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Die unbekannte Verwertungsgesellschaft

Was macht eigentlich die GVL? Lohnt sich ein Beitritt für Musiker?

Tipps für Musiker und Bands von Daniel Nagel
veröffentlicht am 05.07.2019

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Was macht eigentlich die GVL? Lohnt sich ein Beitritt für Musiker?

Die Berechtigtenversammlung der GVL im Jahr 2017

Viele Musiker haben schon von der GVL gehört. Aber was macht die GVL? Lohnt sich eine Mitgliedschaft? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Artikel.

Was ist die GVL?

Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) ist eine Verwertungsgesellschaft, die 1959 von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und der Deutschen Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) gegründet wurde.

Sie vertritt ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Veranstalter bei der Zweitverwertung ihrer Leistungsschutzrechte im Fernsehen, Radio und bei der öffentlichen Aufführung ihrer (Musik-)Produktionen. Das betrifft auch Diskotheken, Gaststätten und Einzelhandelsgeschäfte.

Was sind Leistungsschutzrechte?

Das Leistungsschutzrecht zählt zu den sogenannten verwandten Schutzrechten des Urheberrechts. Musiker, die auf Studio- oder Liveaufnahmen mitwirken, erwerben als "ausübende Künstler" Leistungsschutzrechte an diesen Aufnahmen.

Die Hersteller von Tonträgern oder digitalen Veröffentlichungen besitzen ebenfalls Leistungsschutzrechte an den von ihnen produzierten und vertriebenen Alben oder Singles, egal ob sie als Vinyl, CD oder in digitaler Form veröffentlicht wurden.

Nähere Informationen zum Urheber- und Leistungsschutzrecht findet ihr hier.

Welche "ausübenden Künstler" vertritt die GVL?

Häufig ist zu lesen, dass die GVL "Interpreten" vertrete. Das ist nicht falsch, greift aber zu kurz, da der Mitgliederkreis der GVL weitaus größer ist.

Die GVL vertritt Sänger, Bandmusiker, Studiomusiker, Solokünstler und Mitglieder von Orchestern und Chören, aber auch Sprecher, Erzähler, Schauspieler, Stuntmen, Synchronsprecher, Tänzer sowie Regisseure von Videoclips bzw. Wort- und Synchronregisseure. Insgesamt sind mehr als 140.000 Künstler Mitglieder der GVL.

Wer muss Gebühren zahlen?

Fernsehstationen oder Radiosender, die auf einem Tonträger oder digital veröffentlichte Musik spielen, müssen Lizenzgebühren an die GVL abführen. 

Gleiches gilt für die Aufführung von Musik im Fernsehen und Radio, unabhängig davon, ob die Musik live oder aufgezeichnet ist. Diese Gebühren werden im Verhältnis 50:50 zwischen ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern geteilt.

Auch Diskotheken, Gaststätten, Hotels und Einzelhandelsgeschäfte müssen für die öffentliche Aufführung von Tonträgern, digitalen Veröffentlichungen und Videoclips Gebühren an die GVL abführen. Die Einziehung der GVL-Gebühren erfolgt über die GEMA.

Ein beträchtlicher Teil der GVL-Einnahmen stammt darüber hinaus von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, die eine Abgabe von Herstellern und Importeuren von Geräten und Speichermedien (wie z. B. Handys, CD-Rohlinge) erhebt.

Was ist der Unterschied zur GEMA?

Die GEMA vertritt ausschließlich Urheber (Komponisten, Textdichter) und Musikverleger. Ein Musiker, der weder Songtexte schreibt noch Musik komponiert, muss nicht unbedingt Mitglied der GEMA sein, da er kein Urheber ist.

Da aber jeder Musiker Leistungsschutzrechte erwirbt, wenn er auf einer Studioaufnahme mitwirkt, ist die Zahl der potentiellen Berechtigten bei der GVL weitaus größer. Sie umfasst nämlich alle ausübenden Künstler, unabhängig davon, ob sie auch wirklich Songs oder Texte geschrieben haben. 

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass die GEMA immer dann aktiv wird, wenn ein Song oder eine Komposition gespielt wird, die GVL hingegen dann, wenn eine Aufnahme bzw. eine Veröffentlichung genutzt wird. Das kann man für Musiker auf folgende Formel bringen:

GEMA = Urheber (Komponisten, Textdichter)

GVL = ausübende Künstler (Sänger, Studio- und Livemusiker)

Selbstverständlich gibt es auch zahlreiche Musiker, die sowohl Songwriter als auch ausübender Künstler sind und Mitglied beider Verwertungsgesellschaften werden können. Im Gegensatz zur GEMA-Mitgliedschaft ist die Mitgliedschaft bei der GVL kostenlos. 

Ein wichtiger Unterschied ist schließlich auch die Größe. Die GEMA nahm 2018 mehr als 1 Milliarde an Lizenzgebühren ein, die GVL etwas mehr als 270 Millionen Euro.

Für wen lohnt sich eine Mitgliedschaft?

Musiker sollten eine Mitgliedschaft in Betracht ziehen, wenn ihre auf Tonträger oder digital veröffentlichte Musik im Radio, im Fernsehen oder in der Öffentlichkeit gespielt wird. Das betrifft alle Fernsehsender, alle öffentlich-rechtlichen und die großen privaten Radiostationen. 

Gleiches gilt für Musiker, die auf Veröffentlichungen mitgewirkt haben, die im Radio, im Fernsehen oder in der Öffentlichkeit gespielt werden. Das bezieht sich vornehmlich auf Studiomusiker, die keine Songwriter sind.

Die Mitgliedschaft lohnt sich auch für Musiker, die als Mitglied einer Band oder als Solokünstler im Fernsehen oder Radio auftreten und dort Musik performen. Für ihre Leistung als ausübende Künstler erhalten sie je nach Rolle, Sender und Dauer ihres Auftritts Ausschüttungen der GVL.

Musiker, die auch als Schauspieler, Synchronsprecher, künstlerische Sprecher oder Tänzer tätig sind, können auch für ihre kreativen Tätigkeiten in diesen Bereichen Ausschüttungen der GVL erhalten.

Musiker, die gleichzeitig Labelinhaber sind, erhalten Ausschüttungen der GVL wenn die auf ihrem Label veröffentlichte Musik im Radio, Fernsehen oder in der Öffentlichkeit aufgeführt wird.

Wie verteilt die GVL ihre Einnahmen?

Wie bei anderen Verwertungsgesellschaften auch ist die Verteilung der Einnahmen der GVL in einem detaillierten Verteilungsplan festgelegt. Die Verteilung erfolgt anhand eines Punktesystems, das sowohl von der Nutzungsdauer und der Reichweite der jeweiligen Sender, als auch von der Rolle des ausübenden Künstlers innerhalb der Produktion abhängt. 

Am höchsten bewertet sind Aufführungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und in den großen privaten TV-Stationen. Bei den Radiostationen gilt für die großen privaten Radiosender und die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender die gleiche Bewertungszahl. 

Um songgenaue Abrechnungen zu ermöglichen, reichen Radiostationen und Fernsehsender sogenannte Sendemeldungen bei der GVL ein, die detailliert aufführen, welche Aufnahmen oder Produktionen gesendet wurden. 

Welche Aufführungen werden nicht berücksichtigt?

Kleinere private Radiostationen und Webradios zahlen nur pauschale Abgaben an die GVL, die auch nicht songgenau ausgeschüttet werden. 

Andere Aufführungen im Internet werden aktuell gar nicht berücksichtigt, da hierfür bislang gesetzliche Regelungen (auch auf europäischer Ebene) fehlen. Dieser Aspekt stellt sicherlich eine der großen Herausforderungen für die GVL dar.

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