Ein weiterer Schlag
Zweitmarkt-Plattformen in Frankreich dürfen nicht mehr ohne Genehmigung auf Google werben
© Nathana Rebouças via Unsplash
Nach dem Urteil des Gerichts darf Google ab sofort seine begehrten Keywords nur noch dann an Ticketzweitmarkt-Plattformen wie z.B. Viagogo verkaufen, wenn eine schriftliche Erlaubnis von der Agentur, die das zu bewerbende Event veranstaltet, vorliegt. Aus dieser Erlaubnis muss hervorgehen, dass die Agentur der Zweitmarktplattform den Weiterverkauf der Tickets ausdrücklich genehmigt hat.
Die Entscheidung stellt eine Verschärfung eines Artikel des französischen Strafgesetzbuches dar, nach dem es Zweitanbietern generell untersagt ist, Veranstaltungstickets ohne Erlaubnis der Veranstaltenden weiterzuverkaufen.
Ziel dieses Artikels ist, Dritte daran zu hindern, angebotene Event-Tickets aufzukaufen, um sie dann zu erhöhten Preisen weiterzuverkaufen und gleichzeitig die legitimen Verkaufsangebote in den Suchmaschinen-Ergebnissen zu verdrängen.
Der Pariser Richter entschied weiterhin, dass Google eine Entschädigung in Höhe von 40.000 Euro an den Kläger, die französische Musikervereinigung PRODISS, zahlen muss. Auch die Prozesskosten in Höhe von gut 20.000 Euro muss der Suchmaschinenanbieter zahlen; im Falle von weiteren Verstößen gegen die Auflagen wird eine Strafe von je 1.000 Euro fällig.
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