Die unbekannte Verwertungsgesellschaft
Die GVL im Fokus: Funktion, Aufgabe und Nutzen für Musiker
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Impressionen von der GVL Berechtigtenversammlung 2025. © Stefan Wieland
Was ist die GVL?
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) ist eine Verwertungsgesellschaft, die 1959 von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und der Deutschen Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) gegründet wurde.
Die aktuellen Gesellschafter sind die unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V. (ehemals Deutsche Orchestervereinigung), der Bundesverband Musikindustrie (BVMI), der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) und seit 2019 der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS).
Was ist die Aufgabe der GVL?
Die GVL vertritt ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Veranstalter bei der Zweitverwertung ihrer Leistungsschutzrechte im Fernsehen, Radio und bei der öffentlichen Aufführung ihrer (Musik-)Produktionen. Das betrifft auch Diskotheken, Gaststätten und Einzelhandelsgeschäfte.
Das Leistungsschutzrecht zählt zu den sogenannten verwandten Schutzrechten des Urheberrechts. Musiker, die auf Studio- oder Liveaufnahmen mitwirken, erwerben als "ausübende Künstler" Leistungsschutzrechte an diesen Aufnahmen.
Die Hersteller von Tonträgern oder digitalen Veröffentlichungen besitzen ebenfalls Leistungsschutzrechte an den von ihnen produzierten und vertriebenen Alben oder Singles, egal ob sie als Vinyl, CD oder in digitaler Form veröffentlicht wurden.
Nähere Informationen zum Urheber- und Leistungsschutzrecht findet ihr hier.
Welche "ausübenden Künstler" vertritt die GVL?
Häufig ist zu lesen, dass die GVL "Interpreten" vertrete. Das ist nicht falsch, greift aber zu kurz, da der Mitgliederkreis der GVL weitaus größer ist.
Die GVL vertritt Sänger, Bandmusiker, Studiomusiker, Solokünstler und Mitglieder von Orchestern und Chören, aber auch Sprecher, Erzähler, Schauspieler, Stuntmen, Synchronsprecher, Tänzer sowie Regisseure von Videoclips bzw. Wort- und Synchronregisseure. Insgesamt sind mehr als 180.000 Künstler Mitglieder der GVL. Wie bei der GEMA können nur Einzelpersonen – und nicht etwa Bands – Mitglied werden.
Wer muss Gebühren zahlen?
Fernsehstationen oder Radiosender, die auf einem Tonträger oder digital veröffentlichte Musik spielen, müssen Lizenzgebühren an die GVL abführen. Gleiches gilt für die Aufführung von Musik im Fernsehen und Radio, unabhängig davon, ob die Musik live oder aufgezeichnet ist. Diese Gebühren werden im Verhältnis 50:50 zwischen ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern geteilt. Im Jahr 2024 erlöste die GVL auf diese Weise 99,1 Millionen Euro.
Auch Diskotheken, Gaststätten, Hotels und Einzelhandelsgeschäfte müssen für die öffentliche Aufführung von Tonträgern, digitalen Veröffentlichungen und Videoclips Gebühren an die GVL abführen. Die Einziehung der GVL-Gebühren erfolgt über die GEMA. 2024 erwirtschaftete die GVL dadurch 48,8 Millionen Euro. Diese Gebühren werden im Verhältnis 55:45 zwischen Künstlern und Tonträgerherstellern geteilt. Bei der öffentlichen Wiedergabe von Musikaufnahmen via Radio beträgt das Verhältnis 60:40 zugunsten der Künstler.
Ein beträchtlicher Teil der GVL-Einnahmen stammt darüber hinaus von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, die eine Abgabe von Herstellern und Importeuren von Geräten und Speichermedien erhebt (wie z. B. Handys, Computer), da diese Geräte genutzt werden können, um Musik und Filme privat legal zu speichern. Die Einnahmen der GVL aus diesem Bereich beliefen sich 2024 auf 88 Millionen Euro.
Die restlichen Einnahmen der GVL aus Zinserträgen, Zahlungen aus dem Ausland sowie Leihgebühren von Bibliotheken u. ä. betrugen 2024 ungefähr 20 Millionen Euro.
Andere Aufführungen im Internet (Streaming) werden aktuell nicht berücksichtigt, da hierfür bislang gesetzliche Regelungen (auch auf europäischer Ebene) fehlen. Dieser Aspekt stellt sicherlich eine der großen Herausforderungen für die GVL dar.
Was ist der Unterschied zur GEMA?
Die GEMA vertritt ausschließlich Urheber (Komponisten, Textdichter) und Musikverleger. Ein Musiker, der weder Songtexte schreibt noch Musik komponiert, erzielt keine Einnahmen durch die GEMA.
Da aber jeder Musiker, der auf einer Studioaufnahme mitwirkt, Leistungsschutzrechte erwirbt, ist die Zahl der potentiellen Berechtigten bei der GVL weitaus größer. Sie umfasst nämlich alle ausübenden Künstler, unabhängig davon, ob sie Songs oder Texte geschrieben haben.
Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass Nutzer immer dann Lizengebühren an die GEMA zahlen müssen, wenn ein Song oder eine Komposition gespielt wird, die GVL hingegen dann, wenn eine Aufnahme bzw. eine Veröffentlichung öffentlich aufgeführt wird. Das kann man für Musiker auf folgende Formel bringen:
GEMA = Urheber (Komponisten, Textdichter)
GVL = ausübende Künstler (Sänger, Studio- und Livemusiker)
Selbstverständlich gibt es auch zahlreiche Musiker, die sowohl Songwriter als auch ausübender Künstler sind und Mitglied beider Verwertungsgesellschaften werden können. Im Gegensatz zur GEMA-Mitgliedschaft ist die Mitgliedschaft bei der GVL kostenlos.
Ein wichtiger Unterschied ist schließlich auch die Größe. Die GEMA nahm 2014 mehr als 1,13 Milliarde an Lizenzgebühren ein, die GVL knapp 257 Millionen Euro.
Für wen lohnt sich eine Mitgliedschaft?
Musiker sollten eine Mitgliedschaft in Betracht ziehen, wenn ihre auf Tonträger oder digital veröffentlichte Musik im Radio, im Fernsehen oder in der Öffentlichkeit gespielt wird. Das betrifft alle Fernsehsender, alle öffentlich-rechtlichen und die großen privaten Radiostationen, die zuletzt 2022 durch weitere Sender ergänzt wurde.
Kleinere private Radiostationen und Webradios zahlen nur pauschale Abgaben an die GVL, die auch nicht songgenau ausgeschüttet werden.
Gleiches gilt für Musiker, die auf Veröffentlichungen mitgewirkt haben, die im Radio, im Fernsehen oder in der Öffentlichkeit gespielt werden. Das bezieht sich vornehmlich auf Studiomusiker, die keine Songwriter sind.
Die Mitgliedschaft lohnt sich auch für Musiker, die als Mitglied einer Band oder als Solokünstler im Fernsehen oder Radio auftreten und dort Musik performen. Für ihre Leistung als ausübende Künstler erhalten sie je nach Rolle, Sender und Dauer ihres Auftritts Ausschüttungen der GVL.
Musiker, die auch als Schauspieler, Synchronsprecher, künstlerische Sprecher oder Tänzer tätig sind, können für ihre kreativen Tätigkeiten in diesen Bereichen Ausschüttungen der GVL erhalten, da die GVL diese Gruppen ebenfalls vertritt.
Die GVL für Tonträgerhersteller
Tonträgerhersteller bzw. Labels können ebenfalls Mitglied der GVL werden. Nach Prüfung erhält das Label einen sog. Labelcode, der es eindeutig identifiziert.
Musiker, die gleichzeitig Labelinhaber sind, erhalten Ausschüttungen der GVL wenn die auf ihrem Label veröffentlichte Musik im Radio, Fernsehen oder in der Öffentlichkeit aufgeführt wird.
Ein Verzeichnis aller bei der GVL registrierten Labels gibt es hier.
Wie verteilt die GVL ihre Einnahmen?
Wie bei anderen Verwertungsgesellschaften auch ist die Verteilung der Einnahmen der GVL in einem detaillierten Verteilungsplan festgelegt. Die Verteilung erfolgt anhand eines Punktesystems, das sowohl von der Nutzungsdauer und der Reichweite der jeweiligen Sender, als auch von der Rolle des ausübenden Künstlers innerhalb der Produktion abhängt.
Am höchsten bewertet sind Aufführungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und in den großen privaten TV-Stationen. Bei den Radiostationen gilt für die großen privaten Radiosender und die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender die gleiche Bewertungszahl.
Um songgenaue Abrechnungen zu ermöglichen, reichen Radiostationen und Fernsehsender sogenannte Sendemeldungen bei der GVL ein, die detailliert aufführen, welche Aufnahmen oder Produktionen gesendet wurden. Kleinere private Radiostationen und Webradios zahlen nur pauschale Abgaben an die GVL, die auch nicht songgenau ausgeschüttet werden.
Zwischenzeitlich stand die GVL in der Kritik, weil Ausschüttungen teilweise Jahre auf sich warten ließen. Dieser Rückstand ist inzwischen weitgehend abgebaut.
Wie ist die GVL organisiert?
Im Gegensatz zur GEMA, die ein wirtschaftlicher Verein kraft Verleihung ist, handelt es sich bei der GVL um eine GmBH. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet, deren Handeln von einem Aufsichtsgremium kontrolliert wird, das aus zwei Personen besteht.
Eines der wichtigsten Organe der GVL ist die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung. Sie besteht aus Vertetern der vier Gesellschafter und 22 Delegierten, die von den Berechtigten in der Berechtigtenversammlung gewählt werden. Sie vertreten zusammen mit den vier Gesellschaftern alle Gruppen und Untergruppen der Künstler und Hersteller.
Soziale Leistungen der GVL
Wie die GEMA bietet auch die GVL ihren Mitgliedern verschiedene soziale und kulturelle Leistungen. So können Berechtigte der GVL kulturelle Zuwendungen beantragen, mit denen sie beispielsweise die Weiterbildung im Beruf, die Teilnahme an künstlerischen Wettbewerben oder eine künstlerische Ausbildung der Kinder finanzieren können.
Im Fall von zeitweiliger Berufsunfähigkeit ist es für Berechtigte der GVL möglich, einen Teil der Kosten eines Verdienstausfalls auszugleichen oder die Beihilfe zu Krankheitskosten zu beantragen. Gleiches gilt für Fälle von Bedürftigkeit oder unverschuldeter Notlage.
Langjährige Berechtigte der GVL können ab dem 65. Lebensjahr auch eine sog. Seniorenzuwendung beantragen. Dabei handelt es sich um eine jährliche Zahlung von 1.000 oder 1.500 Euro.
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