht Veranstaltern und Kulturschaffende die Geltendmachung von Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsdatum angefallen sind.

Zu den förderfähigen Kosten zählen u.a. Miet- und Pachtkosten für Veranstaltungsstätten, Werbekosten, Veranstaltungstechnik - und Ausstattung, mobile Infrastruktur, Sanitätsanlagen, Transport und Logistik, Marketing und Kommunikation, Reise- und Unterbringungskosten, Catering (inkl. Einkauf), Ticketing-Kosten, oder auch die Kosten zur Abwicklung der Absage/Verschiebung.

Näheres haben wir in diesem Artikel erläutert.

In einem Facebook-Post feierte Prof. Jens Michow, Vorsitzender des BDKV, die neuen Regelungen als "gigantischen Schritt":

Erleichterungen bei der Neustarthilfe

Erleichterungen gibt es auch bei der Neustarthilfe, die die häufig durch das Netz der Hilfsmaßnahmen fallenden Soloselbständigen unterstützen soll. Weitere Informationen zur Neustarthilfe sind hier.

Soloselbständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind (GbR, GmbH usw.) haben künftig die Möglichkeit, Anträge auf Neustarthilfe direkt zu stellen und nicht mehr über einen prüfenden Dritten wie Steuerberater oder Rechtsanwalt. Das müssen künftig nur Kapitalgesellschaften tun.

Unternehmen und Soloselbstständige können bei der Schlussabrechnung wählen, ob sie Überbrückungshilfe III oder Neustarthilfe beantragen – und sich dann für die finanziell günstigere Variante entscheiden.

Das ist vor allem deshalb bedeutsam, weil die Neustarthilfe im Voraus beantragt werden konnte, ohne dass klar war, wie hoch die finanziellen Einbußen wirklich ausfallen. 

Versuch einer Einschätzung

Insgesamt stellen die neuen Hilfen einen Fortschritt gegenüber vergangenen Programmen dar. Besonders sinnvoll erscheint der Versuch, an sich gesunde Unternehmen durch den Zuschuss von Eigenkapital zu stärken. Im besten Fall kann damit eine Pleitewelle in stark betroffenen Branchen wie der Veranstaltungswirtschaft verhindert werden.

Spezifische Hilfen für die Veranstaltungsbranche wie die Anschubhilfe und die Förderung von Vorbereitungs- und Ausfallkosten sollten den betroffenen Unternehmen ein wenig Planungssicherheit geben und die Verzögerung des Sonderfonds für die Veranstaltungswirtschaft abfedern. 

Die Möglichkeit für Soloselbständige zwischen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe zu wählen, beinhaltet eine neue Flexibilität, die in den vergangenen Monaten häufig vermisst wurde. Die Umsetzung der Programme in diesem Geist wäre für die gesamte Veranstaltungsbranche ein Hoffnungszeichen.

Ähnliche Themen

BGH lehnt Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle ab

Klage abgewiesen

BGH lehnt Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle ab

veröffentlicht am 10.08.2023   2

Michael Klein (Spectrum Augsburg) über Rückforderungen von Coronahilfen und den Zustand der Clubszene

"Insgesamt können wir uns nicht beschweren"

Michael Klein (Spectrum Augsburg) über Rückforderungen von Coronahilfen und den Zustand der Clubszene

veröffentlicht am 08.08.2023   8

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe werden bis Ende 2021 verlängert

Zahlreiche Hilfsprogramme

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe werden bis Ende 2021 verlängert

veröffentlicht am 09.09.2021   8

Bund verlängert und erweitert Überbrückungshilfe III bis Ende September 2021

Neustarthilfe ebenfalls verlängert und ausgebaut

Bund verlängert und erweitert Überbrückungshilfe III bis Ende September 2021

veröffentlicht am 10.06.2021   2

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!