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Für eine starke Zukunft von Clubs, Festivals und Schallschutz

Wahlprüfsteine: LiveKomm erhebt Forderungen für die Musikclub- und Festivalbranche zur Bundestagswahl 2025

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 10.12.2024

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Wahlprüfsteine: LiveKomm erhebt Forderungen für die Musikclub- und Festivalbranche zur Bundestagswahl 2025

© Edoardo Tommasini via Pexels

Angesichts der großen wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen vor allem kleine und mittlere Veranstalter zu kämpfen haben, stellt die LiveKomm, der Verband der Musikspielstätten in Deutschland, Forderungen an die Politik zur Bundestagswahl 2025.

Die sog. Wahlprüfsteine der LiveKomm enthalten fünf zentrale Forderungen, die das Ziel verfolgen, die Lage von Musikclubs und Festivals zu verbessern. Die Wahlprüfsteine sind in Form von Fragen an die Parteien formuliert.

1. Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO

Nach den bisherigen Plänen sollen Musikclubs sollen als eigener Gebäudetyp in der Baunutzungsverordnung anerkannt werden. Die LiveKomm will von den Parteien wissen, wie schnell diese Änderung mit ihrer Regierungsbeteiligung umgesetzt werden würde und ob sie auch die Einstufung von Musikclubs als "Anlagen kultureller Zwecke" befürworten, die die LiveKomm seit langem fordert.

Die LiveKomm erkundigt sich auch bei den Parteien, ob Musikclubs ein Bestandsschutz gewährt werden soll, indem sie in Wohngebieten ausnahmsweise und in Gewerbegebieten grundsätzlich als zulässig eingestuft werden.

2. Umsteuern beim Bundes-Immissionsschutzgesetz & Schallschutzprogramm verstetigen

Die LiveKomm verweist hinsichtlich des Schallschutzes auf ihren Vorschlag einer Kulturschall-Verordnung, die regulatorische Unterschiede zwischen Industrie- und Gewerbelärm machen soll. Zudem bittet sie die Parteien um eine Stellungnahme zu ihrem Vorschlag, Verhaltenslärm des Publikums im öffentlichen Raum und Straßenlärm gleichberechtigt zu behandeln.

Die LiveKomm schlägt die Etablierung einer Arbeitsgruppe aus UMK, BMK, WMK und KMK (Umwelt-, Bau-, Wirtschafts- und Kultusministerkonferenz) vor, die gemeinsam neue Schallregularien entwickeln soll. Diese sollen sowohl den Bedürfnissen von Musikclubs und Veranstaltungsorten als auch der Nachbarschaft gerecht werden. Die LiveKomm bittet die Parteien um eine Bewertung dieses Vorschlags.

Außerdem fragt die LiveKomm die Parteien, ob sie eine stetige und auskömmliche Finanzierung des Bundesschallschutzprogramms durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) befürworten. Das Programm soll dabei helfen, Nutzungskonflikte zwischen Clubs und ihrer Nachbarschaft zu entschärfen, die vor allem aufgrund von Beschwerden über Lärmbelästigung auftreten können.

3. Verstetigung und Ausbau der Musikclub- und Festivalförderungen auf Bundesebene

Musikclubs und Festivals erhalten in gewissem Umfang staatliche Förderung, beispielsweise durch die Initiative Musik. Die LiveKomm möchte von den Parteien wissen, ob sie bereit sind, diese Unterstützung langfristig zu erhalten und auszubauen, um Veranstaltern zu helfen, steigende Kosten zu decken.

Außerdem fordert die LiveKomm ein nachhaltiges Investitionsprogramm, "Investitionsfonds: Zukunft der Musikspielstätten” auf Bundesebene, das den Musikspielstätten bei der ökologischen Transformation helfen soll.

4. Politische Unterstützung bei der Einrichtung des Live Music Fund

Die Club- und Live-Musikszenen stehen aufgrund von steigenden Kosten und fehlenden Einnahmen unter enormem Druck.

Die LiveKomm hat deshalb den Live Music Fund vorgestellt, dessen Ziel darin besteht, kleinere Musikspielstätten und Künstler*innen durch eine Abgabe auf größere Veranstaltungen zu unterstützen. Damit sollen insbesondere Nachwuchskünstler und lokale Szene gefördert und die kulturelle Vielfalt gesichert werden.

Die Frage an die Parteien lautet, ob sie bereit sind, den Live Music Fund zu unterstützen.

5. "Arbeit auf Abruf" branchenkonform gestalten

Die Veranstaltungsbranche funktioniert ohne Aushilfskräfte nicht. Die Arbeitsdauer kann jedoch schlecht geplant werden, da sie von der Dauer der Veranstaltung abhängig ist.

Bei Verzögerungen besteht für Veranstalter oder Inhabern von Musikclubs das Risiko, bei geringfügig Beschäftigten in fiktive Teilzeitbeschäftigung zu geraten. Um das zu verhindern, erkundigt sich die LiveKomm bei den Parteien, ob sie bereit sind, diese Forderung zu unterstützen.

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