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Ticketverkäufer in der Kritik

Verbraucherzentrale verklagt CTS Eventim wegen Rückerstattungen

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 29.04.2021

eventim ticketing coronakrise

Verbraucherzentrale verklagt CTS Eventim wegen Rückerstattungen

Eindrücke aus dem Hammersmith Apollo, dass von Eventim UK bespielt wird. © Eventim

Eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen CTS Eventim könnte die zukünftige Handhabung von Ticketrückerstattungen grundlegend ändern. Käufer/innen könnten in Zukunft den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommen, sollte eine Veranstaltung ausfallen.

Gerade während der anhaltenden Corona-Pandemie, die viele Konzertabsagen zur Folge hat, ist das Thema Ticketrückerstattungen natürlich aktueller und präsenter denn je. Diese verlaufen in den meisten Fällen allerdings nicht wie gewünscht, da die Tickethändler nicht den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Daran könnte sich nun etwas ändern.

Klage der Verbraucherzentrale

Vor dem Landgericht München beginnt am 28. April ein Prozess der Verbraucherzentrale NRW gegen CTS Eventim, den Marktführer im Bereich Ticketverkauf, da der Tickethändler in Fällen von Rückerstattungen die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren einbehält und nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet.

Die Verbraucherzentrale fordert hingegen eine komplette Rückerstattung und beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 2. Oktober 2020, im Zuge dessen entschieden wurde, dass Eventim den Kaufpreis vollständig an einen Kläger zurückzahlen musste. Dem Amtsgericht zufolge hat der Tickethändler für abgesagte Veranstaltungen zu haften.

Unzulässige Handhabung

Bislang haben viele Käufer/innen im Falle einer Konzertabsage lediglich Gutscheine vom Veranstalter erhalten, die aber wertlos sind, sollte dieser pleite gehen. Im schlimmsten Falle hat Eventim gar überhaupt nicht auf Anfragen geantwortet und die Kundinnen und Kunden sind vollkommen leer ausgegangen.

Häufig wurde von Eventim auch schlichtweg ein neuer Veranstaltungstermin festgelegt, um die Gültigkeit der Tickets zu wahren und keine Rückerstattung leisten zu müssen. Sollte das Landgericht München zu dem selben Urteil gelangen wie das Bremer Amtsgericht, dürften diese Probleme der Vergangenheit angehören.

Klaus-Peter-Schulenberg, der CEO von CTS Eventim, zeigt sich allerdings wenig beeindruckt von der Klage und sieht in dieser vor allem eine "PR-Aktion", wie er gegenüber der "Bild" äußerte.

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