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Niederlande vs. Ticketmaster

Verbraucherschützer fordern Ticketmaster auf, Servicegebühren bei Konzertabsagen zu erstatten

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 05.08.2019

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Verbraucherschützer fordern Ticketmaster auf, Servicegebühren bei Konzertabsagen zu erstatten

Ticketing. © MKB

Im Falle einer Konzertabsage ist es selbstverständlich, dass der Kundin bzw. dem Kunden der Ticketpreis zurückerstattet wird. Doch zumindest Ticketing-Anbieter Ticketmaster behält die gezahlten Servicegebühren ein – eine Praktik, gegen die niederländische Verbraucherschützer nun vorgehen.

Die Non-Profit-Verbraucherschutzorganisation "Consumentenbond" schreibt auf ihrer Website, dass Ticketmaster im Falle einer Konzertabsage grunsätzlich keine Servicegebühren zurückerstatten würde.

Die Servicegebühren umfassen beispielsweise Bearbeitungsgebühren und können je nach Event zwischen 2€ und über 10€ betragen. Diese Gebühren werden erst im Bestellprozess angezeigt und steigern so die Kosten des Tickets – eine Geschäftspraktik, aufgrund der eine kanadische Wettbewerbsbehörde im Juli 2019 bereits ein Bußgeld gegen Ticketmaster verhängte

Hoffnungsschimmer

Laut Consumentenbond handelt es sich bei der Weigerung Ticketmasters, etwaige Servicegebühren zurückzuerstatten, um ein unfaires Vorgehen gegenüber den eigenen Kunden, das zukünftig unterbunden werden muss. Auch die niederländische Wettbewerbsbehörde teilt diese Meinung.

Der Consumentenbond äußert die Hoffnung, dass Ticketmaster einem Gespräch mit der Organisation zustimmen wird, um so möglichst eine gemeinsame Lösung zu finden. 

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