Milliardenstrafe um KI und Musikrechte
Sony Music Publishing und Warner Chappell verklagen Anthropic
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Sony Head Office (2023). © Sony Music
Der Streit um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das Training generativer Künstlicher Intelligenz nimmt weiter an Fahrt auf. Mit Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben nun zwei der weltweit größten Musikverlage gemeinsam Klage gegen Anthropic eingereicht.
Im Zentrum steht eine grundsätzliche Frage: Dürfen KI-Unternehmen geschützte Musikwerke für das Training ihrer Modelle verwenden, ohne dafür Lizenzen zu erwerben und Rechteinhaber zu vergüten? Neben Anthropic werden auch CEO und Mitgründer Dario Amodei sowie Mitgründer Benjamin Mann als Beklagte genannt.
Zehntausende Songs betroffen
Die Vorwürfe gehen dabei über die bloße Behauptung hinaus, dass urheberrechtliches geschütztes Material irgendwann Teil eines Trainings-Datensatzes gewesen sei. Die Konzerne werfen Anthropic vor, zehntausende Songs und geschützte Inhalte in großem Umfang über Torrent-Netzwerke, Scraping und Downloads beschafft zu haben.
Ein weiterer zentraler Punkt der Klage ist, dass Claude in der Lage sei, geschützte Songtexte teilweise wörtlich oder nahezu wörtlich wiederzugeben. Somit geht es nicht nur um die Frage, womit eine KI trainiert wurde, sondern auch darum, ob der Output urheberrechtlich geschützte Inhalte wiedergibt.
Schadensersatz in Milliardenhöhe möglich
Sony Music Publishing und Warner Chappell verlangen unter anderem bis zu 150.000 US-Dollar pro vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung. Zusätzlich stehen bis zu 25.000 US-Dollar für einzelne Fälle im Raum, in denen Copyright-Management-Informationen entfernt oder verändert worden sein sollen. Bei zehntausenden betroffenen Werken ergibt sich daraus eine theoretische Schadensersatzsumme in Milliardenhöhe.
Die Musikverlage verlangen darüber hinaus die Vernichtung rechtswidriger angefertigter Kopien und eine detaillierte Auskunft über die für Claude verwendeten Trainingsdaten. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Schadensersatz zugesprochen wird, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab.
Lizenzen: notwendig oder freiwillig?
Das Musikgeschäft kennt die für die Nutzung von Komposition seit Jahrzehnten etablierten Lizenzmodelle. Werden Songs veröffentlicht, synchronisiert, vervielfältigt oder anderweitig genutzt, existieren dafür unterschiedliche Rechte sowie und Lizenzierung- uns Vergütungsmechanismen.
Die Musikverlage argumentieren, wenn KI-Unternehmen mit den Werken von Songwritern und Komponisten wirtschaftlich erfolgreiche Produkte entwickeln, kann die Nutzung dieser Werke nicht einfach außerhalb bestehender Lizenzstrukturen stattfinden.
Was bedeutet der Fall für Musiker ?
Für Künstler und Songwriter könnte der Ausgangs des Verfahrens weitreichende Folgen haben. Denn sollte sich die Position der Musikverlage durchsetzen, könnte dies die Verhandlungsposition der Rechteinhaber gegenüber KI-Unternehmen erheblich stärken.
Denkbar wären umfangreiche Lizenzmodelle für KI-Training, neue Vergütungsmechanismen oder technische Systeme, mit denen Rechteinhaber die Verwendung ihrer Werke kontrollieren können. Umgekehrt könnten eine weitgehende Anerkennung von KI-Training als zulässige Nutzung geschützter Werke die wirtschaftlichen Grundlagen des Musikverlagsgeschäftes stark beeinträchtigen.
Für unabhängige Künstler stellt sich zusätzlich die Frage, wer diese schützt, sofern sie keinen großen Verlag im Rücken haben. Auch wenn die aktuellen Klagen von großen Rechteinhabern geführt werden, betreffen die dahinter liegenden Grundsatzfragen auch unabhängige Künstler.
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