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Schlappe für Apple

Apple Music vs. Apple Jazz: Musiker verteidigt seine Namensrechte erfolgreich gegen Apple

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 26.04.2023

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Apple Music vs. Apple Jazz: Musiker verteidigt seine Namensrechte erfolgreich gegen Apple

© Brett Jordan via Unsplash

Ein US-Gericht hat dem Jazzmusiker Charles Bertini in seiner Klage gegen Apple Recht gegeben: Bertini trat bereits in den 1980er-Jahren unter dem Namen "Apple Jazz" auf und fürchtete nun, die Namensähnlichkeit zu Apple Music könne für Verwirrung bei den Konsument/innen sorgen – eine Einschätzung, die das Gericht teilte.

Apple startete seinen Streamingservice Apple Music im Jahre 2015. Gegen die Eintragung dieses Namens im US-Markenregister klagte der US-amerikanische Musiker Charles Bertini, der bereits seit den 1980er-Jahren unter dem Namen Apple Jazz in New York auftritt.

Bertini fürchtete, dass die Namensähnlichkeit zwischen Apple Music und Apple Jazz zu Verwirrung bei Konsument/innen führen könnte und beanspruchte das Namensrecht für sich, da er bereits deutlich länger unter dem Namen auftrete.

Zwischenzeitliche Niederlage

Apple widersprach Bertinis Auffassung vor Gericht und berief sich auf einen zurückliegenden Namensstreit: In den 2000ern klagte die Apple Corps, die 1968 von den Beatles gegründet wurde, wegen der vorliegenden Namensähnlichkeit gegen Apple. 

Der Streit endete mit einem Vergleich: Apple kaufte der Apple Corps. die Namensrechte ab und lizenzierte sie anschließend an das Unternehmen. Somit sei Apple laut eigenen Angaben der Eigentümer einer Marke mit diesem Namen – und das bereits seit den späten 60ern. 

 

In einem ersten Prozess zwischen Bertini und Apple folgte das Gericht der Argumentation Apples und erlaubte dem Konzern, den Namen Apple Music als Marke zu registrieren

Keine unbegrenzte Ausdehnung

Bertini legte Berufung gegen dieses Urteil ein, da Apple plant, das Apple Music-Trademark auch auf den Live-Bereich auszudehnen – und bekam Recht. Das Gericht argumentierte, dass die Apple Corps. ausschließlich im recorded music-Bereich tätig ist.

Da Apple jedoch plane, mit Apple Music auch im Live-Segment aktiv zu werden, sei das Gründungsdatum der Apple Corps irrelevant – Apple könne den Geschäftsbereich der Marke nicht einfach beliebig ausdehnen. Die Auswirkungen des Urteil sind derzeit noch unklar. Fest steht nur, dass Apple keinen Markenrechtsschutz für den Namen Apple Music im Bereich Live-Events und -Produkte genießt.

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