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Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wie funktioniert die GEMA? Lohnt sich eine Mitgliedschaft für Musiker?

Tipps für Musiker und Bands von Daniel Nagel
veröffentlicht am 23.07.2019

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Wie funktioniert die GEMA? Lohnt sich eine Mitgliedschaft für Musiker?

Mitgliederversammlung der GEMA 2019. © Sebastian Linder

GEMA-Mitgliedschaft ja oder nein – das ist bei vielen Musikern ein heiß diskutiertes Thema. Wir beschäftigen uns mit Aufgabe und Arbeitsweise der GEMA, stellen einige wichtige Änderungen vor und erläutern, ob und für wen sich die Mitgliedschaft lohnt.

Dieser Artikel ist eine überarbeitetete Version eines zuerst 2019 veröffentlichten Artikels, der 2022 aufgrund aktueller Änderungen überarbeitet wurde.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die GEMA-Mitgliedschaft, die inzwischen reformiert wurde. Zahlreiche Neuerungen enthält auch der Abschnitt über die Frage, ob sich eine Mitgliedschaft lohnt. Neu in den Artikel aufgenommen wurde zudem ein Abschnitt über die Sozialleistungen der GEMA.

Nicht mehr Teil des Artikels sind die Analysen des Verbands für Popkultur in Bayern über Ausschüttungen im Aufführungsrecht vornehmlich für "kleine Bands", da sie sich auf den Zustand von Corona beziehen.

Was ist die GEMA?

Die GEMA (Gesellschaft zur Verwertung von musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechten) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft.

In der GEMA haben sich Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger zusammengeschlossen. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, die entsteht, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden. 

Die GEMA hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundeskartellamtes

Mitglieder schließen mit der GEMA einen sog. Berechtigungsvertrag, der die GEMA berechtigt, Nutzungs- oder Verlagsrechte als Treuhänderin wahrzunehmen und fällige Lizenzgebühren (Vergütungen) bei denjenigen einzuziehen, die diese musikalischen Werke nutzen.

Potenzielle Mitglieder sind aber nicht verpflichtet, alle Nutzungsrechte an die GEMA zu übertragen, sondern können bei Abschluss des Berechtigungsvertrags auch Rechte ausschließen und selbst behalten. Grundsätzlich steht es jedem Urheber frei, ob er sich einer Verwertungsgesellschaft anschließt oder darauf verzichtet. 

Wichtig: Das gesetzliche Urheberrecht besteht unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der GEMA. Die Registrierung von Songs oder Kompositionen bei der GEMA hat  mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Das Urheberrecht kann nach deutschem Recht nicht übertragen oder verkauft werden! Musikverlage und Plattenfirmen verfügen stets nur über Nutzungsrechte und nie über das Urheberrecht selbst.

Was sind Nutzungsrechte?

Die GEMA zählt dazu folgende Rechte:

  • das Aufführungsrecht
  • das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen          
  • das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton-, Bildton- und Multimediaträger 
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen 
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger 
  • das Filmvorführungsrecht und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht 
  • die gesetzlichen Vergütungsansprüche, wie die "Geräteabgabe" und "Leermedienabgabe" ("Leerkassettenvergütung")  
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das heißt, Musik im Internet oder in ähnlicher Weise so bereitzustellen, dass sie Musiknutzern jederzeit und überall zugänglich ist            
  • das Recht, Musik als Ruftonmelodie zu nutzen

Woher stammen die Einnahmen der GEMA?

Die GEMA erhebt Lizenzzahlungen für die Nutzung der Kompositionen der von ihnen vertretenen Urheber bei der Herstellung von Tonträgern (CDs, DVDs, Blu-Rays, Vinyl, Kassetten), bei der Aufführung im Fernsehen, Radio und im Internet (Webradios, Online-Streams).

Zudem müssen Konzertveranstalter, Besitzer von Musikclubs, Diskothekenbetreiber, Inhaber von Fitnessstudios und andere Dienstleister Geld für den Einsatz lizenzpflichtiger Musik zahlen. 

Gleiches gilt für öffentliche Veranstaltungen wie Volksfeste, Märkte, Straßen- oder Stadtteilfeste, auch dann, wenn sie kostenlos sind. Benefizveranstaltungen sind ebenfalls GEMA-pflichtig.

Keine Lizenzgebühren fallen bei privaten Veranstaltungen sowie bei Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, sowie der Gefangenenbetreuung an.

Durch zahlreiche Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften kassiert die GEMA auch, wenn die Musik der von ihnen vertretenen Urheber in solchen Ländern eingesetzt wird.

Wer kann Mitglied der GEMA werden?

Die GEMA vertritt Komponisten, Textdichter und Musikverlage und zusätzlich Musikbearbeiter oder Bearbeiter und Übersetzer vertonter Texte, sofern es sich bei ihren Arbeiten um "persönliche geistige Schöpfungen" handelt. Nur für diese Gruppen kommt eine Mitgliedschaft in der GEMA infrage. 

Für Musiker, die keine Komponisten oder Textdichter sind, lohnt sich aber möglicherweise eine Mitgliedschaft in der GVL, der Verwertungsgesellschaft der ausübenden Künstler. Deren Funktionsweise haben wir in diesem Artikel näher erläutert.

Können Bands Mitglieder der GEMA werden?

Nein. Die Mitgliedschaft steht nur Einzelpersonen offen.

Ist die Mitgliedschaft mit Kosten verbunden?

Ja. Im Gegensatz zu anderen Verwertungsgesellschaften kostet die Mitgliedschaft bei der GEMA einen Mitgliedsbeitrag. Er beträgt für Urheber jährlich 50 Euro. Bei der Erstanmeldung wird zusätzlich eine einmalige Gebühr von 107,10 Euro fällig.

Welche Arten von Mitgliedern gibt es?

Seit 2020 gibt es nur noch außerordentliche und ordentliche Mitglieder. Die frühere Mitgliedsform der "angeschlossenen Mitglieder" ist abgeschafft.

Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Mitgliedern sorgt seit Jahrzehnten für Kontroversen, da die ordentliche Mitgliedschaft nur Komponisten und Textdichtern offensteht. Die Komponisten oder Textdichter müssen "von der GEMA in fünf aufeinanderfolgenden Jahren ein Mindestaufkommen von insgesamt 30.000 Euro und zudem innerhalb dieses Fünfjahreszeitraumes in vier aufeinanderfolgenden Jahren ein Mindestaufkommen von jährlich 1.800 Euro bezogen haben." [PDF]

Es ist offensichtlich, dass solche Summen nur von einer geringen Zahl der Gesamtmitglieder erreicht werden. Für die außerordentliche Mitgliedschaft sind keine besonderen Anforderungen nötig. Die GEMA hat derzeit 4.500 ordentliche Mitglieder, aber mehr als 80.000 außerordentliche Mitglieder

Die außerordentlichen Mitglieder werden bei der jährlichen Mitgliederversammlung durch jeweils 64 Delegierte vertreten. Ordentlichen Mitglieder besitzen hingegen eine direkte Teilnahmeberechtigung, können Anträge stellen und verfügen über das aktive und passive Wahlrecht.

Zudem haben ordentliche Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der GEMA Sozialkasse. Die Alterssicherung der GEMA steht ebenfalls nur ordentlichen Mitgliedern offen, die dafür Beiträge abführen.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Die unterschiedlichen Mitgliedschaften haben die Folge, dass die ordentlichen Mitglieder das Geschehen bei der GEMA vollständig bestimmen. Zu diesem Ergebnis kam jedenfalls der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, der sich bereits 2009 mit der inneren Struktur der GEMA beschäftigte. Der Petitionsausschuss kritisierte die "sehr einseitige Machtverteilung" zugunsten der ordentlichen Mitglieder und stellte fest:

"Die gegenwärtige geringe Anzahl von Delegierten kann nicht ansatzweise dafür Sorge tragen, dass die berechtigten Interessen der nicht ordentlichen [d.h. außerordentlichen und angeschlossenen] Mitglieder wahrgenommen und berücksichtigt werden." [PDF]

Das vom Petitionsausschuss geforderte Eingreifen der Staatsaufsicht der GEMA – des Deutschen Patent- und Markenamtes – oder gar eine gesetzliche Regelung zur Sicherstellung der angemessenen Wahrnehmung der Belange der außerordentlichen Mitglieder unterblieben allerdings bislang. Die GEMA sieht hingegen die Belange der außerordentlichen Mitglieder durch die Delegierten ausreichend vertreten.

Einige kleinere Reformen sorgen zudem dafür, dass außerordentliche Mitglieder ein wenig leichter Anträge stellen können, aber insgesamt ist der Einfluss der außerordentlichen Mitglieder gering. 

Lohnt sich die Mitgliedschaft in der GEMA für Musiker?

Es kommt darauf an, was mit “Musiker” gemeint ist. Grundsätzlich ergibt die Mitgliedschaft nur dann Sinn, wenn der Musiker oder die Musikerin auch Urheber sind, also Songs oder Texte schreiben oder Musikstücke komponieren. Für ausübende Musiker gibt es die GVL.

Professionelle Songwriter, die beispielsweise in Zusammenarbeit mit einem Musikverlag Songs für andere Künstler schreiben, sollten Mitglied der GEMA sein, denn nur dann erhalten sie Tantiemen für die Veröffentlichung ihrer Songs auf Tonträgern bzw. die Live-Aufführung ihrer Kompositionen. Für sie ist die GEMA eine außerordentlich wichtige Einnahmequelle.

Für Mitglieder von Bands und Solokünstlern ist die Mitgliedschaft nur dann interessant, wenn sie auch komponieren bzw. Songs und Texte schreiben. Für reine Studio- oder Livemusiker, die nie einen Songwriting-Credit erhalten, oder die Mitglieder von Coverbands ist die GEMA daher uninteressant.

Um in den Genuss der Ausschüttung zu kommen, müssen Urheber ihre Songs oder Kompositionen zudem bei der GEMA anmelden. Das wirft die Frage nach den Songwriter-Credits auf. 

Bands und Solokünstler pflegen in Hinblick auf die Aufteilung der Songwriting-Credits ganz unterschiedliche Vorgehensweisen: Manche Bands teilen die Credits demokratisch unter allen Mitgliedern auf – berühmte Beispiele dafür sind R.E.M und Radiohead. Viele andere Acts geben die Songwriter teilweise sehr detailliert an, besonders im Pop-Bereich, wo das Schreiben von Songs für andere die Regel ist. 

Das bedeutet aber nicht, dass die GEMA nur für Songwriter der 1. Liga interessant ist. Auch Songwriter, die für eine junge Band Musik schreiben, sollten eine Mitgliedschaft in Betracht ziehen, denn nach nur wenigen Liveauftritten im Jahr übersteigen die Einnahmen durch die GEMA den jährlichen Mitgliedsbeitrag. 

Schließlich ist es oft nicht absehbar, ob das Lied eines bis dahin unbekannten Songwriters nicht doch irgendwann zu einem Erfolg wird. Wer Mitglied der GEMA ist, profitiert davon, während ein Nicht-Mitglied leer ausgeht. Das gilt in der heutigen Zeit umso mehr, da Musik in Ländern Erfolg haben kann, die der Urheber gar nicht auf dem Schirm hat. Ohne die GEMA ist es dem Urheber quasi nicht möglich, diesen Erfolg auch in Einkommen umzuwandeln. 

Allerdings kommt es stark auf den Output des Songwriters und seine Ambitionen an. Wer nur als Hobby Musik macht und einmal im Jahrzehnt einen Co-Writer-Credit erhält, kann auf die GEMA vermutlich verzichten. Wer das Ziel hat, professionell Songs zu schreiben und das vielleicht viele Jahrzehnte lang, sollte auf jeden Fall Mitglied werden.

Manche kleineren Veranstalter buchen gezielt Bands oder Künstler, die nicht Mitglied der GEMA sind, um die Gebühren zu sparen. GEMA-Mitgliedern stehen solche Auftritte nicht mehr offen, es sei denn, sie übertragen die Aufführungsrechte nicht an die GEMA und verhandeln selbst mit den Veranstaltern (so wie Rammstein das seit vielen Jahren praktizieren). Ob sich das für kleine Bands lohnt, ist aber wiederum pauschal kaum zu sagen.

Inzwischen bietet aber auch die GEMA eine Möglichkeit an, auf ihrer Seite zu berechnen, ob sich eine Mitgliedschaft lohnt. Nach den Angaben der GEMA lohnt sich eine Mitgliedschaft ab 4 Live-Auftritten pro Jahr mit jeweils 20 eigenen Werken, ab 10.000 Spotify-Streams, ab 20 verkaufen LPs/CDs, ab 20 Minuten Spielzeit in etablierten Radiosendern und 1 Minute TV-Auftritten.

Kann ich meine Mitgliedschaft bei der GEMA kündigen?

Ja, der Vertrag ist jährlich kündbar mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende.

Wie funktioniert die GEMA-Ausschüttung?

Wie bei allen Verwertungsgesellschaften ist die Ausschüttung der Einnahmen in einem komplizierten und detaillierten Verteilungsplan festgelegt, der von der Mitgliederversammlung beschlossen und immer wieder angepasst wird. [PDF

Grundsätzlich gilt, dass Urheber das Geld erst im Jahr nach der Nutzung erhalten. Wird ein Lied 2022 zum Hit, erhält der Urheber die Tantiemen erst im Jahr 2023.

In früheren Zeiten war das Vervielfältigungsrecht zur Herstellung von Tonträgern der wichtigste Aspekt der GEMA-Ausschüttung. In dieser Hinsicht funktioniert das System GEMA besonders gut, weil die großen Labels Rahmenverträge mit der GEMA haben und die Auflagen der Tonträger relativ zuverlässig an die GEMA melden. Gleiches gilt für die Lizenzgebühren durch die Nutzung von Musik im Radio oder Fernsehen.

Die Einnahmen durch Verkauf von Tonträgern sind aber rückläufig und die Mehrzahl der Bands erzielt den Großteil ihrer Einnahmen durch Live-Auftritte. Um Tantiemen von der GEMA für die Aufführung eigener geschriebener Songs zu erhalten, müssen Musiker und Veranstalter sog. Musikfolgen bei der GEMA einreichen, was auch online möglich ist

Diese Listen enthalten die Abfolge der live gespielten Songs, die Songwriter sowie Angaben zum Auftrittsort und Eintrittspreis. Sie ermöglichen die Song-spezifische Abrechnung.

Das Einreichen von Musikfolgen ist ein beträchtlicher bürokratischer Aufwand, aber absolut notwendig. Wer es versäumt, verschenkt möglicherweise sehr viel Geld! Urheber sollten einen Online-Account bei der GEMA besitzen und die Musikfolgen ihrer Konzerte direkt eintragen. Der Veranstalter kann auf Basis einer Setlist dann ebenfalls eine Meldung einreichen.

Obwohl die GEMA seit Jahren Druck vornehmlich auf die Veranstalter ausübt, Musikfolgen einzureichen, besteht gerade bei “kleineren Acts” ein großer Nachholbedarf. Vor Corona reichten im Newcomerbereich nur 50% der Bands oder Solokünstler Musikfolgen ein.

Es empfiehlt sich zudem, die Abrechnung der GEMA genau zu prüfen, um herauszufinden, ob auch wirklich alle Auftritte korrekt abgerechnet wurden.

Sozialleistungen der GEMA

Die Coronavirus-Pandemie hat ein grelles Licht auf die mangelnde wirtschaftliche Absicherung vieler Musiker und Kulturschaffenden geworfen. In diesem Zusammenhang ist der soziale Aspekt der GEMA-Mitgliedschaft stärker in den Vordergrund getreten.

Die von der GEMA in der Coronakrise aufgelegten Hilfsprogramme, wie die GEMA-Nothilfe und der Schutzschirm LIVE wurden von vielen Betroffenen positiv bewertet. Auch bei der Umsetzung verschiedener Stipendienprogramme von Neustart Kultur spielte die GEMA eine wichtige Rolle. 

Ordentlichen Mitgliedern stehen nach zehnjähriger Mitgliedschaft zudem Leistungen der GEMA-Sozialkasse offen, die mit wiederkehrenden monatlichen Leistungen Mitglieder in finanziellen Notsituationen unterstützt.

Nach zwanzigjähriger Mitgliedschaft haben ordentliche Mitglieder (genauer gesagt Komponisten und Textdichter) Anspruch auf eine Alterssicherung, die einmal jährlich ausgezahlt wird. [PDF] Außerdem vergibt die GEMA verschiedene Preise.

Gibt es Alternativen zur GEMA?

Nein. Die als Alternative geplante Verwertungsgesellschaft C3S befindet sich auch im Jahr 2022 noch in der Gründungsphase.

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