Kultur unter Auflagen
Baden-Württemberg: Kultur in kleinen Formaten ab dem 1. Juni wieder möglich
Theresia Bauer. © Sabine Arndt
Laut Theresia Bauer, Ministerin für Hochschulen, Forschungs- und Kunsteinrichtungen, sollen kleine künstlerische Veranstaltungsformate ab dem 1. Juni 2020 unter adäquaten räumlichen Bedingungen und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben zum Schutz des Publikums und der Mitwirkenden wieder stattfinden. Die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden muss gewährleistet werden. Dazu Bauer:
"Kultureinrichtungen und andere Akteure der Breitenkultur haben gute Lösungen erarbeitet für kleine, Veranstaltungen, die Kunst und Kultur wieder analog in Berührung mit ihrem Publikum bringen – ob Liederabende oder Lesungen, Kammermusik oder Bands, Solistenauftritte, Kleinkunst, Tanz- und Theateraufführungen in kleiner Besetzung oder auch Kinovorführungen. Diese werden wir ermöglichen."
Hier findet ihr eine Übersicht der Lockerungen der verschiedenen Länder!
Weitere Lockerungsvorschläge sollen folgen
Das Ministerium hat sich laut Bauer an den Rahmenbedingungen, die für Gottesdienste vereinbart wurden, orientiert:
"Daraus ergibt sich, dass wir in einem ersten Schritt Veranstaltungen mit einem Richtwert von unter 100 Personen vorsehen. Bei speziellen Formaten, wie beispielsweise Autokinos, sind auch mehr Personen zulässig."
Das weitere Verfahren im Veranstaltungsbereich wird derzeit im Rahmen einer Tagung von einer interministeriellen Arbeitsgruppe diskutiert. Laut Theresia Bauer sollen deren Ergebnisse, insbesondere auch zu den Regelungen über Kleinformate hinaus, in Kürze bekannt gegeben werden.
Kulturförderung initiiert
Bauer weist weiter darauf hin, dass kleine Kulturveranstaltungen aller Sparten und auch der Breitenkultur (u.a. Vereine) unter dem Motto "Kultur Sommer 2020" mit über zwei Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst gefördert werden sollen. Außerdem wurde ein Notprogramm für Kunst und Kultur im Umfang von 40 Millionen Euro beantragt, das aus zwei Teilen bestehen soll.
Ein Notfallfonds in Höhe von 32 Millionen Euro soll wirtschaftlich gefährdeten Kunst- und Kultureinrichtungen helfen, während mit dem Programm "Kunst trotz Abstand" in Höhe von sieben Millionen Euro die Durchführung von kulturellen auch unter den aktuellen Beschränkungen gewährleistet werden soll.
Um Kultur-Events zu ermöglichen, ist ab sofort der Probenbetrieb mit mehr als fünf Personen für professionelle Theater, Orchester und Chöre unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen erlaubt.
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