Wird es diesmal etwas nützen?
Rammstein: Neue Erfolge vor Gericht gegen Ticketzweithändler wie Viagogo
Rammstein (2024). © Bryan Adams
Konkret hat das Landgericht Hamburg in insgesamt vier Entscheidungen "die Rechte von Ticketkäufer*innen gestärkt und den Ticketzweitmarkt zur Einhaltung der gesetzlichen Regeln angehalten", wie im Namen von Rammstein und der Konzertagentur MCT tätige Kanzlei Lichte Rechtsanwälte erklärt.
Einstweilige Verfügung bestätigt
Im Jahr 2022 erwirkten Rammstein und die MCT Agentur eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo, die es Viagogo untersagte, Tickets für die Rammstein-Stadiontour zu verkaufen
Das Landgericht Hamburg bestätigte diese einstweilige Verfügung mit einem Urteil vom 22.12.2023 (Az. 403 HKO 157/22) und stellte klar, dass Viagogo verpflichtet ist, die einschlägigen gesetzlichen Regeln "beim Vertrieb sämtlicher Konzertkarten in Deutschland" zu beachten.
Zwangsmaßnahmen angedroht
Darüber hinaus verhängte das Landgericht Hamburg gegen Viagogo ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro und drohte dem Verwaltungsrat von Viagogo für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einen Tag Ordnungshaft für jede 250 Euro (das wären 80 Tage) an.
Das Landgericht Hamburg zieht die Daumenschrauben an, weil es davon ausgeht, dass Viagogo vorsätzlich gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat.
Beschlüsse gegen StubHub und Gigsberg
Rammstein und die MCT Agentur erwirkten vor dem Landgericht Hamburg einstweilige Verfügungen gegen StubHub Inc. (Beschluss vom 22.11.2023, Az.: 406 HKO 114/23) und Gigsberg Services OÜ (Beschluss vom 20.11.2023, Az.: 416 HKO 96/23).
Alle diese Entscheidungen basieren auf dem Verstoß der Ticketzweithändler gegen die im Mai 2022 in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Vorschriften.
Der Grund des Streits
Tickets für die bevorstehende Europatour von Rammstein sind exklusiv bei Eventim erhältlich. Die Konzertkarten sind außerdem personalisiert und können nicht an andere außer dem ursprünglichen Ticketkäufer übertragen werden.
Nur der ursprüngliche Käufer erhält nach Vorlage eines Personalausweis oder eines vergleichbaren Dokuments Zutritt zum Konzert. Ein Weiterverkauf oder eine Rückgabe der Karten ist nur über die zu Eventim gehörige Plattform fanSALE möglich.
Das bedeutet, dass Käufer von Tickets auf Zweitverkäuferplattformen wie Viagogo, StubHub und Gigsberg in vielen Fällen keinen Zutritt zur Veranstaltung erhalten und dann mühsam ihr Geld von diesen Plattformen zurückfordern müssen.
Trotz dieser Einschränkung sind Ticketzweitverkäufer natürlich daran interessiert, diese lukrativen Tourneen mitzunehmen und bewerben die Karten entsprechend aggressiv mit Google Ads und anderen Werbemaßnahmen. Insbesondere Viagogo hat dieses Spiel perfektioniert, so dass die Seite oft als erster Treffer bei Google angezeigt wird.
So haben die Zweithändler reagiert
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels stellt sich die Situation bei den drei besagten Anbietern wie folgt dar:
- Rammstein-Konzertkarten sind von der Seite von Gigsberg vollkommen verschwunden.
- Auf der deutschen Seite von StubHub sind nur noch Karten für die Rammstein-Konzerte außerhalb Deutschlands erhältlich. Beide Unternehmen haben ihren Firmensitz in der EU, Gigsberg in Estland, StubHub Deutschland in Spanien. Auf der US-Seite von StubHub gibt es aber noch sehr wohl zahlreiche Ticket-Angebote für die Deutschlandkonzerte.
- Viagogo hat (wie zu erwarten) bisher nicht auf das Urteil reagiert. Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in Genf in der Schweiz und damit außerhalb der EU, so dass einstweilige Verfügungen auf aufwändige Weise übersetzt und dort zugestell werden müssen.
- Daher sind aktuell zahlreiche Konzertkarten für Rammstein-Konzerte auf der Seite erhältlich. Besonders kurios: Bei einem Angebot für ein Ticket in Frankfurt, steht sogar in mäßigem Viagogo-Deutsch: "Der Personalausweis vom Erstkäufer muss vorgelegt werden". Bei den allermeisten Angeboten für Rammstein-Tickets findet sich aber kein solcher Verweis.
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