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Kritikwürdig

Verwertungsgesellschaft PRS for Music mit neuer Gebührenordnung für kleinere Livestreams im UK

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 28.01.2021

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Verwertungsgesellschaft PRS for Music mit neuer Gebührenordnung für kleinere Livestreams im UK

DJ-Livestreaming-Set. © Heshan Perera / Unsplash

Künstlerinnen und Künstler im Vereinigten Königreich müssen für Livestream-Konzerte mit Umsätzen von weniger als 500 Pfund ab sofort eine fixe Lizenzgebühr an die britische Verwertungsgesellschaft PRS for Music zahlen.

Die neue Lizenzabgabe für kleine bzw. umsatzschwache Konzerte wird von PRS for Music als eine Antwort auf den "enormen Anstieg gestreamter Konzerte als Folge der Coronavirus-Pandemie" beschrieben und kann über eine eigens eingerichtete Online-Plattform abgeführt werden. 

Für Konzerte mit Umsätzen von bis zu 250 Pfund verlangt die Verwertungsgesellschaft künftig eine Abgabe in Höhe von 22,50 Pfund zzgl. Mehrwertsteuer; bei Livestreams mit einem Umsatz zwischen 251 und 500 Pfund werden 45 Pfund zzgl. Mehrwertsteuer fällig.

Veranstalter/innen von Events mit höheren Umsätzen müssen eine Lizenz bei PRS for Music beantragen; die Verwertungsgesellschaft gibt jedoch an, dass sie an einem temporären Rabatt für solche Veranstaltungen während der Corona-Pandemie arbeitet. 

Kritik von allen Seiten

Musiker/innen und deren Verbände kritisieren das Vorgehen von PRS for Music. Die Verbände der britischen Musikindustrie The Music Manager's Forum (MMF) und Featured Artists Coalition (FAC) monieren in einem gemeinsamen Statement an, dass die Entscheidung der Verwertungsgesellschaft ohne vorherige Mitteilung und ohne Mitwirken von Künstler/innen und deren Vertreter/innen gefällt wurde.  

Von Seiten der Verbände heißt es weiter, dass die neue Livestream-Abgabe im niedrigsten Fall 9 Prozent für Events mit Einnahmen unter 500 Pfund beträgt – mehr als das doppelte der Abgabe in Höhe von 4,2 Prozent, die kleine Venues für "in-person"-Konzerte zahlen müssen. 

Zu hohe Abgaben

Auch der Music Venue Trust (MVT) kritisiert die Gesellschaft dafür, die Abgabe ohne Rücksprachen eingeführt zu haben und führt weiter aus, dass es zwar unbedingt notwendig, dass auch unbekanntere Songwriterinnen und Songwriter adäquat bezahlt werden. Doch eine Pauschalabgabe sei nicht der richtige Weg, dieses so wichtige Ziel zu erreichen. 

Der MVT verweist weiterhin auf die Erklärung von MMF und FAC, nach der die neue Pauschal-Regelung bedeuten könnte, dass kleinere Künstlerinnen und Künstler u.U. ihre gesamten Brutto-Einnahmen an PRS for Music abführen müssen – auch, wenn sie lediglich eigene Stücke kostenlos performen. 

Hier findest du Infos zum rechtlichen Rahmen bei Livestreams in Deutschland!

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