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Reformfortschritt mit notwendigen Nachjustierungen

Verbände fordern Verbesserungen für Musikclubs im Entwurf der neuen Baunutzungsverordnung

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 30.04.2026

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Verbände fordern Verbesserungen für Musikclubs im Entwurf der neuen Baunutzungsverordnung

© Sebastian Ervi

Der neue Referentenentwurf der Baunutzungsverordnung sollte Musikclubs stärken, aber zentrale Branchenverbände sehen das Ziel verfehlt. Sowohl die LiveKomm als auch der Deutsche Musikrat begrüßen inhaltliche Fortschritte, verlangen aber deutliche Korrekturen, damit Clubs künftig tatsächlich besser geschützt werden.

Mit dem Referentenentwurf zur Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) reagiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf einen seit Jahren schwelenden Konflikt. 

Wo neue Wohnungen entstehen, geraten bestehende Clubs, die im Planungsrecht noch nicht eindeutig als Kulturorte gelten, häufig unter Druck, etwa durch Lärmbeschwerden oder Nutzungsänderungen im Umfeld. Ohne klare rechtliche Stellung verlieren sie dabei oft gegen renditestärkere Nutzungen.

Die BauNVO-Reform sollte Abhilfe schaffen und Kommunen durch eine stärkere Verankerung im Städtebaurecht mehr Instrumente geben, kulturelle Infrastruktur bewusst zu sichern. Mit der LiveKomm und dem Deutschen Musikrat haben sich nun zwei maßgebliche Akteure zu Wort gemeldet, die einige Reformansätze begrüßen, jedoch auch Kritik äußern.

Fortschritt erkennbar, aber nicht konsequent genug

So erkennt die LiveMusikKommission in einer aktuellen Stellungnahme [PDF] einen "Reformfortschritt", fordert jedoch gezielte Nachjustizierungen. Als positiv hebt sie hervor, dass mit den geplanten Änderungen im Bundesbaurecht erstmals eine Abgrenzung von Vergnügungsstätten erfolgt und verbesserte Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten für neue Club-Ansiedlungen entstehen. 

Während die LiveKomm von notwendigen Nachjustierungen spricht, entscheidet sich der Deutsche Musikrat für noch deutlichere Worte. In seiner Stellungnahme heißt es, der aktuelle Entwurf bleibe "hinter den Erwartungen des Koalitionsvertrags" zurück. 

Musikclubs weiterhin Kulturorte zweiter Klasse

Kernkritikpunkt der LiveKomm und des Deutschen Musikrats ist die weiterhin unklare planungsrechtliche Einordnung von Clubs. Obwohl der Entwurf eine Abgrenzung von Vergnügungsstätten vornehme, würden Clubs weiterhin als eigenständige Kategorie neben "Anlagen für kulturelle Zwecke" wie Theater, Opern oder Konzerthäuser geführt.

Damit drohe eine rechtliche Sonderrolle mit bislang unabsehbaren Konsequenzen. Beide Verbände kritisieren, dass Musikclubs damit weiterhin als Kulturorte zweiter Klasse behandelt würden.

Forderung nach Nachbesserungen

In ihrer Stellungnahme erhebt die LiveKomm konkrete Nachbesserungsforderungen. Dazu zählen neben einer eindeutigen baurechtlichen Definition von Musikclubs auch die gesetzliche Verankerung eines bundesweiten Club- und Kulturkatasters sowie weitergehende Gebietszulässigkeiten für Musikclubs auch in gemischten Wohngebieten.

Nach Auffassung des Verbands sollten Musikclubs außerdem auch in dörflich geprägten Quartieren stärker berücksichtigt werden. Als kulturelle Orte der Begegnung könnten sie dort soziale Strukturen stärken und kulturelle Teilhabe ermöglichen.

Während Musikclubs nach der aktuellen Reform in allgemeinen und dörflichen Wohngebieten völlig ausgeschlossen werden, fordert die LiveKomm die Möglichkeit für Ausnahmen. In besonderen Wohngebieten und Dorfgebieten fordert sie eine allgemeine Zulässigkeit statt einer ausnahmsweisigen.

Zudem kritisieren sowohl LiveKomm als auch der Deutsche Musikrat das Fehlen flankierender Reformen beim Schallschutz. Ohne moderne Lärmschutzregeln werde es keinen wirksamen Bestandschutz für bestehende Clubs geben.

"Meilenstein" mit Haken

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats betont, dass viel auf dem Spiel stehe: 

"Musikclubs sind ein zentraler Bestandteil der musikalischen Infrastruktur, Labore für den Nachwuchs und als Dritte Orte von hoher Bedeutung für kulturelle Teilhabe und Demokratie."

Wer Kulturorte sichern wolle, so Valentin, müsse sie auch wirksam im Baurecht verankern.

Thore Debor zieht als stellvertretender Vorsitzender der LiveKomm folgendes Fazit:

"Für die Neuansiedlung von Musikclubs zeichnet sich ein Meilenstein ab. Für eine breite Wirksamkeit müssten jedoch noch Anpassungen erfolgen. Zum Schutz vor Verdrängung und Schließungen von bestehenden Musikclubs in deutschen Städten bedarf es weiterhin substanzieller Nachbesserungen."

Politischer Druck wächst

Dass sowohl Branchenverband als auch Dachorganisation des Musiklebens nahezu parallel Nachbesserungen verlangen, erhöht den Druck auf das Ministerium. Beide Organisationen schätzen den politischen Willen zur Anerkennung von Clubs als Kulturorte, fordern jedoch, dass sich dieser besser im Gesetzestext widerspiegeln sollte.

Ob die Bundesregierung den Entwurf im weiteren Verfahren nachschärft, dürfte für viele Spielstätten entscheidend sein. Denn für die Clubszene geht es nicht nur um Paragraphen, sondern um ihre Zukunft.

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