Keine Sonderrechte mehr
Kulturrat fordert Ende der Schlechterstellung der Kultur gegenüber dem Sport bei Einreiseverordnung
deutscher kulturrat Öffnungsperspektiven coronakrise
Beim Neustart von Veranstaltungen scheint der Fußball die Nase vorn zu haben. © Tembela Bohle via pexels.com
Insbesondere fordert der Kulturrat die Bundesregierung in einer Erklärung dazu auf, den Kulturbetrieb in der neuen Corona-Einreiseverordnung zumindest dem Sport gleichzustellen. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, erläutert:
"Es ist zwingend erforderlich, bei der neuen Corona-Einreiseverordnung die Schlechterstellung der Kultur gegenüber dem Sport zu beenden. Kunst und Kultur unterliegen gemäß dem Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3) einem besonderen Schutz. Dieser Schutz bezieht sich sowohl auf den Werk- als auch den Wirkbereich, was im Infektionsschutzgesetz auch seinen deutlichen Niederschlag gefunden hat."
Es sei nicht nachzuvollziehen, dass bei der Corona-Einreiseverordnung dieser besondere Schutz von Kunst und Kultur bislang keine Berücksichtigung findet, während der Sport, der diesen Schutz nicht genießt, großzügig bessergestellt werde.
Die derzeitige Situation
Die aktuelle, noch bis Ende Juli 2021 gültige Einreiseverordnung (PDF) legt die Grundsätze zur Einreise nach Deutschland aus den verschiedenen Inzidenzgebieten fest mit dem Ziel, die Einreise von Personen, die hochansteckende Virusvarianten verbreiten könnten, zu verhindern.
Der Kulturrat bemängelt, dass die Einschränkung der aktuell gültigen Verordnung vor allem den Kulturbereich getroffen hat, der die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit allen damit verbundenen Einschnitten in den letzten 16 Monaten mitgetragen hat. So waren u.a. Künstler/innen, die in Deutschland arbeiten wollten, von den strengen Regularien der Einreiseverordnung betroffen.
Diese Regeln gelten gleichermaßen für inländische Künstlerinnen und Künstler, die aus dem Ausland wieder nach Deutschland einreisen wollen. Für den Sport wiederum seien Sonderregeln erlassen worden – eine Schlechterstellung der Kultur, die der Kulturrat als nicht akzeptabel bezeichnet.
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