Bedenkliche Entwicklung
GEMA: Reformstaatsvertrag bedroht musikalische Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
© Will Francis via unsplash.com
Die GEMA appelliert daher an die Rundfunkanstalten, jene Angebote zu schützen, die musikalische Vielfalt ermöglichen und Musikschaffenden eine essenzielle Plattform bieten – gerade jenseits des Mainstreams.
GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller fordert die Anstalten auf, die Reform "mit Augenmaß und kulturpolitischer Weitsicht" umzusetzen. Der Kulturauftrag dürfe nicht Sparzwängen geopfert werden.
Weniger Radiosender
Laut dem neuen Rundfunkstaatsvertrag wird die Zahl der terrestrischen Radiowellen von aktuell 69 auf 53 reduziert. Damit muss nicht notwendig die Einstellung von Radiosendern verbunden sein, denn über das Internet dürfen sie (in der Theorie) weiter verbreitet werden.
Allerdings hat die ARD schon die Einstellung einer ganzen Reihe von Radiosendern angekündigt. Folgende Sender sind betroffen: PULS (BR), BR24live, BR Verkehr, BR Schlager, MDR Klassik, MDR Tweens, MDR Schlagerwelt, NDR Schlager, NDR Blue, NDR Info Spezial, WDR Event und WDR Die Maus. Außerdem sollen die Jugendwellen von SWR, HR und SDR künftig zusammenarbeiten.
Drohender Verlust der Vielfalt
Die GEMA verweist auf die Wichtigkeit des ÖRR für die Musikkultur ist. Laut GEMA Radio-Report 2025 spielen private Sender durchschnittlich nur rund 2.300 verschiedene Songs pro Jahr, öffentlich-rechtliche Programme hingegen mehr als 10.000 Titel – also mehr als das Vierfache. Auch deutschsprachige Musik hat im öffentlich-rechtlichen Radio mit etwa zehn Prozent Anteil eine deutlich höhere Präsenz als bei privaten Stationen (rund drei Prozent).
Besonders gefährdet sind laut GEMA Programme, die bislang ganze Genres wie Klassik, Jazz, Indie, Singer/Songwriter, Schlager oder Kinder- und Jugendmusik überhaupt erst hörbar machen. Deren Wegfall wäre laut GEMA "ein nicht zu kompensierender Verlust" für Kreative und die kulturelle Landschaft.
Auch das Fernsehen ist betroffen
Sorge bereitet der GEMA zudem die Zukunft von arte und 3sat. Beide Kulturprogramme strahlen jährlich über 400.000 Minuten Musik aus – von Konzerten über Opern bis zu Nachwuchsformaten. Auch hier könnten Kürzungen die Wertschöpfung vieler Urheberinnen und Urheber empfindlich treffen.
Laut Reformstaatsvertrag sollen arte und 3sat zu einem nicht näher genannten Zeitpunkt in einem pan-europäischen Kulturprogramm aufgehen. Dieser Prozess wird allerdings kompliziert, zumal beide Sender aktuell in Kooperation mit anderen Ländern betrieben werden (arte: Frankreich, 3sat: Österreich und die Schweiz).
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