Neues Baugesetz ohne klaren Schutz für Clubs
LiveKomm kritisiert: "Bau-Turbo" nützt bestehenden Musikclubs und Spielstätten nichts
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Die LiveKomm hatte schon während des Verfahrens auf Risiken für Clubs und Festivals hingewiesen. Seit Jahren leiden viele Musikspielstätten unter Schließungen und Verdrängung, weil neue Wohngebäude in ihre Nähe rücken und es zu Lärmkonflikten kommt. Aus Sicht der LiveKomm bleibt das neue Gesetz unausgereift.
Kein eindeutiger Schutz für bestehende Clubs
Der Bau-Turbo erlaubt Kommunen, künftig bei Bebauungsplanverfahren von bestehenden Schallschutzbestimmungen abzuweichen. Diese Abweichungen müssen sie aber stets städtebaulich begründen. Diese Regelung betrifft jedoch nur das Bauplanungsrecht, also die Aufstellung und Auslegung von Bebauungsplänen. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist von den Änderungen nicht betroffen und gilt unverändert für Musikclubs.
Das Gesetz legt außerdem fest, wie mit Fällen umgegangen wird, in denen ein Gericht einen Bebauungsplan für ungültig erklärt. Eine klare Schutzregelung für bestehende Clubs fehlt jedoch. Zwar sollen Bauherr*innen und Gemeinden künftig Kosten für nachträgliche Schallschutzmaßnahmen tragen, doch die LiveKomm geht davon aus, dass dies in der Praxis nur selten bestehende Clubs schützt.
Verpasste Chance
Nach Ansicht der LiveKomm hat der*die Gesetzgeber*in die Chance verpasst, die Verantwortung für Schallschutz grundsätzlich denen zuzuordnen, die neue Wohnungen neben bestehenden Musikspielstätten bauen. Stattdessen sieht das Gesetz keine verbindlichen Regelungen vor, wie bestehende Spielstätten geschützt werden können.
Thore Debor, stellvertretender Vorsitzender der LiveKomm, sieht das kritisch:
"Leider enttäuscht der Bau-Turbo sehr. Der Gesetzgeber wälzt die Verantwortung auf die Kommunen ab – ohne dabei Schutzmechanismen im Verfahren näher zu regeln. In der Praxis wird sich die Lage der Spielstätten eher verschärfen. Moderne Stadtplanung, die Wohnen, Arbeiten und Kultur miteinander in einer echten gemischten Stadt, entsprechend der immer wieder herausgestellten Neuen Leipziger Charta, verbindet, wird so nicht möglich. Die fehlenden Instrumente für einen Kulturraumschutz sollten spätestens mit der angekündigten, großen Novelle des Baugesetzbuches beschlossen werden."
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