Landesgesetzgebung überdenken
Mannheim plant ein Jahr ohne Sperrzeit für Clubs
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© Antoine Julien via Unsplash
Einen Wegfall der Sperrstunde wünschen sich laut Volker Proffen (CDU), Bürgermeister für Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim, viele.
Aktuell wird das Vorhaben zwar noch durch die Landesgesetzgebung von Baden-Württembergs verhindert, dennoch will die Stadt den Wunsch unterstützen, so Proffen.
Bisher gilt an Wochentagen eine Sperrstunde von 3 bis 6 Uhr morgens, in den Nächsten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag von 5 bis 6 Uhr.
Einsatz für Gesetzesänderung
Um dem Plan dennoch einen Schritt näher zu kommen, arbeitet die Stadt Mannheim derzeit an einem Maßnahmenkatalog. In dessen Rahmen will sich Mannheim gegenüber dem Land für eine Gesetzesänderung einsetzen, um den nach der Pandemie angeschlagenen Clubbetreibern zu helfen.
Um das Land zu einer Gesetzesänderung zu bewegen, soll eine Probezeit ohne Sperrstunde helfen, so Bernhard Boll von der SPD. Auswertungen und Erfahrungen eines solchen Experiments könnten die Verhandlungsposition Mannheims gegenüber dem Land stärken.
Lokaler Spielraum
Derzeit ermutigt die Stadtverwaltung alle Clubbetreibenden, eine Sondergenehmigung zu beantragen, um die gesetzlich vorgeschriebene Sperrstunde zu umgehen. Die Stadt verspricht, die Anträge großzügig zu genehmigen.
Außerdem werden Club- und Bar-Betreibende zu einem Treffen mit Nachtbürgermeister Robert Gaa eingeladen, bei dem über das Thema gesprochen werden soll.
Realistisches Bild des Nachtlebens
Stadträtin Christina Eberle (Grüne) hofft, dass die Probezeit ein "realistisches Lagebild vom Mannheimer Nacht- und Partyleben" ermöglicht. Durch eine solche Testphase würden außerdem die Interessen der Anwohnenden berücksichtigt, deren Interessen es ebenfalls zu berücksichtigen gelte.
SPD, Grüne und Li.Par.Tie befürworten die 12-monatige Testphase ohne Sperrstunde. Um diese trotz rechtlicher Beschränkungen durchzusetzen, könnte man die Ausnahmegenehmigungen für die Sperrzeit, die aktuell für sechs Monate gilt, auf zwölf ausweiten.
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