Ein erster Schritt
Bund beschließt Festivalförderfonds und Schallschutzprogramm für Musikclubs
© Wendy Wei via pexels.com
Der schon länger bekannte Festivalförderfonds wird im Haushalt 2024 mit 4 Millionen Euro ausgestattet, das völlig neue Schallschutzprogramm mit 1,5 Millionen Euro im Jahr 2024 und weiteren 1,5 Millionen Euro im Jahr 2025.
Die LiveKomm begrüßt die beiden Programme, mit denen "den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen" werde. Der Festivalförderfonds habe seit seiner Einführung Ende 2023 "sehr großen Zuspruch erfahren". Die Anzahl der eingereichten Anträge übersteige das zur Verfügung gestellte Fördervolumen bei Weitem.
Erstmals auf Bundesebene
Schallschutzprogramme habe es bisher lediglich auf Ebene einiger Kommunen und Ländern gegeben, u.a. in Berlin. Das Bundesschallschutzprogramm biete Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern.
Die genaue Umsetzung des Programms ist noch unklar, dennoch hält die LiveKomm "eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre" zumindest ansatzweise auf den Weg gebracht.
Die LiveKomm sieht allerdings in der dürftigen finanziellen Ausstattung ein "wesentliches Defizit" der beiden neuen Programme. Die bereitgestellten Fördermittel erlaubten "die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten", könnten aber den Bedarf der vielen Antragssteller:innen bei weitem nicht abdecken.
"Erfreulicher Schritt"
Thore Debor, Hamburg, Sprecher des AK Kulturraumschutz der LiveKomm erklärt zum Schallschutzprogramm:
"Dass die Haushälter in der Bereinigungssitzung einen neuen Haushaltstitel für ein Pilotprojekt Bundesschallschutzprogramm beschlossen haben, ist ein sehr erfreulicher Schritt. Nach den langen LiveKomm-Bemühungen und zahlreichen Gesprächen sind nun erstmals auf Bundesebene konkrete Erfolge in Sachen Schallschutz für Musikclubs absehbar. Als Pilotprojekt kann nun das Zusammenspiel von Bund und Ländern erprobt und der enorme, bundesweite Bedarf für Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt werden.
Insgesamt sehen wir uns mit der fraktionsübergreifenden Unterstützung aus der Politik auf einem guten Weg, die Anerkennung der von Musikclubs auf Bundesebene auch rechtlich zu verankern, denn: Clubs sind Kulturorte. Dies muss sich im 21. Jahrhundert in einer zeitgemäßen Novellierung der Lärmschutzbestimmungen und der Baunutzungsverordnung wiederfinden."
Unternehmen
Live Musik Kommission (LiveKomm)
Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.
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