Entscheidung verschoben
Ministerpräsidentenkonferenz: Erneut keine Perspektive für Großveranstaltungen
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Prof. Jens Michow ist geschäftsführender Präsident des BDKV. © BDKV
Die Veranstaltungswirtschaft fordert seit Monaten klare bundeseinheitliche Regelungen zur Wiederöffnung in der Corona-Pandemie. Nur so können Großveranstaltungen wieder zuverlässig und sicher geplant und umgesetzt werden. Besonders schwerwiegend für die Veranstaltungsbranche ist dabei, dass bereits Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen als Großveranstaltungen gelten.
Keine Entscheidung bei der MPK
Die Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Juni 2021 bietet der Veranstaltungsbranche jedoch erneut keine dieser dringend geforderten Perspektiven. Die Uneinigkeit zwischen den Bundesländern wurde diesbezüglich schon im Vorfeld der Konferenz deutlich.
Laut der deutschen Presse-Agentur und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sahen Teile der SPD-regierten Bundesländer einen Abstimmungsbedarf hinsichtlich dem Vorgehen bei Großveranstaltungen. Die restlichen Bundesländer sahen das Thema hingegen nicht auf der Tagesordnung.
Es waren stattdessen Absprachen zu Punkten wie dem Stand der Digitalisierung sowie der Energiewende in Deutschland geplant. Deswegen war eine Einigung zu Regelungen bei Großveranstaltungen schon im Vorfeld unwahrscheinlich.
Fehlende Perspektiven
Die Veranstaltungswirtschaft zeigte sich von dieser vertagten Entscheidung nachvollziehbarerweise enttäuscht. In einer Mitteilung des Forums Veranstaltungswirtschaft heißt es diesbezüglich, dass die Beteiligten an der MPK deutlich gemacht hätten, dass für sie die persönliche Begegnung von Menschen bei Veranstaltungen in der Reihe der Öffnungsschritte ganz am Ende steht. Marcus Pohl, Vorstand des ISDV e.V., kommentiert:
"Es kann nicht sein, dass der sechstgrößte Wirtschaftszweig mit seinen zehntausenden kleinen und großen Unternehmen derart hintenanstehen muss. Die Dringlichkeit für eine wirkliche Perspektive sollte den Verantwortlichen nach weit über einem Jahr Lockdown bewusst sein. Veranstaltungen haben teils sehr lange Vorlaufzeiten. Wir benötigen daher jetzt verlässliche Vorgaben, um erfolgreich aus der Krise zu kommen."
Lösungsmöglichkeiten
Hinzu kommt, dass Veranstalter und Veranstalterinnen bereits mehrere Lösungsmöglichkeiten angeboten haben, um Veranstaltungen infektionssicher zu gestalten. So wurde unter anderem vorgeschlagen, nur Geimpften, Getesteten und Genesenen den Besuch von Konzerten, Tagungen und sonstigen Events zu ermöglichen. Auf dieses Angebot gab es bislang jedoch keinerlei Stellungnahme der Politik.
Ein weiterer Vorschlag der Veranstaltungsbrache war, Genehmigungen für Events unter Berücksichtigung möglicher Gefährdungen und mit entsprechender Schutzmaßnahmen zu erteilen. Damit wären die Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen für alle Beteiligten nachvollziehbar. Veranstaltungen wären zudem so auch ohne Abstandsregeln durchführbar.
Dazu hatte das Forum Veranstaltungswirtschaft im Februar 2021 eine entsprechende Genehmigungsmatrix präsentiert. In der Matrix sind grundlegende Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie inzidenzbasierte Risikostufen definiert. Veranstalter könnten so ermitteln, in welcher Risikostufe, unter welchen allgemeinen und besonderen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen und mit welchen Kapazitäten Veranstaltungen jeweils zulässig sind.
Hoffnung liegt auf Bundesländern
Das Erarbeiten von Lösungen wurde nun an die Staatskanzleien der Länder delegiert. Diese legen allerdings nach eigenem Tempo unterschiedlich gestaltete Pläne für Großveranstaltungen vor. Es ist jedoch die einzige Perspektive, die die Veranstaltungsbranche aktuell hat: Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz wird nach Informationen des ZDF frühestens Mitte August stattfinden.
Erst dann besteht eine neue Chance, dass bundeseinheitliche Regelungen für Veranstaltungen verabschiedet werden – ein Verschleppen der Entscheidung, das die Zukunft der Veranstaltungswirtschaft und von Millionen von Arbeitsplätzen empfindlich gefährdet.
Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, merkt zum Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz an, dass "staatliches Handeln verhältnismäßig und für den Bürger nachvollziehbar sein müsse: Mangele es an dieser Voraussetzung, handele der Staat rechtswidrig und mache sich angreifbar.
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