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Vier Jahre nach Beschluss des Bundestags

Musikclubs sind noch immer keine Kulturorte: LiveKomm fordert Reformen von der neuen Bundesregierung

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 08.05.2025

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Musikclubs sind noch immer keine Kulturorte: LiveKomm fordert Reformen von der neuen Bundesregierung

© Antoine Julien via Unsplash

Am 7. Mai 2021 stufte der Bundestag mittels Entschließungsantrag Clubs als Kulturorte ein, doch eine Reform der Schallschutzbestimmungen steht noch aus. Die LiveKomm fordert daher von der neuen Regierung u. a. eine Anpassung der Baunutzungsverordnung.

Die Reformvorhaben der Ampel-Regierung für die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Ansätze zur Novellierung der TA Lärm endeten mit dem Aus dieser Regierung und den Neuwahlen.

Umsetzung soll dem Koalitionsvertrag gerecht werden

Von der neuen Regierung erwartet die LiveKomm eine "gesetzliche Basis für moderne Stadtentwicklung und ein Miteinander von Kultur und Wohnen". Dabei verweist die Spielstättenvereinigung auf den Koalitionsvertrag, in dem ein Einsatz für Förderorganisationen wie die Initiative Musik, die Schaffung von "Kulturschutzgebieten", die Anerkennung von Clubs als Kulturorte durch die BauNVO und die Fortsetzung von Programmen zur Schaffung von Lärmschutz zu finden sind.

Die LiveKomm fordert eine Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten bestenfalls durch eine schnelle Anpassung der BauNVO. Sollte das nicht umsetzbar sein, soll eine gesonderte Gebäudekategorie Musikclub eine Erweiterung der Spielräume für künftige Ansiedlungen beinhalten. 

Musikclubs sollten nach Meinung der LiveKomm, entsprechend eines Beschlusses des Bundesrats, in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig und in Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig sein.

Lärmschutzprogramm fortführen

Zusätzlich müsse eine Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm und Kulturschall eingeführt werden, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden und Nutzungskonflikte vorzubeugen.

Dies soll durch die Entstehung einer neuen Arbeitsgruppe und das Verstetigen des Bundesschallschutzprogramms im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geschehen. Als Finanzierung für die jährliche Ausstattung fordert die LiveKomm mindestens 20 Mio. Euro.

Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm, sagt zu den Plänen im Koalitionsvertrag und den Anforderungen:

"Die neue Regierung will laut Koalitionsvertrag Clubs als Kulturorte schützen und würdigen. Wir fordern von der neuen Koalition daher, auf Beschlüsse auch zügig Taten folgen zu lassen: BauNVO und TA Lärm müssen vorrangig und separat, notfalls außerhalb gebündelter Gesetzespakete, angepackt werden. Reformen sind schon länger als vier Jahre überfällig – die Schallschutz-Bestimmungen z.B. wurden für den clubrelevanten Bereich seit 1968 nicht angepasst."

Mit der Kulturschallverordnung brachte die LiveKomm bereits einen Vorschlag für die Neuregelung des Schallschutzes auf Bundesebene ein.

Unternehmen

Live Musik Kommission (LiveKomm)

Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.

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