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Unfairer Vorteil?

Mehr Besucher bei Sportveranstaltungen – Regeln zu Kulturevents bleiben vage

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 07.07.2021

coronakrise Öffnungsperspektiven

Mehr Besucher bei Sportveranstaltungen – Regeln zu Kulturevents bleiben vage

© Hanny Naibaho via Unsplash

Sportveranstaltungen können nach dem Beschluss der der Staats- und Senatskanzleien vom 6. Juli 2021 trotz der Delta-Variante wieder mit mehr Zuschauer/innen stattfinden. Auch für Kulturveranstaltungen gibt es Lockerungen – jedoch in weitaus geringerem Ausmaß.

Passend zum Saisonbeginn der Bundesliga am 13. August 2021 haben sich die Staats- und Senatskanzleien der Länder auf neue Lockerungen für sportliche Großevents geeinigt. Das berichten die Nachrichtenagentur dpa und Business Insider

Demnach sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder maximal 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in die Stadien eingelassen werden. Die Arenen sollen bis zu maximal 50 Prozent ausgelastet werden, die lokale Inzidenz darf dabei nicht über 35 pro 100.000 Einwohner liegen. Bei höheren Werten sinkt die Zahl der Zugelassenen auf maximal 5000 Zuschauerinnen und Zuschauer.

Ausnahmen gibt es in Bayern, wo höchstens eine Auslastung von 35 Prozent beziehungsweise 20.000 Fans erlaubt sind. Außerdem soll es in Bayern wie auch in Baden-Württemberg ein komplettes Alkoholverbot in den Stadien geben.

Lockerungen für Kulturveranstaltungen

Auch bei den Kulturveranstaltungen wurden die Regeln gelockert, jedoch gibt es hier weniger konkretere Regeln als zu den Sportveranstaltungen. Erlaubt werden "Kulturveranstaltungen mit mehr als 5.000 zeitgleich Anwesenden"; eine explizite Obergrenze oder andere Anhaltspunkte werden jedoch nicht erwähnt.

Dabei sollen die Bundesländer jeweils eigene Regelungen zu Hygienekonzepten, Kontaktnachverfolgung, Testerfordernissen, Einlassmanagement und Abstands- und Maskenregelungen festlegen.

Grundsätzlich sind Großveranstaltungen im Bereich Kultur also möglich, sie bleiben aber weiter abhängig von den jeweiligen Regelungen der einzelnen Bundesländer. Die Regelung ist vorerst bis zum 11. September 2021 befristet.

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