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Zum Schutz der Konzertbesucher

Nach Viagogo-Entscheidung: Rammstein erwirkt einstweilige Verfügung auch gegen StubHub

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 04.05.2023

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Nach Viagogo-Entscheidung: Rammstein erwirkt einstweilige Verfügung auch gegen StubHub

Rammstein (2022). © Bryan Adams

Rammstein hat gemeinsam mit MCT, dem Promoter der europäischen Shows der Band, eine einstweilige Verfügung gegen den Ticketzweitanbieter StubHub erwirkt. Diese verbietet es der Plattform ab sofort, weiterhin Rammstein-Tickets anzubieten.

Nachdem Rammstein gemeinsam mit dem Tourveranstalter bereits eine einstweilige Verfügung gegen die Ticketzweitmarktplattform Viagogo erwirken konnte, folgt nun der nächste Streich: Vor dem Landgericht Hamburg konnten die Band und der Veranstalter auch eine einstweilige Verfügung gegen die Ticketbis S.L., Betreiberin von StubHub, erwirken. 

Wie bereits Viagogo darf damit nun auch StubHub keine Tickets mehr für die Rammstein-Konzerte 2023 (weiter-)verkaufen. Zur Begründung gab das Landgericht an, dass Stubhub gegen die im Mai 2022 in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Regeln verstoße

15.000 Euro Zwangsgeld verhängt

Weiterhin hat das Landgericht Hamburg ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro gegen StubHub verhängt. Sollte dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden können, kann das Gericht je 500 Euro einen Tag Ordnungshaft an den Geschäftsführern vollstrecken, insgesamt also 30 Tage.  

Das Landgericht begründete die Entscheidung damit, dass StubHub "schuldhaft gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg verstoßen hat." Das Unternehmen habe die einstweilige Verfügung nicht mit der gebotenen Geschwindigkeit beachtet. 

Hinweise zum Schutz der Konzertbesucher

Im Zusammenhang mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung hat MCT Fans, die noch ein Ticket für die kommenden Rammstein-Konzerte erwerben wollen, auf folgendes hingewiesen: Autorisierter Ticketanbieter sei ausschließlich CTS Eventim – hier seien aktuell jedoch alle Kartenkontingente für die deutschen Shows ausverkauft.

Ein Ticket könne nur dann Gültigkeit beanspruchen, wenn es personalisiert ist und beim Einlass durch ein entsprechendes Ausweisdokument des Besuchers abgeglichen wird. Personen, auf deren Tickets nicht ihr eigener Vor- und Zuname abgedruckt ist, werde der Eintritt zu den Rammstein-Konzerten verwehrt. Die Weitergabe von Tickets an Dritte sei demnach ausgeschlossen.

Rückgaben der Tickets seien ausschließlich über die zu Eventim gehörige Plattform fanSALE möglich. Dort würdem die Tickets dann zum erneuten Verkauf freigegeben.

Warnung vor Ticketzweitanbietern

Laut MCT seien neben CTS Eventim und fanSALE alle weiteren Anbieter für Rammstein-Tickets nicht-autorisierte Händler. Dort erworbene Tickets gewährten keinen Eintritt zu den Konzerten. Besondere Vorsicht sei vor Ticketzweitanbietern wie Viagogo oder Stubhub geboten, da diese nur schwer von autorisierten Plattformen zu unterscheiden seien.

Wie aus dem MCT Newsletter hervorgeht, können nicht-autorisierte Anbieter an folgenden Hinweisen erkannt werden:

  • Im oberen Teil der Internetseite bzw. in der AGB fänden sich oft Formulierungen wie "Sekundärmarktplatz", "Wiederverkäufer", "Preise über Originalpreis".
  • Entsprechend lägen die Verkaufspreise auf Zweitanbieter-Plattformen oft weit über dem originalen Kartenpreis.
  • Werden die Plattformen nicht auf der Bandwebseite verlinkt, so sei dies ein Indiz für nicht-autorisierte Anbieter.

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