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Veranstaltungswirtschaft retten

Verbände der Veranstaltungsbranche fordern Optimierung des Konjunkturprogramms

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 26.09.2020

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Verbände der Veranstaltungsbranche fordern Optimierung des Konjunkturprogramms

Pascal Funke und Prof. Jens Michow - die beiden Vorsitzenden des BDKV. © Daniel Braun

Die Verbände der Veranstaltungswirtschaft fordern die Anpassung der Hilfen für Veranstalter: Die aktuellen Maßnahmen seien nicht ausreichend um die Branche, die so stark von der Coronakrise beeinflusst ist, zu retten. In ihren sechs Kernforderungen verlangen die Verbände unter anderem die Ausweitung der antragsberechtigten Unternehmen und die Veränderung der Programmlaufzeit.

Die Verbände der Veranstaltungswirtschaft (BDKV, EVVC, FAMAB, isdv, LiveKomm, VPLT) fordern gemeinsam mit dem Bündnis #AlarmstufeRot eine weitreichende Anpassung der Hilfen im Konjunkturprogramm des Bundesministeriums für Finanzen. Das derzeitige Hilfsprogramm sei in keiner Weise ausreichend, um die Veranstaltungswirtschaft zu retten.

Problematisch 

In einem Maßnahmenkatalog listen die Verbände die Aspekte des staatlichen Hilfsprogramms auf, die optimiert werden müssen, um den betroffenen Veranstaltern, Spielstättenbetreibern und Veranstaltungsdienstleistern zu helfen.

Bisher wären nur 5% des zur Verfügung stehenden Hilfsbudgets abgerufen worden, was deutlich die Schwachstellen zeige und verdeutliche, dass die Hilfen für viele Bereiche nicht passgenau sind.

Kernforderungen

Der Kreis der Unternehmen, die überhaupt von den Programmen profitieren können, ist nach Ansicht der Verbände aufgrund der starren zeitlichen und arithmetischen Eintrittsvoraussetzung deutlich zu klein. Es wird daher gefordert, diese Voraussetzungen deutlich zu flexibilisieren und den
tatsächlichen Schadenszenarien anzupassen.

Die aktuellen Programme haben eine Laufzeit von nur drei Monaten. Es sei vollkommen unrealistisch, dass sich die in der Veranstaltungswirtschaft aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen entstandenen Einnahmeverluste und Schäden innerhalb eines so kurzen Zeitraums signifikant kompensieren ließen.

Zwar habe die Regierung bereits die Verlängerung der Programme in Aussicht gestellt. Den Unternehmen müsse allerdings durch die frühzeitige und deutliche Verlängerung der Laufzeiten unverzüglich die unbedingt notwendige Existenzsicherheit gegeben werden.

Begrenzung der Förderungshöhe

Die Vertreter der Branche geben an, dass die Inanspruchnahme sämtlicher Hilfsprogramme aufgrund der Förderrichtlinien der EU noch immer den Betrag von 800.000 Euro nicht übersteigen dürfe. Dieser Betrag sei selbst bei verhältnismäßig kleinen Unternehmen aufgrund der immensen Umsatzeinbrüche und der übermäßig langen Dauer des Schadenszeitraums nicht ausreichend.

Die Bundesregierung müsse daher auf EU-Ebene darauf drängen, die – rechtlich bereits vorgesehenen – Möglichkeiten zur Aussetzung dieser Richtlinien zu erwirken.

Förderfähige Kosten

Weiterhin werde die Möglichkeiten für Unternehmer/innen, Hilfen zu bekommen durch einen engen Katalog förderfähiger Kosten massiv beschränkt. Dem Grunde nach gleiche Aufwendungen würden so an einigen Stellen ungleich behandelt (Leasing vs. Finanzierung vs. Mieten).

Da sich die Höhe der Überbrückungshilfe an der Höhe der Betriebskosten des Antragsstellers orientiert, könnten Solo-Selbständige die Hilfe nicht in Anspruch nehmen, da sie überhaupt nur in Ausnahmefällen Betriebskosten haben.

Die Verbände fordern daher, den Katalog der förderfähigen Kosten tiefgreifend zu überarbeiten und der realen Situation der betroffenen Unternehmer/innen anzupassen. Das System der Grundsicherung ermögliche es nicht, dass Unternehmen erhalten bleiben oder den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden. 

Steuerlicher Verlustrücktrag

Es wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Ergebnisse des Jahres 2020 und 2019 miteinander zu verrechnen. Diese Variante der finanziellen Hilfe wird von den Verbänden insbesondere mit Blick auf das stets vorgetragene Argument des Missbrauchs sehr begrüßt.

Die Verrechnung der in den Vorjahren erzielten Gewinne mit den aktuellen Verlusten sei so nur für Unternehmen interessant, die in den zurückliegenden Jahren auch erfolgreich gewirtschaftet haben. Es wird allerdings gefordert, die Möglichkeiten des Verlustrücktrags auf mindestens 5 Geschäftsjahre auszuweiten.

Kreditprogramme

Kritik üben die Verbände auch an den aktuellen Voraussetzungen für die Beantragung von Überbrückungskrediten. Die Verbände halten es schon dem Grunde nach für fragwürdig, ob Kredite überhaupt geeignet sind, um den von den Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen aus der finanziellen Krise zu helfen. Die aktuell vorliegenden Darlehensprogramme seien es aufgrund ihrer Ausgestaltung jedenfalls nur in begrenztem Umfang.

Da sich ein Ende der Veranstaltungsverbote nicht absehen ließe, müsse bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass viele Kreditnehmer nicht imstande sein werden, aufgenommene Darlehen in den vorgesehenen Zeiträumen tilgen zu können.

Durch die Kombination aus Eigenkapitalverzehr und deutlicher Erhöhung des Fremdkapitals müsse man mit der branchenweiten Überschuldung der Unternehmen zu rechnen sein. Dass nicht schon längst zahlreiche Unternehmen Insolvenz angemeldet haben, sei allein der aktuellen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu verdanken.

Es wird daher gefordert, die Kreditlaufzeiten deutlich zu verlängern, die Kreditzinsen zu senken und die Laufzeiten mit ausreichend tilgungsfreien Zeiträumen auszustatten. Zusätzlich müssten Möglichkeiten geschaffen werden, dass durch die Kreditaufnahme das Rating der betroffenen Unternehmen nicht belastet wird.

Das Forderungspapier mit allen Details findet sich hier.

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