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Unbeeindruckt trotz Verurteilung

US-Gericht verurteilt Piraterie-Platform-Betreiber von Anna's Archive zu Strafzahlung von über 300 Millionen Dollar

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 23.04.2026

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US-Gericht verurteilt Piraterie-Platform-Betreiber von Anna's Archive zu Strafzahlung von über 300 Millionen Dollar

© Mikhail Nilov

Ein US-Gericht hat die Plattform Anna's Archive zu einer Strafzahlung von 322 Millionen US-Dollar verurteilt. Die Plattform stand schon häufig im Fokus, zuletzt Ende 2025, nachdem sie Millionen Songs aus dem Spotify-Katalog extrahiert und archiviert hat. Die Verurteilung scheint die Betreiber aber nicht sonderlich zu interessieren.

Anna’s Archive bietet öffentlich Zugang zu Millionen von Songs, Literaturwerken und weiteren Medieninhalten, allerdings ohne die Lizenz der Urheber. Dadurch entgehen den Rechteinhabern Einnahmen. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass KI-Anbieter das Archiv nutzen, um ihre Modelle mit urheberrechtlich geschützten Werken zu trainieren.

Die Plattform selbst versteht sich als Archiv mit dem Ziel, Daten langfristig zu sichern und vor dem Verlust zu bewahren. Dennoch verstößt sie gegen zahlreiche Urheberrechte.

Eindeutiges Urteil

Spotify und die drei Major Labels gegen u.a. gerichtlich gegen das Projekt vor. Grundlage der Klage sind Urheberrechtsverletzungen, Verstöße gegen die Copyright-Gesetze der USA sowie Vertragsbruch. Da die Betreiber anonym sind und sich nicht vor Gericht verteidigt haben, erging das Urteil als Versäumnisurteil durch einen Bundesrichter in New York.

Das Gericht verurteilt die Plattform zu einer Strafzahlung von 322 Millionen US-Dollar und weist Internetdienstleister zudem an, den Zugang zu entsprechenden Domains zu blockieren.

Anna's Archive ist nicht beeindruckt

Besonders brisant ist das Verhalten der Plattform nach der Entscheidung. Trotz gerichtlicher Anordnung veröffentlichte Anna's Archive weiterhin Musikdateien. 

Das lässt nur den Schluss zu, dass die Betreiber sich offensichtlich nicht für das Urteil interessieren. Da nicht feststeht, wer die Plattform betreibt, erscheint es unwahrscheinlich, dass die zugesprochene Summe eingetrieben werden kann.

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