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Beschluss des Gipfels von Bund und Ländern

Drei-Stufen-Plan: Schrittweise Abschaffung der meisten Corona-Maßnahmen bis 20. März (Update!)

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 17.02.2022

coronakrise kulturpolitik

Drei-Stufen-Plan: Schrittweise Abschaffung der meisten Corona-Maßnahmen bis 20. März (Update!)

Bundesfinanzminister Olaf Scholz. © Bundesministerium der Finanzen

Bund und Länder planen durch einen Drei-Stufen-Plan bis zum 20. März die meisten aktuellen Corona-Einschränkungen aufzuheben. Einige Maßnahmen wie Maskenpflicht sollen allerdings weiter bestehen.

Am Mittwoch, 16. Februar 2022, verständigten sich Vertreter der Bundesregierung (beispielsweise Bundeskanzler Scholz und Bundesgesundheitsminister Lauterbach) sowie die Ministerpräsident/innen der Länder bei einem seit längerem geplanten Treffen über den Umgang mit der Coronavirus-Pandemie.

Die Runde beschloss den schon vorher bekanntgewordenen Stufenplan, der umfassende Lockerungen bis zur fast gänzlichen Aufhebung der Coronavirus-Maßnahmen vorsieht. Der vollständige Beschluss kann auf der Seite von tagesschau.de als PDF heruntergeladen werden.

In den Beschlüssen heißt es u.a.

"Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinische Masken greifen" 

Im ersten Schritt...

... soll die Obergrenze an erlaubten Teilnehmer/innen bei privaten Zusammenkünften für Geimpfte und Genesene gänzlich wegfallen. Zuerst hieß es noch, dass lediglich die Zahl der erlaubten Personen erhöht werden soll.

Für nicht geimpfte Personen sollen die Kontaktbeschränkungen noch bis zum 19. März 2022 bestehen bleiben. Treffen sind dann "auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt." Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Gleichzeitig wird die 2G-Regel im Einzelhandel abgeschafft und durch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ersetzt. Empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske, sofern Landesrecht das nicht bereits vorschreibt. Diese Maßnahme haben viele Bundesländer allerdings schon umgesetzt oder angekündigt.

Im zweiten Schritt...

... sollen ab dem 4. März Lockerungen für Gastronomie, Diskotheken, Clubs und überregionale Großveranstaltungen in Kraft treten.

Für den Gastronomiebesuch sowie für Übernachtungen soll ab diesem Zeitpunkt die 3G-Regel greifen. In Diskotheken und Clubs hingegen wird die 2G-Plus-Regel gelten, das bedeutet der Zugang ist auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Diese benötigen einen zusätzlichen Test aber nur dann, wenn sie nicht geboostert sind. 

Für überregionale Großveranstaltungen soll ebenfalls die 2G-Plus-Regel gelten. Das betrifft auch Sportevents. Bei diesen Veranstaltung soll eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gelten.

Gleichzeitig gelten folgende Höchstgrenzen für die Auslastung von Hallen und Stadien bei Großveranstaltungen:

  • In Innenräumen 60% der Kapazität, maximal 6.000 Besucher
  • Im Freien 75% der Kapazität, maximal 25.000 Besucher

Im dritten Schritt...

... sollen ab dem 20. März dann "alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt". Damit wird in dem Beschluss die Möglichkeit explizit erwähnt, dass eine Situation eintreten kann, bei der die vollständige Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen nicht möglich ist.

An der "Maskenpflicht in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen" soll aber auch nach dem 20. März festgehalten werden.

Warum am 20. März? – der Hintergrund

Am 19. März endet die bisherige gesetzliche Ermächtigung der Corona-Schutzmaßnahmen, die angesichts der damals anschwellenden Infektionszahlen mit der Delta-Variante vom Bundestag beschlossen wurde.

Der Bundestag könnte die Ermächtigung einmalig um 3 Monate verlängern, aber die Spitzen der Ampel-Koalition planen wohl in Absprache mit den Ländern nur die Ermöglichung spezifischer Maßnahmen wie der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen und dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr.

Bereit zum Eingreifen

Klar ist aber auch, dass der Bund nicht tatenlos zusehen wird, wenn eine veränderte epidemische Lage neue Maßnahmen erforderlich machen sollte. So heißt es in der Beschlussvorlage:

"Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen."

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 17. Februar 2022 aktualisiert.

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