Ein geplanter Beitrag zur Innenstadtbelebung
LiveKomm fordert Kulturschallverordnung für Musikclubs
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Die LiveKomm moniert in ihrem Positionspapier (PDF), dass Musikclubs baurechtlich noch immer als Vergnügungsstätten und damit als Gewerbebetriebe definiert werden und daher weiterhin zum Lärmschutz nach dem sogenannten Verursacherprinzip verpflichtet sind.
Um bestehende Immissionsrichtwerte einzuhalten, sind nach der aktuellen Regelung lediglich aktive Lärmschutzmaßnahmen – Maßnahmen direkt an der Lärmquelle – zulässig. Dies stellt Musikclubs oft vor große Probleme, da die Lärmbelastung häufig von Besucher/innen ausgeht, die sich vor dem Veranstaltungsraum aufhalten, etwa beim Warten auf den Einlass oder auf dem Hin-/Rückweg.
Entgegen einer kulturellen Stadtentwicklung
Diese Immissionen des Publikumsverkehrs unterliegen – im Gegensatz zum Verkehrslärm von Autos oder Zügen – bestimmten Grenzwerten gemäß TA-Lärm und werden unabhängig von den (musikalischen) Immissionen betrachtet, die von der Betriebsstätte selbst ausgehen.
Die LiveKomm kritisiert hier einerseits, dass an ein und demselben Ort zwei unterschiedliche Richtwerte gelten und zulässig sind. Von Menschen produzierte Geräusche würden – im Hinblick auf die Geräusche des Publikums vor der Spielstätte – gesetzlich schlechter behandelt als der Straßen- und Schienenverkehr.
Hier sieht die LiveKomm ein Problem in der aktuellen Gesetzeslage, da sich diese nicht mit einer kulturellen Stadtentwicklung vereinen ließe.
Zielsetzung der LiveKomm
In dem veröffentlichten Positionspapier formuliert die LiveKomm das Ziel, in einer gesonderten Verordnung entsprechende Regelungen für Kulturgeräusche festzulegen, wie dies auch bereits für Sport- oder Kinderlärm gemacht wird. Dadurch könne man verhindern, dass die Regeln für die Kultur auf sämtliche Lärmquellen wie Gewerbe und Industrie übertragen werden.
Mit der Einführung einer solchen Kulturschallverordnung ließe sich außerdem der kulturelle Bezug von Musikclubs anerkennen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Lärmbelastung von Clubs zu Zeiten auftritt, in denen ein besonderes Ruhebedürfnis in der Bevölkerung besteht.
Konkrete Forderungen der LiveKomm für eine Kulturschallverordnung (Auswahl)
- Für die neue Verordnung schlägt die LiveKomm u.a. eine Anhebung des nächtlichen Immisionsrichtswertes auf 55 dB(A) für Kulturveranstaltungen vor.
- Die Betroffenen sollen auch zu "passiven Schallschutzmaßnahmen" verpflichtet werden – also solchen, die den Lärm betreffen, der von Besuchern ausgeht.
- Die LiveKomm fordert eine Gesamtlärmbetrachtung für Musikclubs und Festivals. Hierzu soll ein bestimmter Einzugsbereich definiert werden: Grundstück + x Meter.
- Auch für verhaltensbezogene Geräusche sollten bundesweit einheitliche Regeln gelten.
Darüber hinaus fordert der Verband u.a. die Einrichtung eines Bundesschallschutzprogrammes und neutraler Schlichtungsstellen, die die Rechtfertigung von Schallbeschwerden begutachten.
Reaktion des Deutschen Musikrates
Als Hintergrund für ihre Forderungen betont die LiveKomm die Bedeutung der Musikclubs für eine belebte und vielfältige Innenstadt. Dies bestätigt auch der Generalsekretär des Deutschen Musikrates, Prof. Christian Höppner, der die LiveKomm in ihrem Anliegen öffentlich unterstützt.
Laut Höppner sei ein fundierter Austausch über Immissionsrichtwerte und Lärmschutz essentiell, damit Musikclubs in zentraler Lage für Gast und Anwohner attraktiv bleiben und die kulturelle Stadtentwicklung kraftvoll fördern können.
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