Keine endgültige Antwort
1000 Euro monatlich für Künstler/innen in Sachsen – Lebenshaltungskosten außen vor
Plenarsaal im Landtag von Sachsen-Anhalt. © Olaf Kosinsky - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=75179739
Nach dem Kulturausschuss hat nun auch der Finanzausschuss des Landtages in Sachsen-Anhalt die Hilfszahlungen für Künstlerinnen und Künstler in der Coronakrise verabschiedet. Das Förderprogramm sieht Zahlungen von 1000 Euro monatlich pro Person für bis zu drei Monate vor.
Das Hilfsprogramm
Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juni gestellt werden, insgesamt sollen rund 2000 Kulturschaffende gefördert werden. Dabei handelt es sich bei den Hilfszahlungen nicht um eine Soforthilfe, wie etwa für kleine und mittlere Unternehmen. Es geht nicht darum, Lebenserhaltungskosten der Künstler/innen zu finanzieren, wie dies beispielsweise in Baden-Württemberg der Fall ist.
Stattdessen wird die Hilfe verstanden als eine Zahlung im Gegenzug für eine künstlerische Leistung, die von einem künstlerischen Beirat bewertet wird und sich dazu eignen soll, auf der Website des Landes präsentiert zu werden.
Kritik der Modalitäten
Diese Einschränkungen sind nicht zuletzt der Grund dafür, dass das Projekt eher verhalten von den Kulturschaffenden angenommen wird: Mirko Stage, Vorsitzender des Vereins Kulturszene Magdeburg, mahnt an, dass Lebenshaltungskosten derzeit ein drängenderes Problem seien als beispielsweise Material- oder Projektkosten.
Außerdem schließe das Programm viele Gewerke, die eng mit dem Kulturbetrieb zusammenhängen, schlichtweg aus, beispielsweise Tontechnikerinnen und Tontechniker. Stage hält daher ein Hilfsprogramm beispielsweise in Form der Zahlung eines Unternehmerlohnes für sinnvoller: Es solle kein konkretes Projekt als "Gegenleistung" vorausgesetzt werden.
Das bisherige Hilfsprogramm für Kreative in Sachsen-Anhalt sah eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro vor.
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