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Flickenteppich

LiveKomm kritisiert uneinheitliche Bedingungen für Club-Öffnungen ab 4. März

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 08.03.2022

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LiveKomm kritisiert uneinheitliche Bedingungen für Club-Öffnungen ab 4. März

Der Elfer Musikclub in Frankfurt-Sachsenhausen. © Elfer

Die LiveKomm kritisiert, dass die Bundesländer die Wiederöffnungen der Clubs ab dem 4. März 2022 unterschiedlich handhaben, da so Unsicherheiten in den verschiedenen Ländern entstünden – die Livebranche bräuchte nun aber vor allen Dingen Klarheit.

Die Corona-Situation beruhigt sich weitestgehend und in Deutschland dürfen die ersten Clubs und Diskotheken öffnen – entsprechend des von Bund und Ländern im Februar beschlossenen Stufenplans.

Bereits am vergangenen Freitag (4. März 2022) konnten Feiernde in bestimmten Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen wieder in die Clubs einkehren. Es gibt jedoch immer noch Unsicherheiten bei den Öffnungsstrategien.

Das liegt vor allem an den Entscheidungsspielräumen der einzelnen Bundesländer, bedingt durch den deutschen Föderalismus: Laut einer Pressemitteilung der LiveKomm haben die einzelnen Landesregierungen unterschiedliche Einschätzungen davon, wie die Clubkultur im jeweiligen Land funktionieren könne. 

Flickenteppich

Aktuell gäbe es überall andere Bestimmungen für Clubs und Discotheken. In der jüngsten Pressemitteilung der LiveKomm heißt es, dass durch den "Verordnungs-Flickenteppich" bei einer Fahrt durch Deutschland mal Clubs besucht werden können, mal nicht. Um das Durcheinander der verschiedenen Landesgesetzgebungen zu visualisieren, hat die LiveKomm eine Übersichtskarte erstellt: 

Durch die Club-Öffnungen wird Deutschland zum Flickenteppich. (2022)

Durch die Club-Öffnungen wird Deutschland zum Flickenteppich. (2022), © LiveKomm

Unterschiede und Updates

Die Karte zeigt deutlich die unterschiedlichen Voraussetzungen für Wiederöffnungen. Während einige Bundesländer den Restart unter 2G+-Bedingungen ermöglichen, gilt in Niedersachsen beispielsweise eine Maskenpflicht im gesamten Club – anders als beispielsweise in Baden-Württemberg, wo bereits seit längerem die Maskenpflicht zumindest auf der Tanzfläche aufgehoben ist. 

In Sachsen-Anhalt sind die auf der Karte dargestellten Bedingungen übrigens bereits veraltet; hier gilt in Diskotheken und Clubs ("Tanzlustbarkeiten") die 2G+-Regel, während "überregionale Großveranstaltungen" in geschlossenen Räumen mit 60 Prozent der maximalen Auslastung und maximal 6.000 Gästen, im Freien mit 75 Prozent der Höchstkapazität bzw. max. 25.000 Gästenstattfinden dürfen. Dabei gilt 2G+.

Wie soll es weitergehen?

Auch in Thüringen haben sich die Bestimmungen mittlerweile geklärt – doch bleibt der Vorwurf der LiveKomm, dass die Länder einen neuerlichen "Flickenteppich" geschaffen haben, bestehen. Ebenso zeigt sich nicht zuletzt durch die kurzfristigen Updates, dass die Politik auch die Notwendigkeit langfristiger Planung in der Live-Branche noch immer ignoriert. 

Das wird auch dadurch deutlich, dass es vielerorts noch keine genauen Beschlüsse gibt, welche Voraussetzungen für Live-Konzerte und die sogenannten "Tanzlustbarkeiten" zum "Freedom Day" am 19. März gelten sollen. So wird der Branche erneut die frühzeitige Planung erschwert oder sogar verunmöglicht.

Es ist daher wenig verwunderlich, dass die LiveKomm die aktuelle Lage als "erschütternd" bezeichnet – gerade auch in Anbetracht der in einer Meldung von Mitte Februar beschriebenen, existenziellen Notlage der deutschen Clublandschaft und der damit einhergehenden, drohenden Schließungswelle. 

Unternehmen

Live Musik Kommission (LiveKomm)

Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.

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