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PRS for Music ergänzt umstrittene Livestream-Abgabe um Ausnahmeregelung

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 02.02.2021

verwertungsgesellschaften

PRS for Music ergänzt umstrittene Livestream-Abgabe um Ausnahmeregelung

© NeONBRAND via Unsplash

Die britische Verwertungsgesellschaft PRS for Music hat eine Ausnahmeregelung für die neue – und vielfach kritisierte – Pauschalabgabe für kleinere Livestreams eingeführt.

PRS for Music hatte die neue Lizenzabgabe für kleinere Livestream-Konzerte Ende Januar 2021 aufgrund des "enormen Anstiegs gestreamter Konzert als Folge der Coronavirus-Pandemie" eingeführt.

Die Lizenzabgabe sah eine Pauschale in Höhe von 22,50 Pfund zzgl. Mehrwertsteuer pro Konzert mit einem Umsatz von bis zu 250 Pfund vor; bei Umsätzen zwischen 251 und 500 Pfund war eine Pauschale von 45 Pfund zzgl. Mehrwertsteuer angedacht. 

Die Änderungen im Detail

Nach Protesten seitens britischer Musiker/innen und ihrer Verbände hat PRS for Music die neue Gebührenordnung nun angepasst. Wie Digital Music News berichtet, können Musiker/innen, Streaming-Konzerte mit Online-Ticketing ab sofort ohne Zahlung der Pauschale durchführen, solange ausschließlich eigene Werke aufgeführt werden.

Unverändert gilt, dass der mit dem Konzert erwirtschaftete Umsatz die Marke von 500 Pfund nicht übersteigen darf; weiterhin ist die Regelung auf die Zeit der Corona-Pandemie begrenzt. 

Mit dieser Änderung reagiert PRS for Music direkt auf die von einzelnen Musikerinnen und Musiker, aber auch von Verbänden wie dem Music Venue Trust vorgebrachte Kritik. Die Branche warf der Verwertungsgesellschaft vor, dass kleinere Musiker/innen mit ihren Streaming-Konzerten möglicherweise so wenig einnehmen, dass sie den Umsatz vollständig für die Entrichtung der Pauschale aufbrauchen – oder sogar draufzahlen müssen. 

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