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Kostenlose Verwertung ermöglichen

Creative Commons + GEMA-NK: Was vergütungsfreie Lizenzen sind und wie du sie für deine Musik nutzt

Tipps für Musiker und Bands von Michael Erle
veröffentlicht am 10.04.2020

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Creative Commons + GEMA-NK: Was vergütungsfreie Lizenzen sind und wie du sie für deine Musik nutzt

CC, NK – wann sind freie Lizenzen sinnvoll?. © macx / 123RF

Was sind eigentlich nicht kommerzielle oder freie Lizenzen, wann sind sie sinnvoll einsetzbar und was haben Verwertungsgesellschaften damit zu tun? Michael Erle liefert euch das notwendige Basiswissen.

Lizenzen – stark vereinfacht erklärt

Wer Musik schreibt, ist ein Urheber. Um seine Werke zu verwerten, muss er sie mit anderen Teilen – er lizenziert sie. So zum Beispiel, wenn er eine CD brennt. In diesem Fall gewährt er dem Käufer ein Nutzungsrecht. 

Lizenzen können exklusiv sein (so wird etwa ein Label verlangen, dass die Songs auf dem nächsten Album exklusiv durch das Label vertrieben werden) oder nicht-exklusiv (das oben genannte Nutzungsrecht etwa kann beliebig vielen Hörern verliehen werden). Sie können zeitlich unbefristet oder befristet gewährt werden. Sie können verschiedene Arten der Nutzung betreffen. Dem Anwender die Genehmigung gegeben werden, die Werke aufzuführen oder sie zu remixen. All diese Rechte können kostenlos oder kostenfrei gewährt werden. 

Verwertungsgesellschaften und ihre Funktion für den Musiker

Kein Musiker hat die Zeit, die Einhaltung der Lizenzen ständig zu prüfen. Vor allem, wenn seine Musik online ist oder durch ein Label vertrieben wird. Gleichzeitig ist es im Interesse des Musikers, wenn möglichst viele Menschen seine Musik hören, und er dadurch Lizenzeinnahmen erhält. Da das im Einzelfall unmöglich zu überwachen ist, gibt es Verwertungsgesellschaften. Sie vertreten auf Antrag das Nutzungsrecht eines Musikers und treiben in seinem Namen Lizenzgebühren ein, verwenden einen Teil zu ihrem eigenen Erhalt und schütten den Rest an den Künstler aus. 

Das bringt in der Praxis einige Einschränkungen mit sich. Die GEMA etwa untersagt den von ihr vertretenen Künstlern, ihre Musik ohne Wahrnehmung durch die GEMA zu veröffentlichen. Das soll verhindern, dass Musiker sich selber “ausverkaufen” bzw. in Verträge mit Musiknutzern (Veranstalter, Labels etc.) einwilligen, in denen sie auf diese Lizenzeinnahmen verzichten. Sie werden also (ähnlich wie bei einem Tarifvertrag) gezwungen, mindestens einen gewissen Lohn für ihre Arbeit zu verlangen. 

Das bedeutet, dass eine kostenlose Veröffentlichung von GEMA-gemeldeter Musik bisher so gut wie unmöglich war. Hochladen auf Youtube? Ging lange Zeit nicht. Verwenden auf einer Demo-CD? Nur in geringen Mengen, sonst fiel die GEMA Gebühr an, ebenso bei einem Remix durch einen anderen Künstler.

Kostenlose Lizenzen – was genau ist das?

Im Prinzip kann jeder Künstler sein Werk teils oder komplett kostenfrei stellen. Er verzichtet damit auf sein Nutzungs- und Verwertungsrechte, gewährt quasi die Lizenzen kostenfrei an jedermann. Doch die Nutzer müssen davon auch wissen. Sie müssen die Urheberrechte jedes Songs, Bildes oder Textes achten, der etwa im Internet zum Download bereit steht. Solange sie nicht sicher sein können, dass ihnen der Künstler die Lizenz zur Nutzung eingeräumt hat, drohen ihnen sonst Schadenersatzforderungen. 

Creative Commons-Lizenzen (“CC”) und warum es sie gibt

Um die kostenfreie Lizenzierung einfacher und sicherer zu machen, gründete eine Gruppe von Rechts- und Informatikprofessoren 2001 die Creative Commons (Geschichte), eine Organisation, die eine Reihe von Lizenztypen einführte und promotete. Diese machen das Teilen und Nutzen von Werken vor allem im Internet einfacher.

Typen von CC-Lizenzen

Eine CC-Lizenz sieht vor, dass der Kreative ein Stück jedem kostenfrei zur Verfügung stellt. Er kann 

  • eine namentliche Nennung zur Bedingung machen und 

  • eine kommerzielle Nutzung ausschließen, und 

  • er kann verlangen dass alle Werke, die User aus seinem Werk erstellen (also Remixes, Kollagen, Videoclips usw.) ebenfalls unter der gleichen CC-Lizenz veröffentlicht werden.

Je nachdem, welchen Lizenztyp ein Künstler wählt, erhält die CC-Lizenz ein bestimmtes Kürzel. 

  • BY Namensnennung

  • NC Nichtkommerziell

  • ND Keine Bearbeitung

  • SA Weitergabe nur zu gleichen Bedingungen

Diese können in verschiedenen Weisen kombiniert werden (eine Übersicht findet sich hier). 

In Deutschland sind die CC-Lizenzen seit 2004 an die Deutsche Rechtslage angepasst, in anderen Ländern kommen sogenannte “ported” Lizenzmodelle zum Einsatz, die den jeweiligen Gesetzen Rechnung tragen.

Was bedeutet “Nicht Kommerziell”?

Über die NC (“Non commercial”) Nutzung eines Werkes gibt es verschiedene Ansichten. Die offizielle Definition als “nicht vorrangig auf eine geldwerte Vergütung gerichtet“ ist bislang nicht gut konkretisiert worden.

Ein Gerichtsurteil des LG Köln aus dem Jahr 2014 (Az.: 28 O 232/13) geht sogar davon aus, dass jede NC-Nutzung privat erfolgen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gibt durchaus Zweifel an der verwendeten Definition.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, verwendet aber bis auf weiteres Werke unter NC-Lizenz nur auf privaten Websites. Das betrifft also auch Musik, die Samples von Musik unter NC-Lizenz beinhaltet (sofern diese Verwendung nicht durch eine gesonderte Lizenz genehmigt wurde).

Die GEMA NK-Lizenz

In der Musikbranche ist vermutlich kaum eine Organisation so umstritten wie die GEMA (Basisinfos: So funktioniert die GEMA). Ein Vorwurf ist, dass die GEMA in vielen Punkten nicht mehr zeitgemäß sei. So war es Mitgliedern zum Beispiel lange nicht möglich, eine Creative Commons Lizenz für ihre Stücke zu vergeben. Noch 2012 war die GEMA hier eindeutig: “Die Erteilung von CC-Lizenzen ist mit dem Wahrnehmungsmodell der GEMA und hier insbesondere mit der derzeitigen Fassung des Berechtigungsvertrages nicht vereinbar.“

Ist die NK-Lizenz kompatibel mit Creative-Commons-Lizenzmodellen?

Doch 2016 hat sie mit der “GEMA-Nicht-Kommerzielle-Lizenz" (GEMA-NK-Lizenz) eine kostenfreie Alternative eingeführt. Sie ermöglicht Musikern, ein Stück entweder für eine einzelne Nutzung oder generell vergütungsfrei zu stellen – es fallen also für den Musiknutzer keine Kosten an. Voraussetzung dafür ist:

  • ein Antrag des Musikers (und aller am Werk beteiligten Berechtigten);

  • eine Nutzungsmeldung des Musiknutzers;

  • die nichtkommerzielle Natur der Nutzung. 

Benefizveranstaltungen und Promo-Materialien können etwa unter diesen Bedingungen NK-lizenziert werden.

Von den CC-Lizenzmodellen ist für die Werke von GEMA-Mitgliedern also nur eine nicht-kommerzielle CC-Lizenz möglich, zum zweiten muss eine Weitergabe unter den gleichen Lizenzbedingungen erfolgen. Es kommt damit nur die sogenannte CC BY-NC-SA Lizenz in Frage (Namentliche Nennung, Nicht Kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen).

Vor allem aber muss jeder Nutzer die Nutzung der GEMA per Formular anzeigen. Die FAQ der GEMA dazu: “...der jeweilige Nutzer [muss] das Nutzungsmeldungsformular [...] selbst auf der GEMA-Website www.gema.de herunterladen, ausfüllen und bei der GEMA einreichen.” Eine Vorgabe, die in der Realität schwer umzusetzen sein dürfte. Es ist auch zweifelhaft, ob diese zusätzliche Klausel mit dem Geist der CC zu vereinbaren ist.

Welche Schritte ergreift die GEMA, wenn ein NK-lizenziertes Werk ohne die nötige Nutzungsmeldung verwendet wird? Darüber darf spekuliert werden. Möglicherweise ist es ein seltener Fall von “Wo kein Kläger, da kein Richter” bei der sonst so konsequenten Verwertungsgesellschaft. Auf Anfrage versichert sie: “Das bestehende Modell funktioniert nach der Erfahrung der GEMA gut und zur Zufriedenheit der Mitglieder.”

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