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Can't Go For That

Wegen des Verkaufs von Songrechten: Daryl Hall verklagt John Oates

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 28.11.2023

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Wegen des Verkaufs von Songrechten: Daryl Hall verklagt John Oates

© Monday Agbonzee

Seit 1970 sind die beiden US-Amerikaner unter dem Namen Hall & Oates musikalisch aktiv. Bekanntheit erlangte das Duo mit Hits wie "Rich Girl" oder "Maneater". Aktuell befinden sich die Künstler in einem Rechtstreit: Offensichtlich will Daryl Hall verhindern, dass John Oates weitere Teile seiner Songrechte verkauft.

Insgesamt können Hall & Oates auf 18 gemeinsame Studioalben zurückblicken. Ihr bisher letztes Album "Home For Christmas" erschien bereits im Jahr 2006, schon zuvor veröffentlichten beide Soloalben.

Schwieriges Verhältnis

Die Zusammenarbeit zwischen den Musikern auf der Bühne ging währenddessen aber weiter. Noch im Herbst 2022 ging das Duo gemeinsam auf Tour.

Allerdings scheint es um das Verhältnis schon länger nicht zum Besten bestellt gewesen zu sein. In einem Podcast des US-Comedian Bill Maher erklärte Hall: "Du glaubst John Oates sei mein Partner? Er ist mein Geschäftspartner. Er ist nicht mein kreativer Partner."

Streit um Songrechte

Seitdem ist das Verhältnis der beiden nicht besser geworden, denn Daryl Hall hat Mitte November 2023 eine Klage gegen John Oates eingereicht. Noch sind nicht alle Details der Klage klar, da die Gerichtsakte versiegelt ist, aber einige Informationen sind inzwischen öffentlich bekannt.

Daryl Hall beabsichtigt mit der Klage zu verhindern, dass John Oates seinen Teil eines gemeinsamen Joint Ventures mit Daryl Hall an den Musikverlag Primary Wave veräußert. Dieses Joint Venture beinhaltet offenkundig die Songrechte des Duos, an denen Primary Wave schon seit 15 Jahren in "signifikanter Höhe" beteiligt ist, wie AP berichtet.

Seltener Einblick in Musikverlag-Deals

Die einstweilige Verfügung verhindert vorerst, dass John Oates auch den Rest seiner Songrechte an Primary Wave verkauft. Jetzt hat zunächst ein Vermittler das Wort. Der Richter kann außerdem die einstweilige Verfügung, die zunächst auf 15 Tage beschränkt ist, auslaufen lassen oder verlängern.

Die Klage ist schon deshalb spannend, weil sie einen Einblick in die von außen oft undurchsichtige Welt der Musikverlag-Deals bieten könnte. Über die Mega-Deals der letzten Jahre (wie Bob Dylan, Bruce Springsteen etc.) sind nur wenige Informationen nach draußen gedrungen.

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