Fehlende Anerkennung
Kaum Verbesserungen für Musikclubs: LiveKomm kritisiert Entwurf der neuen Baunutzungsverordnung
livekomm liveszene kulturpolitik
© Edoardo Tommasini via Pexels
Im ersten Entwurf der geplanten Baugesetzbuchnovelle, die bald im Kabinett beschlossen und bis Ende des Jahres im Bundestag verabschiedet werden soll heißt es:
"Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des kulturellen Lebens sein können und daher einen kulturellen Bezug aufweisen."
Das klingt auf den ersten Blick gut, allerdings gehen die Pläne der Bundesregierung der LiveKomm nicht weit genug. Ihr zufolge würden Musikclubs weiterhin nicht als "vollwertige" Kulturstätten anerkannt, obwohl der Bundestag eine entsprechende Einstufung wiederholt gefordert hat, heißt es in der Stellungnahme.
Unzureichende Neuerungen
Nach so langer Wartezeit beurteilt die LiveKomm die aktuelle Entwicklung als enttäuschend. Bereits im Mai 2021 forderte der Bundestag, Musikclubs als kulturelle Einrichtungen statt als Vergnügungsstätten zu klassifizieren, doch schnell wurde klar, dass sich die Umsetzung ziehen würde.
Etwa drei Jahre später bietet der Entwurf statt der Einstufung als Kulturstätten die Einführung des eines im Gesetz nicht definierten neuen Nutzungsbegriffs "Musikclub".
Sollte die neue Version der BauNVO verabschiedet werden, würden Musikclubs zwar nicht mehr als Vergnügungsstätten (wie Spielhallen) gelten, aber auch nicht als "Anlagen kultureller Zwecke" wie Opernhäuser, Theater oder Konzerthäuser.
Kulturorte zweiter Klasse?
Die Einführung einer neuen, gesonderten Nutzungskategorie für Musikclubs ist für die LiveKomm gleichbedeutend mit der Einstufung als von Musikclubs als "kulturelle Orte zweiter Klasse".
Die Entscheidung darüber, ob Musikclubs als kulturelle Orte gelten, würde in Einzelfällen weiterhin von Gerichten getroffen werden, die jedoch durch den aktuellen Entwurf wenig Anhaltspunkte zur Urteilsfindung erhalten, so die LiveKomm.
Restriktive Regelungen
Zusätzlich seien die Regelungen zur Zulässigkeit von Musikclubs in den meisten Gebieten äußerst restriktiv. Verbesserungen wären nur für "Urbane Gebiete" vorgesehen, die jedoch nur selten vorkommen.
Bundesweit existieren lediglich 53 solcher Gebiete und in einer so wichtigen Stadt wie Hamburg existiert bisher gar keines. In Industrie- und Gewerbegebieten wären Musikclubs weiterhin generell nicht erlaubt.
Verkomplizierung statt Erleichterung?
Als Begründung verweist der Gesetzgeber auf "nächtliche Betriebszeiten" und die damit verbundenen Lärmkonflikte. Die LiveKomm ist der Auffassung, diese Probleme könnten "auf Ebene der kommunalen Planungshoheit behandelt und gelöst werden". Der Bund solle die Kommunen in dieser Frage nicht unnötig beschränken.
Die LiveKomm hält die neuen Regelungen für praxisfern und befürchtet eine Verkomplizierung der behördlichen Prozesse, da bisher keine Erfahrungswerte vorliegen. Sie lehnt die neue Baunutzungsverordnung nicht komplett ab, fordert aber beispielsweise, die Gesetzesbegründung um eine Definition von "Musikclubs" zu ergänzen, die sich an der Zahl der dort veranstalteten Konzerte orientiert.
Vorschlag der LiveKomm
Die LiveKomm empfiehlt weiterhin eine breitere Zulassung von Musikclubs und eine umfassende Zulassung in verschiedenen Gebietskategorien. Clubs sollten insbesondere in Gewerbe- und Industriegebieten generell zulässig sein und in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise erlaubt werden.
Die Zulassung in Gewerbe- und Industriegebieten ist besonders naheliegend, vor allem wenn man bedenkt, dass Sportanlagen in Gewerbegebieten grundsätzlich erlaubt sind.
Thore Debor, Sprecher des LiveKomm Arbeitskreises Kulturraumschutz, kommentiert:
"Mit der jetzigen Novellierung entscheidet sich für die nächsten Jahre im Baurecht, wo und wie Musikclubs künftig eingestuft und im Rahmen der Stadtentwicklung behandelt werden. Die Entwicklungspotenziale der Clubkultur sollten möglichst maximal ausgeweitet werden. Wir setzen darauf, dass der Verordnungsgeber ein Signal vom Bund in die Länder und Kommunen sendet, in dem Musikclubs deutlich verbesserte Anerkennungen und Einstufungen erlangen."
Doppelte Enttäuschung?
Nach dem aus Sicht der LiveKomm enttäuschenden Entwurf zur Neufassung der TA Lärm, die nur wenige Verbesserungen für Musikclubs bringt, geht die Novelle der Baunutzungsverordnung der LiveKomm ebenfalls nicht weit genug.
Allerdings kann man die Einführung einer eigenen Kategorie für Musikclubs auch positiver sehen, als die LiveKomm das tut. Sicherlich bringt eine solche Einführungen Unsicherheiten mit sich, aber sie bietet auch die Chance, Musikclubs aus der "Schmuddelecke" herauszuholen und ihre Besonderheiten hervorzuheben.
Benachteiligung überwinden
Dass die LiveKomm am liebsten Musikclubs auf einer Stufe mit Opernhäusern oder Theatern sehen würde, ist nachvollziehbar. Es zeigt sich aber eben auch, wie schwierig es ist, die im deutschen Recht tief verankerte Bevorzugung von Orten der Hochkultur auf einen Schlag komplett zu überwinden.
Von besonderer Wichtigkeit erscheint es daher, dass der Gesetzgeber den kulturellen Wert von Musikclubs durchaus würdigt, wenngleich die Formulierung ("dass Musikclubs ein wichtiges Element des kulturellen Lebens sein können") unglücklich gewählt ist.
Das laufende Gesetzgebungsverfahren bietet außerdem die Möglichkeit, Verbesserungen und Konkretisierungen zu erreichen, um Musikclubs mehr Raum zu geben und den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu verleihen.
Unternehmen
Live Musik Kommission (LiveKomm)
Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.
Ähnliche Themen
Reformfortschritt mit notwendigen Nachjustierungen
Verbände fordern Verbesserungen für Musikclubs im Entwurf der neuen Baunutzungsverordnung
veröffentlicht am 30.04.2026
Neues Baugesetz ohne klaren Schutz für Clubs
LiveKomm kritisiert: "Bau-Turbo" nützt bestehenden Musikclubs und Spielstätten nichts
veröffentlicht am 20.10.2025
Vier Jahre nach Beschluss des Bundestags
Musikclubs sind noch immer keine Kulturorte: LiveKomm fordert Reformen von der neuen Bundesregierung
veröffentlicht am 08.05.2025
Vorsitzender der LiveKomm
Live-Komm Vorsitzender Mankel Brinkmann über Maßnahmen zur Stärkung der Clubkultur und die Kölner Live-Szene
veröffentlicht am 09.04.2025
Für eine starke Zukunft von Clubs, Festivals und Schallschutz
Wahlprüfsteine: LiveKomm erhebt Forderungen für die Musikclub- und Festivalbranche zur Bundestagswahl 2025
veröffentlicht am 10.12.2024