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"Musik ist kein Gewerbelärm"

LiveKomm legt Entwurf einer Kulturschallverordnung vor

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 04.10.2023

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LiveKomm legt Entwurf einer Kulturschallverordnung vor

© Antoine Julien via Unsplash

Bereits im März formulierte die LiveMusikKommission in einem Positionspapier die Forderung nach einer bundesweiten Kulturschallverordnung. Im Vorfeld der anstehenden Gesetzesnovellierung der Technischen Anleitung (TA) Lärm der Bundesregierung macht die LiveKomm jetzt konkrete Vorschläge zur Neuregelung.

Noch fallen Schallemissionen aus Clubs vor dem deutschen Gesetz in die Kategorie „Gewerbelärm“, daher sind Clubs zum Lärmschutz nach dem sogenannten Verursacherprinzip verpflichtet.

Problematische Auflagen

Um bestehende Immissionsrichtwerte einzuhalten, sind nach der aktuellen Regelung in der TA Lärm lediglich aktive Lärmschutzmaßnahmen – Maßnahmen direkt an der Lärmquelle – zulässig. Dies stellt Musikclubs oft vor große Probleme, da die Lärmbelastung häufig von Besucher*innen ausgeht, die sich vor dem Veranstaltungsraum aufhalten, etwa beim Warten auf den Einlass oder auf dem Hin-/Rückweg.

Da die TA Lärm der Realität des gesellschaftlichen Miteinanders heutzutage durch Kulturschall nicht mehr gerecht wird, forderte die LiveKomm bereits vor einem halben Jahr eine gesonderte Regelungen für Kulturgeräusche.

Konkrete Vorschläge

Inzwischen liegt ein Entwurf [PDF] vor, wie eine solche Kulturschallverordnung aussehen könnte. Folgende Ziele werden verfolgt, um wesentliche Erleichterungen für Musikclubs und eine "überfällige, gesellschaftliche Aufwertung von Clubkultur im Ganzen" zu erwirkten:

  1. Anerkennung der positiven Rolle von Schallemissionen aus Clubs und allen Kulturstätten auf die Empfänger*innen und die Anerkennung ihrer gesellschaftlichen Relevanz
  2. Schutz der Kulturorte vor Nachverdichtungen und herannahender Wohnbebauung
  3. Stärkung der Interessen der Betreiber*innen bei planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen im Vorfeld und ab Start der Planungen

Der Vorschlag der Neuregelung sieht beispielsweise vor, dass "Geräusche von Menschen außerhalb des Clubgeländes künftig nicht mehr dem jeweiligen Club zuzuordnen sind". Da Clubbetreiber*innen außerhalb ihres Clubs  keine rechtliche Handhabe besitzen, sei das eine "massive Verbesserung".

Außerdem soll künftig ein "etwaig vorhandener Innenschutz der Anwohner*innen (Außendämmung, bestimmte Fensterkonstruktionen) bei der Beurteilung Berücksichtigung finden".

Vorteile für alle

In der offiziellen Begründung [PDF] des Vorschlags betont die LiveKomm, welche Vorteile eine Kulturschallverordnung haben würde.

"Kulturschall ist ein unentbehrlicher Teil unseres Zusammenlebens.", so Anna Blaich von der Bundesstiftung LiveKultur. Eine entsprechende Verordnung unterstreiche "die Anerkennung der Livekultur als wertige, schützenswerte und förderungswürdige Kultur".

Nicht nur würden dadurch die gesellschaftliche Rolle der Kulturbetriebe für alle Teilnehmenden anerkannt und bestehende Clubs geschützt; auch neue Kulturbetriebe könnte eine Eröffnung trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen einfacher gemacht werden.

Eine Kulturschallverordnung könnte außerdem einen "ergänzenden Maßstab für baurechtliche Beurteilungen" liefern und würde auch die Interessen der Anwohner*innen schützen.

Debatten anstoßen

Die neue Kulturschallverordnung soll "die Diskussion für die geplante Novelle anregen" und eine "erste inhaltliche Grundlage für die Debatte im Bund und in den Ländern" darstellen.

Weitere Maßnahmen sind nötig

Um Clubkultur auch weiterhin zu schützen, müsse laut LiveKomm auch eine Änderung der Baunutzungsverordnung in Betracht gezogen werden, damit Musikclubs als Kulturorte anerkannt werden.

In einem überarbeiteten Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung [PDF] skizziert die LiveKomm außerdem 15 Handlungsfelder, durch die dem Ziel näher gekommen werden könnte.

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