Kulturelle Vielfalt in Gefahr
Keine Chance für deutsche Musik im Radio? Wie die Rundfunkreform die kulturelle Vielfalt bedroht
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Mit dem Inkrafttreten des 7. Medienänderungsstaatsvertrags (ReformStV) zum 1. Dezember 2025 wird das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verschlankt: Sender werden eingestellt, Strukturen zentralisiert, Gremien verkleinert. Auch beim SWR wurden Direktionen zusammengelegt.
Das Problem dabei liegt nicht unbedingt in den Sparmaßnahmen selbst, sondern vielmehr in ihrer konkreten Umsetzung. Sie gefährdet die kulturelle und musikalische Vielfalt im Radio und Fernsehen.
Ein Beispiel: Die Zahl der Mitglieder im Rundfunkrat des SWR wurde von 74 auf 57 reduziert. Der Deutsche Komponistenverband, der Verband deutscher Schriftsteller und der Bühnenverein teilen sich nun einen Sitz. Komponist:innen haben damit keinen festen Platz mehr im Gremium.
Zudem hat der Rundfunkrat keinen direkten Einfluss auf das Programm. Interessenvertretung im klassischen Sinne ist nicht vorgesehen und auch nicht erwünscht.
Verbände wie der Deutsche Komponistenverband und Song e.V. fordern daher zu Recht: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt eine besondere Verantwortung für die kulturelle Vielfalt und die wirtschaftliche Stabilität der Kreativwirtschaft. Dazu gehört auch eine angemessene Präsenz deutscher Musik im Programm.
Die Praxis sieht jedoch anders aus. Aus meiner mehr als zehnjährigen Tätigkeit im Rundfunkrat weiß ich, dass Gespräche über eine stärkere Berücksichtigung deutscher Musik meist folgenlos bleiben. Im Gegenteil, die Plattformen für heimische Produktionen werden kontinuierlich weniger.
Dramatisches Ungleichgewicht bei der Musiknutzung
Die Zahlen sind eindeutig. Private Radiosender spielen im Schnitt nur etwa 3 Prozent deutschsprachige Musik. Öffentlich-rechtliche Programme erreichen rund 10 Prozent und das mit sinkender Tendenz.
Noch deutlicher wird das Ungleichgewicht bei den Tantiemen. Ein Großteil der Einnahmen fließt ins Ausland:
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (2024, Radio): ca. 68,4 Prozent ins Ausland
- Private Sender (2024, Radio): ca. 79,5 Prozent ins Ausland
- Auch im Fernsehen liegen die Auslandsanteile bei 40,4 Prozent im ÖR und bei den Privaten bei 80,8 Prozent
Insgesamt erzielte die GEMA im Jahr 2025 im Senderecht Einnahmen von 293 Millionen Euro. Anders als bei Streamingdiensten wie Spotify werden Musiktitel im Rundfunk vergleichsweise gut vergütet. Die Ausschüttung erfolgt nach einem differenzierten System aus Sendeminuten, Senderkoeffizient und Kulturfaktor.
Doch aufgrund des hohen Auslandsanteils fließen jedes Jahr erhebliche Mittel aus dem deutschen Rundfunk ab, statt bei heimischen Urheber:innen anzukommen.
Eine stärkere Berücksichtigung deutscher Musik würde diese Mittel direkt in die heimische Kreativwirtschaft zurückführen. Gleichzeitig würden höhere Einnahmen im Rundfunk auch die Ausschüttungen der GVL steigern und damit den ausübenden Künstler:innen zugutekommen.
Abbau statt Ausbau kultureller Breite
Besonders problematisch ist der Rückgang von Sendern und Formaten für spezifische Genres wie Schlager, Jazz, Indie, Singer/Songwriter, Kinder- und Jugendmusik sowie regionale Blasmusik und lokale Szenen.
Gerade diese Vielfalt findet überwiegend in Spartenprogrammen statt – deren Abbau trifft die kulturelle Breite ins Mark.
Die Einstellung von Schlagerprogrammen ist dabei besonders schwer nachvollziehbar. Die betroffenen Sender erreichen ein treues Publikum und gehören zugleich zu den kostengünstigsten Angeboten innerhalb der ARD.
Auch die geplante Einstellung erfolgreicher Formate wie „Immer wieder Sonntags“ ab 2027 wirkt vor diesem Hintergrund kaum nachvollziehbar.
Dabei ist das kulturelle Potenzial enorm: Allein im Blasmusikverband Baden-Württemberg sind über 100.000 aktive Musiker:innen organisiert.
Widerspruch zum öffentlich-rechtlichen Auftrag
Das Bundesverfassungsgericht hat den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar definiert: Er soll unabhängig von Einschaltquoten agieren, Vielfalt sichern, Orientierung bieten und einen Gegenpol zu rein kommerziellen Anbietern bilden und das ausdrücklich auch im Bereich der Unterhaltung.
Die strukturellen Voraussetzungen dafür sind vorhanden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt über ein dichtes Netz regionaler Studios und Redaktionen. Doch diese Vielfalt spiegelt sich im Programm zu wenig wider – insbesondere im Musikbereich.
Regionale Themen sind unterrepräsentiert, deutsche Sprache und Kultur kommen zu selten vor, und musikalische Vielfalt wird zunehmend zugunsten internationaler Mainstream-Repertoires reduziert.
Damit entfernt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zunehmend von seinem Kernauftrag.
Konstruktive Ansätze
Es geht nicht um starre Quoten oder dirigistische Eingriffe, sondern um eine bewusste Programmgestaltung im Sinne des verfassungsrechtlichen Auftrags.
Ein konkreter Ansatz wären regionale Musikfenster in den SWR4-Programmen: etwa einmal monatlich, ein bis zwei Stunden, gestaltet von den jeweiligen Landesstudios als Cross-Over-Formate.
So könnten regionale Szenen sichtbar gemacht, kulturelle Identitäten gestärkt und zusätzliche Einnahmen für heimische Urheber:innen generiert werden.
Verantwortung gegenüber der Kreativwirtschaft
Die aktuellen Reformen laufen Gefahr, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kulturell zu verarmen und zugleich wirtschaftlich relevante Strukturen der deutschen Musiklandschaft zu schwächen.
Mehr deutsche und regionale Musik im Programm ist kein kulturpolitischer Luxus, sondern eine Notwendigkeit im Sinne des verfassungsrechtlichen Auftrags und der wirtschaftlichen Fairness.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte dieser Verantwortung aktiv gerecht werden bevor aus strukturellen Einschnitten ein dauerhafter kultureller Verlust wird.
Peter Seiler (72) ist ein deutscher Komponist, Musiker und Produzent. Er ist 1. Vorsitzender des Deutschen Komponistenverbands im Landesverband Baden-Württemberg und seit 2006 Dozent an der Popakademie in Mannheim. Von 2015 bis 2026 war er Mitglied des SWR Rundfunkrats.
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